Steuererklärung - Steuerfreibetrag

  • Hallo zusammen,


    aktuell mach ich die Steuererklärung für mich und meine Frau für 2021. Da wir letztes Jahr geheiratet haben, ist das die erste Steuererklärung für 2021.

    Ich habe eine Frage zu den Freibeträgen: als Lediger hat man 801€ Freibetrag, als Verheiratete 1602€.


    Weder ich noch meine Frau haben bei den Kapitalerträgen die Freibeträge bei den Banken vollständig angegeben. So gesehen haben wir zuviel Steuern bezahlt.


    Beispiel:

    Meine Frau hat 100€ genutzt --> hier wären noch 701€ offen

    Ich habe meine 600€ genutzt. Mit meinen Kapitalerträgen bin ich aber deutlich darüber und habe zuviel bezahlt.


    Nun bin ich davon ausgegangen, dass ich die von ihr offenen 701€ auf meinen Kapitalerträgen anrechnen kann und somit hier Geld zurückerhalte.


    Wenn ich das in meinem Steuerprogramm jetzt eingebe, ändert sich das aber nicht. Der Betrag wird mir nicht gut geschrieben.


    Liegt es an meiner Denkweise? Ist die nicht korrekt?

    Oder liegt es am dem Programm, was ich aber nicht glaube (verwende Taxman)?


    Irgendwie komm ich da aktuell nicht weiter.

    Würde mich über Rückmeldungen von euch freuen.


    Viele Grüße

    Martin

  • Bei Zusammenveranlagung ist die Überlegung richtig, d.h. Du würdest für die 701€ Deiner Frau und Deine 201€ (?) die KapESt erstattet bekommen.

    Wenn ich das in meinem Steuerprogramm jetzt eingebe, ändert sich das aber nicht. Der Betrag wird mir nicht gut geschrieben.

    Bei mir - ich verwende Wiso - ist das erst ganz am Ende sichtbar, d.h. an den Einträgen pro Depot ändert sich nichts, sondern man sieht es an der Steuerberechnung. Kann man sich bei Taxman eine Berechnung analog zu der, die das Finanzamt macht, anschauen? Dann müsste auf der zweiten Seite bei "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d ..." die Kapitalerträge stehen, dort wird dann bei Deiner Frau den 100 € KapErträge die entsprechende Freistellung gegenübergestellt, bei Dir der gesamte Rest, so dass sich darum Deine KapErträge reduzieren.

  • Liegt es vielleicht am Anfang der Erklärung, hier muss ein Kreuz bei Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung gesetzt werden. Bei Einzelveranlagung werden die Freibeträge nicht gegeneinander verrechnet.

  • Danke für die Rückmeldung.


    Bei Taxman werden Anpassungen eigentlich immer sofort kalkuliert und angezeigt. Deswegen wundert es mich, das ich gar nichts sehe. Aber ich kann mal schauen, ob sich gegen Ende noch was tut.


    Das mit der Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung ist ein guter Hinweis. Ich denke ich habe es richtig, muss es aber nochmals überprüfen.


    Aber schon einmal gut, dass meine Gedankengang richtig ist. :)