Illegale Gebühren bei Bargeldabhebung im Euroraum

  • Liebes "Finanztip-Forum",




    gemäß EU-Verordnung 924/2009 EG Art.3 (1.) müssen Zahlungsdienstleister bei In- und Auslandszahlungen im Euroraum bis zu einer Höhe von 50000€ die gleichen Entgelte verlangen.


    Leider scheint diese EU-Verordnung seit ihrem Erlass im Jahr 2009 in Deutschland nicht umgesetzt zu werden.



    Viele Banken und Sparkassen erheben bei Bargeldabhebungen mit der Girocard (EC-Karte) an Bankautomaten im Euroraum Entgelte bis zu einer Höhe von 6€ pro Bargeldabhebung zusätzlich zu den am jeweiligen Geldautomaten ausgewiesenen Gebühren der Fremdbank.



    Nun zu meinem konkreten Fall:



    Nach einem Urlaubsaufenthalt im Juni 2021 in Spanien, wunderte ich mich über von meiner Hausbank (Norisbank) erhobene Entgelte bei Bargeldabhebungen per EC-Karte an mehreren Geldautomaten, welche zusätzlich zu den Entgelten der jeweiligen Fremdbanken erhoben wurden.


    Ende Juni 2021 reichte ich per Email Beschwerde beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland ein, man stimmte mir mit meiner Einschätzung zu und verwies mich an den Bankenombudsmann.


    Da dies jedoch nicht zu einer Grundsatzentscheidung führen würde, reichte ich am 04.08.2021 Onlinebeschwerde bei der BaFin ein. Gemäß EU-Verordnung 924/2009 EG Art.3 (1.) müssen Zahlungsdienstleister bei In- und Auslandszahlungen im Euroraum bis zu einer Höhe von 50000€ die gleichen Entgelte verlangen. Bis auf eine Eingangsbestätigung am 11.08.2021, bekam ich keine Antwort von der BaFin. Nach mehreren telefonischen und schriftlichen Anfragen antwortete die BaFin am 19.01.2022 per Email, teilte mir mit der Sachverhalt wurde an die Rechtsabteilung weitergeleitet und bat mich nochmals um Geduld. Da Ende Juni 2022 mein nächster Urlaub in Spanien ansteht und ich bislang noch immer keine endgültige Antwort bekommen habe, verlangte ich heute (10.05.2022) nochmals telefonisch bei der BaFin Auskunft über den aktuellen Status und wurde abermals vertröstet, mit der Aussage der Fall läge zur Entscheidungsfindung vor, eine Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen.



    Die EU-Verordnung 924/2009 EG gilt seit dem Jahr 2009, was bedeutet, dass viele Kunden deutscher Banken und Sparkassen unrechtmäßig, jahrelang Entgelte bei Bargeldabhebungen im Euroraum zahlten und möglicherweise immer noch zahlen.

    Aus diesem Grund liegt die Vermutung nahe, dass die BaFin bestrebt ist, keine Entscheidung im Sinne des Kunden herbeizuführen. Forderungen von Kundenseite in Millionenhöhe stünden im Raum.


    Im Voraus vielen Dank für eine Antwort

  • gemäß EU-Verordnung 924/2009 EG Art.3 (1.) müssen Zahlungsdienstleister bei In- und Auslandszahlungen im Euroraum bis zu einer Höhe von 50000€ die gleichen Entgelte verlangen.

    DIe Norisbank verlangt doch innerhalb der EU die gleichen Entgelte, dazu reicht ein Blick in das Preisverzeichnis:



    Zur Erläuterung die "EC-Karte" an sich gibt es seit 2002, bzw. als Name seit 2007 nicht mehr. Die Girocard als Nachfolgesystem ist ein rein natinales System in Deutschland. Damit die Karten auch im Ausland funktionieren, haben die meisten Girocard zusätzlich eine Maestro, oder V-Pay Funktion.

    Dementsprechend gibt es im Norisbank Preisverzeichnis ein mal die Gebühren für das Girocard-System und ein mal für das Maestro-System.
    Da du vermutlich in Spanien Geld über das Maestro-System bezogen hast, sind entsprechend Preisverzeichnis "seitens des Geldautomatenbetreibers betreiberindividuelles Entgelt" und "seitens norisbank 1%, mind. 6,00 EUR" angefallen. Diese wurden auch in Deutschland anfallen wenn du Geld über das Maestro-System dir auszahlen lässt und nicht über das Girocard-System.

