Erbrecht § 2315

  • Hallo, habe 1994 in einem Schenkungsvertrag Immobilienanteile erhalten, ohne das eine Anrechnung beim späteren Erbe schriftlich in dem Vertrag festgehalten ist. Kann später in einem neuen Vertrag diese Klausel eingesetzt werden, und ist die dann gegenüber dem alten Vertrag gültig?

  • In dem späteren Vertrag 2010 wurde in einer Erbauseinandersetzung festgelegt, dass ich mir den Wert auf meinen Pflichtteil anrechnen lassen muss. Es gibt aber eine 10-Jahresklausel, die hier anwendbar ist, oder nicht??

  • Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber ich verstehe nicht, wie Leute in diesem Forum komplexe Rechtsfragen stellen und konkrete Antworten erhalten möchten. Ohne die Verträge zu sehen und ohne die Geschichte, die offensichtlich dahintersteckt zu kennen, kann dir niemand eine halbwegs seriöse Antwort geben.

    Gehe doch bitte zu einem Rechtsanwalt und schildere deinen Fall. Die Erstberatung ist bei manchen RA kostenlos bzw. kostet zwischen 70 und 150EUR bzw. solltest du eine für dich wichtige Fragestellung nicht einem Internetforum überlassen.

  • Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du an dem 2010er-Vertrag beteiligt gewesen. Es ist also kein Vertrag zu Lasten Dritter, sondern die Anrechnung ist auch Dein Wille gewesen.


    Warum soll dieser Vertrag nicht gültig sein?