Endet Familienversicherung?

  • Hallo zusammen,

    meine Tochter studiert und kommt nun für ein paar Monate auf einen Verdienst von > 800 Euro.

    Ob es nach den 3 Monaten mit den Einkünften so weitergeht, wissen wir nicht.

    D.h. die Einkünfte sich nicht dauerhaft > 800 Euro.

    Muss meine Tochter nun sofort die ca. 110 Euro an die TK zahlen oder gilt das nur, wenn ein mittleres Jahreseinkommen > als eine mir unbekannte Bemessungsgrenze ist?

    Beste Grüße

  • Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für Studierende Pflicht und muss bei der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden.

    Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland müssen nachweisen, dass sie krankenversichert sind, um sich für das Studium einschreiben zu können. Die Bescheinigung über die Versicherung muss bei der Immatrikulation vorliegen. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Die Versicherungspflicht gilt automatisch auch für die soziale Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch)

    Studierende bis 24 Jahre bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern beitragsfrei familienversichert. Das gilt unabhängig davon, ob sie bei den Eltern wohnen oder nicht. Zeiten für den freiwilligen Wehrdienst, für Bundesfreiwilligendienste oder vergleichbare Dienste können diese Altersgrenze um maximal zwölf Monate verlängern, § 10 Absatz 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V).

    Studierende, die älter als 24 Jahre sind, können wählen, ob sie Beiträge zur studentischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zahlen wollen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen lohnt es sich, die Beitragshöhe und die angebotenen Leistungen miteinander zu vergleichen!

    Achtung: Studierende, die neben dem Studium mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, werden als normale Arbeitnehmer versichert und zahlen höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dasselbe gilt, wenn das monatliche Gesamteinkommen 470 Euro (gültig für das Jahr 2022) übersteigt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V).

    Wer vor dem Studium privat versichert war, kann innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation entweder die freiwillige private oder gesetzliche studentische Krankenversicherung wählen und zahlt den geringeren Beitrag für Studierende. Diese Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend.

    Hinweis: Privat versicherte Studierende müssen für die Krankenversicherung ihrer eigenen Kinder zahlen. Die Kinder von gesetzlich versicherten Studierenden sind dagegen automatisch beitragsfrei familienversichert.

    Ende der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung

    Die studentische gesetzliche Krankenversicherung (KVdS) endet regelmäßig, wenn die Studierenden älter als 29 Jahre sind (§ 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V), und zwar mit Ablauf des Semesters, in dem man eingeschrieben ist (§ 190 Absatz 9 SGB V). Diese Höchstdauer kann im Einzelfall verlängert werden, z. B. bei Geburt und Betreuung eines Kindes, Behinderung, Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg. Seit 1. Januar 2020 spielt die Anzahl der Fachsemester keine Rolle mehr für das Ende der KVdS.

    Das Bundessozialgericht hat am 15.10.2014 entschieden, dass die KVdS spätestens für Studierende endet, die älter als 36 Jahre sind. Dann müssen sich Studierende entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern lassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Duales Studium

    Teilnehmer/innen an dualen Studiengängen sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten (Azubis) gleichgestellt (§ 5 Absatz 4a Satz 2 SGB V). Wenn sie eine Art Vergütung (Gehalt, Stipendium) erhalten, sind sie einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und der Arbeitsförderung als Beschäftigte versicherungspflichtig. Die günstigeren Konditionen der KVdS gelten dann für sie nicht.


    Quellen: https://www.studentenwerke.de/…en-und-pflegeversicherung

    https://www.studentenwerke.de/de/Nachteilsausgleiche-GKV


    Im Zweifelsfall mit dem Berater bei der TK klären!

  • Bei Check24 habe ich noch was gefunden. Ich zitiere: "Studenten sind grundsätzlich versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten dabei über ihre Eltern kostenlos familienversichert, wenn diese Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für diese Familienversicherung der GKV zahlen Studenten nichts – günstiger geht es nicht.

    Allerdings darf der Student kein regelmäßiges Monatseinkommen von mehr als 470 Euro (bei einem Mini-Job: 450 Euro) haben. Einkommen, das nur während der Semesterferien für maximal drei Monate erzielt wird, zählt hierbei nicht."


    Quelle: https://www.check24.de/gesetzl…enversicherung/studenten/