  • Zunächst vielen Dank für die Antwort. Das Preisverzeichnis der Norisbank machte zumindest bis 2021 einen Unterschied zwischen In- und Ausland. Andernfalls hätte ich mich auch nicht beschwert.

  • In Deutschland fallen bei Verwendung meiner Girokarte zur Bargeldabhebung an welchem Bankautomaten auch immer, keine zusätzlichen Kosten seitens der Norisbank an. Im europäischen Ausland (Euroraum) schon.

  • Jetzt mal ganz abgesehen von Gebühren und/oder Kosten...


    Braucht man denn in Schapanien viel Bargeld... und wenn, könnte man nicht schon in Schland einige Euronen einpacken, um Bargeldabhebungen am Geldautomaten in Schapanien zu vermeiden?

    Darüber hinaus kann man auch im Urlaubsland viele DInge mit der Kreditkarte bezahlen... und mit Kreditkarten einiger Herausgeber sogar kostenlos Bargeld abheben...

  • In Deutschland fallen bei Verwendung meiner Girokarte zur Bargeldabhebung an welchem Bankautomaten auch immer, keine zusätzlichen Kosten seitens der Norisbank an. Im europäischen Ausland (Euroraum) schon.

    Wenn ich mit meiner Girokarte Geld bei einem Geldautomaten in Deutschland abhebe, fallen dafür auch Gebühren an (wenn es sich nicht um einen Geldautomaten im Bankenverbund handelt!).

    Steht auch so im Gebührenverzeichnis meiner Bank.


    Fazit: Ich hebe seit Jahren nur noch Geld per Kreditkarte ab. Kostet nix und ich muss mir nicht überlegen, an welchen Geldautomaten ich kostenlos Geld mit der Girokarte bekomme.


    PS: In Spanien kannst Du einfach per KK bezahlen. Waren auch gerade dort und haben in 3 Wochen nur wenig Bargeld ausgegeben.

  • Hallo zusammen, da ich keinen üblichen Pauschalurlaub mache, benötige ich gelegentlich Bargeld und ich bin ungern mit mehreren hundert oder tausend Euro in der Tasche unterwegs.

    Deshalb nutze ich bei Bedarf den einen oder anderen Geldautomaten, um mit meiner Girocard (ehemals EC-Karte) Bargeld zu ziehen. Warum Bargeld? Zunächst einmal kann in einigen Lokalitäten und Situationen ausschließlich mit Bargeld gezahlt werden. Bei Kartenzahlungen verliere ich im Urlaub schnell den Überblick über bereits geleistete Zahlungen und empfinde Bargeldzahlung immer noch als eine der sichersten Zahlungsmöglichkeiten. Vorzugsweise nutze ich Geldautomaten der Cashgroup um Gebühren zu sparen, denn auch in Spanien gibt es Deutsche Bank-Filialen. Deutsche Bank-Geldautomat bedeutet Cashgroup und dies wiederum bedeutet keine Gebühren. Da hatte ich mich jedoch als Kunde der Norisbank verrechnet, denn die verlangte 6€ Entgelt für die Abhebung am Deutsche Bank-Geldautomat in Santander (Kantabrien). Die Deutsche Bank erhob für die Abhebung am Geldautomaten wiederum keine Gebühr, was ja auch korrekt ist, da Cashgroup. Gebühren hin oder her, wenn Gebühren, dann sollten diese Gebühren im gesamten Euroraum die gleiche Höhe haben, wie die EU-Verordnung 924/2009 EG es vorgibt. Vergleichbar mit den Mobiltelefonnutzungsgebühren im EU-Ausland. Um es nochmal klarzustellen, mir geht es nicht um 6€, sondern um die Verhinderung der Abzocke der Kunden durch Banken und Sparkassen aufgrund des Verstoßes gegen die EU-Richtlinie 924/2009 EG.

  • Lerge

    OK. Du willst mit Cash bezahlen und Dein Geld in Spanien aus dem Automaten ziehen.

    Was spricht gegen die Nutzung der Kreditkarte (KK) statt der Girokarte am Geldautomaten?

    Mit meiner KK kann ich weltweit kostenlos Geld abheben.