Riester Volksbank Gronau-Ahaus

  • Vor einiger Zeit versuchte die VBGA ja eine Kontoführungsgebühr für den Riester-Banksparplan einzuführen. Persönlich konnte ich das mit Widerspruch und Ombudsmann abwehren. Aber auch für die übrigen Kunden dürfte sich das Thema durch das Verbot einseitiger Konditionsänderungen eigentlich erledigt haben. Wie hat sich die VBGA hier verhalten? Die Gebühren problemlos erstattet?


    Jetzt habe ich einen dicken Packen AGB und PLV Änderungen erhalten. Ich habe sie nicht im einzelnen gelesen und geschaut ob für die Riester-Kunden irgendwelche Gemeinheiten versteckt sind. Da der Vertrag ja bankseitig wohl unkündbar ist - spricht irgendwas dagegen den Brief einfach zu ignorieren? Was werden die übrigen VBGA Riester Kunden hier machen?

  • Ich habe vermutlich den gleichen Riester-Banksparplan (VR-RentePlus) 2015 abgeschlossen, für 0,- EUR jährliches Entgelt für die Verwaltung, nicht durch die VBAG kündbar.

    Ab 2017 bis 2019 erhob die VBAG 10,00 EUR jährliche Verwaltungskosten, 2020 nur noch 9,00 EUR.


    2021 stellte ich eine Rückforderung des Verwaltungsentgelt an die VBGA für die Jahre 2017 bis 2020. Die VBAG hat diese 2021 in voller Höhe erstattet.


    Nun habe ich ebenso neue geänderte AGB und PLV Änderungen erhalten.

    Im PLV unter 1.3 für o.g. Vertrag wird nun wieder eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,00 EUR erhoben, wenn man diese geänderten AGB und das PLV akzeptiert.

    Änderungen sind gemäß Anschreiben in dem beigefügten PLV hervorgehoben.

    Das ist hier aber nicht der Fall.

    Ich habe einen Abschluss ohne Verwaltungsentgelt mit der VRAG getätigt, also ist das erneute Erheben eines jährlichen Verwaltungsentgelt eine Änderung und muss somit im PLV hervorgehoben werden.


    Ich werde dieses Schreiben vorerst ignorieren, wie auch das Angebot aus 2021 vom Riester-Banksparplan in eine Riester-Rentenversicherung zu wechseln.

  • Hallo,

    auch ich habe wohl den gleichen Vertrag und habe mir eine Weile überlegt, was ich mache. Natürlich kann ich hier auf mein Recht und den Vertragsabschluss beharren, aber 9,00 €/a sind mir den Ärger, den organisatorischen Aufwand und meine Zeit nicht wert. Ich habe die Unterlagen noch nicht vollständig durch, aber wenn das die einzige Auswirkung ist werde ich die Verwaltungsgebühr akzeptieren.

    Gruß 1966PeterK

  • 9€ im Vergleich zu dem Ärger und Zeitaufwand, da kann ich sehr gut verstehen, dass viele dazu keine Lust haben.


    Auf der anderen Seite ist das natürlich m.E. ein gesellschaftliches Problem, dass genau diese Haltung gefühlt immer öfters ausgenutzt wird. Einfach mal versuchen, für den Einzelnen ist es ja nur ein kleiner Betrag, für den es sich nicht lohnt, zu kämpfen. Noch mehr werden es ja gar nicht merken. Und bei den paar, die meckern, wird halt korrigiert und der Vertrag wieder eingehalten.


    Es ist richtig, dass Banken in der Niedrigphase ein riesen Problem haben, Zinserträge weggebrochen sind und durch Gebühren ersetzt werden müssen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern sind Bankleistungen bei uns sehr billig. Trotzdem bin ich ein Fan von Vertragstreue.

  • Hornie

    Ich stimme Dir zu und kann auch sehr gut verstehen wenn jemand aus diese Überlegung heraus sagt "Nicht mit mir".

    Was bei mir mit eine Rolle spielt ist die Qualität der Dienstleistung. Ich kaufe mein Fleisch und meine Wurst nicht beim Discounter, meine Kleidung nicht bei Primark und sitze lieber im Caféhaus als bei Starbucks.

    Will sagen: Ich bin bereit, für eine gute Qualität bzw. Dienstleistung auch etwas zu bezahlen. Bisher hat bei der VBGA alles problemlos und schnell funktioniert, damit kann ich die Verwaltungsgebühr gut ertragen.

    Aber für mich entscheidet sich das immer von Fall zu Fall. Manche Dreistigkeiten darf man in der Tat nicht einfach durchgehen lassen.