Vor einiger Zeit versuchte die VBGA ja eine Kontoführungsgebühr für den Riester-Banksparplan einzuführen. Persönlich konnte ich das mit Widerspruch und Ombudsmann abwehren. Aber auch für die übrigen Kunden dürfte sich das Thema durch das Verbot einseitiger Konditionsänderungen eigentlich erledigt haben. Wie hat sich die VBGA hier verhalten? Die Gebühren problemlos erstattet?
Jetzt habe ich einen dicken Packen AGB und PLV Änderungen erhalten. Ich habe sie nicht im einzelnen gelesen und geschaut ob für die Riester-Kunden irgendwelche Gemeinheiten versteckt sind. Da der Vertrag ja bankseitig wohl unkündbar ist - spricht irgendwas dagegen den Brief einfach zu ignorieren? Was werden die übrigen VBGA Riester Kunden hier machen?