Liebes "Finanztip-Forum",
gemäß EU-Verordnung 924/2009 EG Art.3 (1.) müssen Zahlungsdienstleister bei In- und Auslandszahlungen im Euroraum bis zu einer Höhe von 50000€ die gleichen Entgelte verlangen.
Leider scheint diese EU-Verordnung seit ihrem Erlass im Jahr 2009 in Deutschland nicht umgesetzt zu werden.
Viele Banken und Sparkassen erheben bei Bargeldabhebungen mit der Girocard (EC-Karte) an Bankautomaten im Euroraum Entgelte bis zu einer Höhe von 6€ pro Bargeldabhebung zusätzlich zu den am jeweiligen Geldautomaten ausgewiesenen Gebühren der Fremdbank.
Nun zu meinem konkreten Fall:
Nach einem Urlaubsaufenthalt im Juni 2021 in Spanien, wunderte ich mich über von meiner Hausbank (Norisbank) erhobene Entgelte bei Bargeldabhebungen per EC-Karte an mehreren Geldautomaten, welche zusätzlich zu den Entgelten der jeweiligen Fremdbanken erhoben wurden.
Ende Juni 2021 reichte ich per Email Beschwerde beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland ein, man stimmte mir mit meiner Einschätzung zu und verwies mich an den Bankenombudsmann.
Da dies jedoch nicht zu einer Grundsatzentscheidung führen würde, reichte ich am 04.08.2021 Onlinebeschwerde bei der BaFin ein. Gemäß EU-Verordnung 924/2009 EG Art.3 (1.) müssen Zahlungsdienstleister bei In- und Auslandszahlungen im Euroraum bis zu einer Höhe von 50000€ die gleichen Entgelte verlangen. Bis auf eine Eingangsbestätigung am 11.08.2021, bekam ich keine Antwort von der BaFin. Nach mehreren telefonischen und schriftlichen Anfragen antwortete die BaFin am 19.01.2022 per Email, teilte mir mit der Sachverhalt wurde an die Rechtsabteilung weitergeleitet und bat mich nochmals um Geduld. Da Ende Juni 2022 mein nächster Urlaub in Spanien ansteht und ich bislang noch immer keine endgültige Antwort bekommen habe, verlangte ich heute (10.05.2022) nochmals telefonisch bei der BaFin Auskunft über den aktuellen Status und wurde abermals vertröstet, mit der Aussage der Fall läge zur Entscheidungsfindung vor, eine Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen.
Die EU-Verordnung 924/2009 EG gilt seit dem Jahr 2009, was bedeutet, dass viele Kunden deutscher Banken und Sparkassen unrechtmäßig, jahrelang Entgelte bei Bargeldabhebungen im Euroraum zahlten und möglicherweise immer noch zahlen.
Aus diesem Grund liegt die Vermutung nahe, dass die BaFin bestrebt ist, keine Entscheidung im Sinne des Kunden herbeizuführen. Forderungen von Kundenseite in Millionenhöhe stünden im Raum.
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort