GKV: Witwe eines Versorgungempfängers - Befreiungsmöglichkeiten in der GKV

  • Hallo,

    zu dem interessanten Beitrag unter

    https://www.finanztip.de/gkv/k…versicherung-der-rentner/

    hätte ich eine Frage bzw. auch Ergänzungswunsch.


    In vielen Fällen in der Praxis sieht es ja aus wie folgt:

    Frau in der GKV der Rentner weil selbst berufstätig gewesen und daher in der GKV pflichtversichert gewesen (sowie Rentenanspruch von DRV)

    Mann als beihilfeberechtigter Beamter in Pension mit Versorgungsbezügen und Beihilfeanspruch; er in der PKV


    Mann stirbt.

    -> Frau erhält Witwenpension (und ihre Rente die angerechnet wird) und wird jetzt selbst beihilfeberechtigt.


    Kann die Frau sich jetzt von der GKV befreien lassen bzw. ist versicherungsfrei (und kann sich jetzt in der PKV versichern)? Wenn ich § 6 II SGB V richtig verstehe wohl nicht, weil sie nicht nur Witwenpension bekommt sondern ja auch ihren eigenen Rentenanspruch hat.


    Falls sie sich nicht befreien lassen kann / nicht versicherungsfrei ist: was bringt dann die Beihilfeberechtigung nach / durch den Tod des Ehemanns?


    Wie läuft das dann in der Praxis ab: Zeigt sie weiterhin vor Ort ihr Krankenkassenkärtchen (GKV) oder wird jetzt immer ein Teil über die GKV abgerechnet und ein andere Teil über die Beihilfe?


    Heißt das dann im Ergebnis, dass bei ihrem Beitrag an die GKV die Witwenpension jetzt in voller Höhe angesetzt wird und sie darauf die 14,6 % + Zusatzbeitrag (also 15,3 bis 16 %) und die 3,05 % für GPV in kompletter Höhe selbst bezahlen muss?


    Gibt es Tipps, was man jetzt wie machen sollte bzw. was man (in anderen Fällen) im Vorfeld machen kann / machen sollte (bevor man in Rente bzw. in Pension kommt)?

  • OK, ich beantworte mir meine Frage teilweise selbst:


    Man kann nur innerhalb von 3 Monaten nach eigenem Renteneintritt raus:

    https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211862

    Heißt dann wohl: Entweder man hat "Glück" und der Mann stirbt just in diesen 3 Monaten nach eigenem Renteneintritt oder man geht schon vorsorglich in diesen 3 Monaten raus, lässt sich voll PKV versichern (mit entsprechend hohen monatlichen Zahlungen) und bekommt dann, wenn der Mann irgendwann verstirbt, den Beihilfeanspruch mit der Folge, dass sich der Beitrag dann von 100 % auf 30 % reduziert (weil man sich nur noch zu 30 % versichern muss).

    Ist dann halt eine Wette, wie lange der Mann noch lebt.



    Die Frage wäre allenfalls noch, was passiert, wenn man einfach die GKV kündigt und die Beitragszahlungen an die GKV einstellt.

  • Die Frage wäre allenfalls noch, was passiert, wenn man einfach die GKV kündigt und die Beitragszahlungen an die GKV einseinstellt.

    Hallo.


    KVdR heißt Pflichtversicherung, also ohne Kündigungsmöglichkeit.

    Der Rentenversicherungsträger behält die Beiträge direkt ein, wird also schwierig, die Zahlungen einzustellen.


    Unter Einhaltung gewisser Grenzen können Ehegatten mitversichert werden, in diesen Fällen würde es sich anbieten beim Rentenatrag die Befreiung zu beantragen.