Rückerstattung unzulässiger Gebühren im Zusammenhang mit Girokonto

  • Liebes Forum,

    ich kümmere mich derzeit um die Rückerstattung von Bankgebühren an eine Verwandte. Ich habe mir den Artikel bei Finanztip dazu angesehen, komme aber so richtig nicht weiter.

    Meine Verwandte ist, wie so viele, nicht besonders finanzaffin und hat auch alte Unterlagen zur damaligen Bank (sie ist nunmehr bei einem anderer Institut) nicht mehr. Nun habe ich zwar anhand der Kontoauszüge die Gebühren. Allerdings fehlt mir das Preis-Leistungsverzeichnis vom Vertragsabschluss. Das Verzeichnis von heute ist nicht auf der Website der Bank, daher kann ich auch nicht über die von Finanztip empfohlene Suchmaschine gehen. Einer Rückfrage bei der Bank hat ergeben, dass man (zumindest in der zuständigen Filiale) das damalige Verzeichnis nicht hat.

    Da ich die Differenz zwischen rechtmäßigen Gebühren (bei Vertragsschluss) und den jeweiligen Änderungen bzw. nachfolgenden Gebühren berechnen muss, brauche ich doch zwingend das Verzeichnis...

    Übersehe ich etwas? Hat jemand Tipps für mich? Hinzukommt, dass die Bank mittlerweile fusioniert hat.

    Vielen Dank vorab!

  • Ich bin da schon einen Schritt weiter. Ich habe meiner Sparkasse aufgelistet, was meiner Meinung nach mir zustehen sollte. Die Sparkasse hat das aber nicht so akzeptiert. Da ich mich wegen 300€ nicht vor Gericht streiten wollte, habe ich die Berechnung meiner Sparkasse akzeptiert, und habe 49€ erhalten.,

    Gruß


    Altsachse