Geringfügige Beschäftigung und Gründung

  • Liebe Community,


    ich habe im Jahr 2013 ALG1, Übergangsgeld durch Reha, ALG2 und danach Einnahmen durch einen 450-€Job erhalten. Es fielen hohe Bewerbungskosten an (Reisen zu Vorstellungsgesprächen).


    Im Dez des gleichen Jahres hatte ich eine Gründung in TZ, welche ebenfalls mit hohen Kosten (Beratungen, Seminare, etc.) verbunden war, aber hatte keine Einnahmen.


    Für das Jahr bin ich aufgrund der Gründung zur Abgabe der EKS, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Bevor ich mich nun weiter durch den Wust an Formularen und Belege quäle:


    1. Bekomme ich trotz des geringen Einkommens (ohne Lohnsteuerzahlung) die Kosten erstattet?


    Im darauffolgenden Jahr 2014 wurde der Job auf TZ aufgestockt, es wurde nun Lohnsteuer gezahlt.


    2. Wenn die Kosten mit der EKS 2013 nicht erstattet werdent, kann ich die Gründungskosten in dem Jahr 2014 geltend machen?


    Für eine schnelle und informative Antwort danke ich sehr ^^