Ab wann eine Anschlussfinazierung?

  • Hallo,


    da ich ein absoluter Laie bin, bräuchte ich bitte einen Rat betreffend einer evtl. Anschlussfinanzierung meiner Baufinanzierung.


    Im September 2017 wurde über die Interhyp AG bei der ING eine Baufinanzierung mit einem Darlehnsbetrag über 60.000 Euro mit folgenden Konditionen aufgenommen:


    Fester Sollzins: 1,80% p.a.

    Effektiver Jahreszins lt. PAngV: 1,81% p.a.

    Tilgungssatz: 6,00%

    Vertragslaufzeit: 15 Jahre

    Monatliche Rate: 390,00 Euro


    Außerdem steht noch im Vertag, dass die Zinsbindung zum 30.07.2027 endet.


    Mittlerweile bin ich geschieden, der Darlehnsvertrag läuft aber nach wie vor auf beide Namen. Ich bin Eigentümerin der Wohnung und stehe auch alleine im Grundbuch.


    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Soll ich oder kann ich überhaupt jetzt schon etwas unternehmen? Meine Befürchtung ist, dass zum Ende der Zinsbindung bzw. bei Vertragsende die Zinsen so hoch sind, dass ich mir die monatliche Rate nicht mehr leisten kann.


    Im Voraus schon mal viele Dank für Eure Hilfe.

  • Wer ist Eigentümer der Immobilie?


    Wenn ein Darlehensnehmer aus der Schuldhaft entlassen werden soll, hat man ein Sonderkündigungsrecht nach BGB §490, so auch die Eigentümerverhältnisse wechseln sollen.


    Was ist im Zuge der Scheidung denn bezüglich der Immobilie vereinbart worden?

  • Was ist im Zuge der Scheidung denn bezüglich der Immobilie vereinbart worden?

    Die Immobilie wurde bei der Scheidung nicht mit eingebracht. Ich bin die alleinige Eigentümerin.


    Bis jetzt hat mein Ex Mann noch keine Schuldhaftentlassung gefordert.

  • Die ING zwingt Verheirateten potentiellen Darlehensnehmern die keine Gütertrennung haben in die gemeinsame Mitverpflichtung des Darlehens.


    Wenn Sie nicht mehr Verheiratet sind, ergibt daraus ggf. ein Rechtsanspruch auf Schuldhaftentlassung und nicht wenige Banken entsprechen dem nicht, ergo lässt sich dies nur über die Kündigung und Rückführung des Darlehens erzielen.


    Auf der anderen Seite, nicht zu verstehen, wie man ein Darlehen unterzeichnen kann, wo man kein Eigentümer der Sicherheit ist. Schlussendlich, können sie nicht mehr zahlen, muss es ihr Ex-Mann tun!!

  • Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Soll ich oder kann ich überhaupt jetzt schon etwas unternehmen? Meine Befürchtung ist, dass zum Ende der Zinsbindung bzw. bei Vertragsende die Zinsen so hoch sind, dass ich mir die monatliche Rate nicht mehr leisten kann.

    Ob das zum Problem wird, hängt von der Restschuld und dem dann verfügbaren Einkommen ab. Die Restschuld lässt sich gut berechnen, mit 20 000€ ist die eher überschaubar. Beim Einkommen ist das schwieriger, hier würde ich einfach das aktuelle Einkommen inflationsbereinigt annehmen. Eventuell korrigiert um einen kleinen Abschlag.

    Im ungünstigsten Fall würde ich annehmen, dass nur die aktuelle Rate geht. Selbst dann sind wir noch bei mehr als 20% Annuität, d.h. auch bei zweistelligen Zinssätzen ist das mit der aktuellen Rate locker zu tragen.

  • Ob das zum Problem wird, hängt von der Restschuld und dem dann verfügbaren Einkommen ab. Die Restschuld lässt sich gut berechnen, mit 20 000€ ist die eher überschaubar. Beim Einkommen ist das schwieriger, hier würde ich einfach das aktuelle Einkommen inflationsbereinigt annehmen. Eventuell korrigiert um einen kleinen Abschlag.

    Im ungünstigsten Fall würde ich annehmen, dass nur die aktuelle Rate geht. Selbst dann sind wir noch bei mehr als 20% Annuität, d.h. auch bei zweistelligen Zinssätzen ist das mit der aktuellen Rate locker zu tragen.

    Das hört sich doch schon einmal gut an:)


    Soll ich also warten bis die Zinsbindung in 2027 ausläuft und dann mit der Bank über einen neuen Vertrag verhandeln? Immer vorausgesetzt das keine Schuldhaftentlassung gefordert wird.

  • Grundsätzlich kannst du ein paar Jahre vor Ende der Zinsbindung ein Forward-Darlehen abschließen. Das kostet natürlich ein paar Zehntel Zins extra, kann sich aber lohnen wenn man steigende Zinsen erwartet.

    Auf der anderen Seite ist natürlich die Frage wie weit Banken und Kreditvermittler bereit sind, sich mit kleinen Forwards zu beschäftigen wenn die Leute mit dem zehnfachen Betrag Schlange stehen.

  • Ich würde ganz entspannt nichts machen und max. 6 Monate vor Ende der Zinsbindung noch einmal schauen, wie die Zinsen dann sind, welche Rate Du Dir leisten kannst und willst und welche Änderung/Reduzierung des Tilgungssatzes daraus folgt.