Sozialamt fordert ganze Erbe

  • Entschuldigt wenn ich etwas wirr schreibe.

    Bin im Moment völlig von der Rolle.


    Meine behinderte Schwester ist vor einem Jahr verstorben. Und konnte mir (als einzigen und letzten Erben) eine nette Summe vererben.

    Mir wäre lieber gewesen, meine Schwester würde leben.

    Sch*** auf die Erbschaft!

    Naja, das Leben lässt sich nicht aufhalten.

    Ich habe die Erbschaft angenommen. Und meinen Steuerberater gedrängt zügig die Erbschaftssteuer zu begleichen. Ich habe nicht gerne Schulden. Hab die Steuer dann auch schnell bezahlt.


    Dann kam der Schock.


    Das Sozialamt rief an, ob ich das Erbe angenommen habe. Ich Idiot (gut hätte das unausweichliche nur hinaus gezögert) sagt natürlich JA.


    Nachdem ich die Erbschaftssteuer bezahlt hatte, vor einem Jahr, teilte mir das Sozialamt bereits mit, dass Sie Kosten für meine Schwester übernommen haben, die das gesamte Erbe belasten.

    Nach anwaltlichen Rat haben wir erst einmal um die Belege gebeten.

    Nun, ein Jahr später teilen Sie meinem Anwalt mit das die, vom Sozialamt übernommenen Kosten, 110% des Erbes ausmachen, und ich als Erbe alles übernehemen darf!


    Bin fix und alle.

    Ja, das meiste Geld habe ich vorsorlich zurück behalten. Deswegen auch mein Problem vor kurzem mit der Sberbank.

    Leider hatte ich damals sofort die Erbschaftssteuer überwiesen =O

    Und einen kleinen teil ausgegeben.


    Wenn es dazu kommen sollte (da ist hoffentlich mein Anwalt vor) dass ich tatsächlich 110% der angeblichen Kosten abzahlen soll muß ich mich dennoch, bis in meine Rente hinein verschulden.


    Nun, ich frage nicht nach rechtlichen Rat. Dafür habe ich ja Gott sei dank, einen Anwalt (der nicht von der RV übernommen wird da der Beginn der Ursache vor dem Abschluß der RV [verstehe ich immer noch nicht ;( ] liegt!

    Kann ich nun auch nicht mehr ändern.


    Nein. Vielleicht hab ihr ja andere Tips. Was ich machen kann um von den 110% weg zu kommen.

    ;(


    PS: Wie mein Rechtsanwalt sagte hat der Betreuer meiner Schwester nichts falsch gemacht. Er hat die Gelder beim Sozialamt beantragt aber darauf hingewiesen das meine Schwester selbst Geld hätte. Das Sozialamt hat dennoch alle Gelder bewilligt.

    Schön wär halt gewesen, er hätte mich vorgewarnt das meine Schwester Gelder vom Sozialamt bekommen hat.


    Wie gesagt, wenn ihr Tips habt wie man von dieser 110% Rückforderung weg kommt, ich bin ganz Ohr.

    Steuern sind Raub, immer ! :evil:

  • Hallo Pumphut,


    vielen, vielen Dank für den Tip.


    Das hatte ich mir, so ähnlich, gedacht.

    Das wird mein RA dann wohl noch thematisiseren.


    Hab ich mir auf jeden Fall notiert :thumbup:

    Steuern sind Raub, immer ! :evil:

  • Mehr als das Nettoerbe müssen Sie nicht bezahlen.

    Das Erbe wurde angenommen, d.h. Max2 ist der Rechtsnachfolger seiner Schwester und haftet unbegrenzt für ihre Verbindlichkeiten. Das hätte er nur verhindern können, wenn er innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausgeschlagen hätte.

    Ich würde aber auf jedem Fall schnell klären, ob die Erbschaftssteuer noch anfechtbar/korrigierbar ist.

  • (...)

    PS: Wie mein Rechtsanwalt sagte hat der Betreuer meiner Schwester nichts falsch gemacht. Er hat die Gelder beim Sozialamt beantragt aber darauf hingewiesen das meine Schwester selbst Geld hätte. Das Sozialamt hat dennoch alle Gelder bewilligt.

    (...)
    • Nach welcher Vorschrift (§§) wurden Ihrer Schwester Leistungen bewilligt?
    • Wurden die nun zu erstattenden Leistungen bereits zu Lebzeiten von Ihrer Schwester bzw. ihrem Betreuer zurückgefordert?
    • Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung?
    • Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung tritt das Sozialamt jetzt an Sie heran?
  • Hallo,

    Das Erbe wurde angenommen, d.h. Max2 ist der Rechtsnachfolger seiner Schwester und haftet unbegrenzt für ihre Verbindlichkeiten. Das hätte er nur verhindern können, wenn er innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausgeschlagen hätte.

    Ganz so gnadenlos sind die Gesetze nicht. Zum Einlesen empfehle ich https://www.erbrechtsinfo.com/erben/nachlassinsolvenz/.


    Und auch vom Zeitablauf ist noch nicht alles vorbei:

    „In Bezug auf Anträge werden in Gesetzen und Verordnungen zumeist feste Fristen festgelegt, die ein Antragsteller beachten muss. Jedoch ist dies für die Nachlassinsolvenz nicht konkret geregelt. Hierbei bestimmt der § 1980 Abs. 1 BGB lediglich, dass ein entsprechender Erbe den Antrag „unverzüglich“ nach der Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen hat.“


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank liebe Foren Teilnehmer,


    ich lese mir alle eure Antworten durch und leite sie an meinen RA weiter, kann jedoch nicht immer gleich Antworten.

    Auf jeden Fall danke ich euch vielmals :thumbup:


    zu

    • Nach welcher Vorschrift (§§) wurden Ihrer Schwester Leistungen bewilligt?
    • Wurden die nun zu erstattenden Leistungen bereits zu Lebzeiten von Ihrer Schwester bzw. ihrem Betreuer zurückgefordert?
    • Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung?
    • Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung tritt das Sozialamt jetzt an Sie heran?


    - nach welchen Vorschriften die Leistungen bewilligt wurden kann ich im Moment nicht sagen.

    - und nein, die Leistungen wurden eben nicht zu Lebzeiten zurück gefordert. (Vielleicht haben wir da einen Knackpunkt)

    - ?

    - 102 SGB XII 10

    Steuern sind Raub, immer ! :evil: