Provisionszahlungen bei Grundstücksvermittlung

  • Hallo, ich war beim Verkauf eines Grundstücks erfolgreich als Vermittler tätig. Der Verkäufer möchte mir für die Unterstützung einen höheren Betrag zahlen. Meine Frage: gibt es Möglichkeiten, die Zahlung steuersparend zu gestalten, (d.h. nicht als zusätzliches Einkommen mit Grenzsteuersatz 42%) ? Bin 76 Jahre und könnte das Geld für meine Enkelkinder gut verwerten. Es handelt sich um einen einmaligen Vorgang.

    Bin für Tipps dankbar.

  • Hallo summerwine,


    ich unterstelle einmal, Sie erwarten von einem öffentlichen Forum keine Tipps am Rande der Legalität. Allerdings gibt es unterschiedliche Rechtsbereiche, die steuerlich auch unterschiedlich behandelt werden.

    Ich habe in Ihren Ausführungen nicht ganz erkannt, ob Sie als Grundstücksmakler tätig waren und einen Rechtsanspruch auf eine Provision haben oder ob Sie dem Verkäufer nur eine Gefälligkeit erwiesen haben und der will sich mit einem Geschenk bedanken.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumhut,

    es geht nur um legale steuerliche Gestaltung. Habe privat einmalig einen Grundstücksvertkauf eines Bekanntten abgewickelt und soll dafür ein Erfolgshonorar erhalten. Es wurde vorab mündlich vereinbart, dass ich den Betrag steuerfrei erhalten soll und der Bekannte die Versteuerung (pauschal?) vornehmen wird, sofern zulässig. Frage: wie macht man so etwas?

    Gruß summerwine

  • Hm, wenn die Leistung nicht bereits in der Vergangenheit erbracht worden wäre, hätte ich eine kurzfristige Beschäftigung empfohlen. Die wird, mit 25% seitens des Arbeitgebers pauschal versteuert. Bei einem Rentner läge auch keine Berufsmäßigkeit vor, also müsste der AG auch nur die Pauschalsteuer und die Umlagen zahlen.


    Aber da steckt wohl zuviel Konjunktiv drin, um eine Lösung zu sein.