Kapitalerträge im Splittingverfahren

  • Ein freundliches "Hallo" an alle!


    Ich bin neu hier und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar Fragen bezüglich der Kapitalerträge beantworten könntet:


    Werden die Kapitalerträge, wenn beide eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die Gewinne aber nur von EINEM erwirtschaftet werden, auf beide umgelegt? Oder steht dann da:

    Kapitalerträge: Ehemann Ehefrau

    2200,- 0


    Und wird der Grundfreibetrag 9984,- € + Sparerpauschbetrag 801,- €, automatisch immer doppelt mit angerechnet, auch wenn einer der beiden NICHT arbeitet - sondern z.B NUR Gewinne aus Kapitalerträgen hat?


    Und kennt vielleicht jemand einen Steuerberater, der sich speziell mit Trading Gewinnen auskennt?


    Vielen Dank im voraus für eure Mühe und noch einen schönen Sonntag!

    LG

    Anna

  • Hallo AnnaRiva , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Bei Zusammenveranlagung wird der bei einem Ehepartner nicht genutzte Pauschbetrag auf den anderen übertragen. In dem Beispiel würden den 2.200 € die gesamten 1.602 € gegenübergestellt.


    Der Grundfreibetrag wird laut Beschluss des Bundestags rückwirkend auf 10.347 € angehoben. Den erhaltet Ihr beide, das ist ja gerade das Splittingverfahren. Sofern Ihr die beiden zusammen nicht ausnutzt würde die Differenz auch noch bei Euren Kapitaleinkünften greifen. Ferner gibt es noch die sog. Günstigerprüfung bei geringem Einkommen, nach dem die Kapitalerträge mit dem dann niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden.


    Um was geht es denn bei Trading-Gewinnen?