Kochbuch Energiepreispauschale für Rentner

  • kann Finanztip nicht ein "Kochbuch" für Rentner zusammenstellen, was alles zu beachten und erledigen wäre, wenn man auch als Rentner ganz legal die 300€ Energiepreispauschale bekommen möchte?

    Ich beziehe mich auf solche Meldungen.

    Da gäbe es doch vieles zu beachten (Zusammenstellung laienhaft etwa so für Rentner mit Enkelkindern und befreundeten Kinderhaltern:thumbup:)

    • Arbeitsvertrag vom 28.08.22 bis 02.09.22 über 10 Babysitterstunden geringfügig beschäftigt und pauschal versteuert (wie geht das?)
    • Versicherung des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich?
    • wie wird die Steuer vom Arbeitgeber gemeldet und abgeführt?
    • Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse?
    • Überweisung des Arbeitslohnes
    • Angabe des Lohnes durch den Rentner in der Steuererklärung (Entfernungspauschale, Werbungskosten)
    • Absetzen der Kinderbetreuungskosten durch die Arbeitgeber
    • Dokumentation der Arbeitszeiten (Betreuungsprotokoll)
    • ggf. bare Rückerstattung des Arbeitslohnes
    • und auf welchem Weg kommen die 300€ zum Rentner?

    Viel Aufwand für zu versteuernde 300€ und jeder müsste entscheiden, ob das der Spaß wert ist.

    Durch eine wasserdichte Anleitung und Musterdokumente könnte Rentner aber dabei erheblich entlastet werden.

    Falls es so etwas schon geben sollte, Nachricht bitte hier.

    Ihr

    aq

  • Hallo quast


    kannst du uns mitteilen was aus deiner proxalto/ generali sache geworden ist?

    wie hat sich das entwickelt? hast du inzwischen dein Geld ausgezahlt bekommen?

    habe nämlich ähnlichen ärger mit denen, das internet ist auch voll mit beschwerden.


    gruß

  • das gehört hier zwar nicht rein, kann aber HIER nachgelesen werden.


    Den Tipp im Finanztipp-Newsletter zur Energiepreispauschale habe ich natürlich gelesen. Da muss wohl jeder seinen Spieltrieb beforschen, ob ihm die vorsteuer-300€ den Zirkus wert sind. Als Laie sieht man dann natürlich auch das Risiko, dass am Ende das Finanzamt auf Gestaltungsmissbrauch erkennt.