Zwangsversicherung der Kinder in der PKV bei Wertpapierverkauf abwendbar oder nicht?

  • Mein Einkommen, Arbeitgeber im EU Ausland, liegt ca. €100 unter dem meiner Frau, Arbeitgeber in Deutschland. Ich bin seit 1995 in der PKV und meine Frau seit 1999 in der GKV. Unsere beiden Kinder im Teenageralter sind in der Familienversicherung, der GKV, meiner Frau mitversichert.


    Ich muß nach vielen Jahren einige Wertpapiere mit Gewinn verkaufen, um Handwerkerarbeiten zu finanzieren. Das würde jedoch bedeuten, daß mein Einkommen dann über dem meiner Frau läge, und die beiden Kinder somit für zusammen ca. €400 im Monat in der PKV versichert werden müßten. Es fielen dann also Zusatzkosten von ca. €4800 pro Jahr an.


    Gibt es für diese Situation einen Ausweg? Oder ist die Altersvorsorge mit Wertpapieren zu einer Art finanziellen Bombe geworden? Falls ja, was ist, wenn ich im Folgejahr keine Wertpapiere verkaufe; kommen die Kinder dann wieder in die GKV zurück, oder verbleiben sie bis zu einer gewissen Altersgrenze in der PKV?


    Vielen Dank vorab!

  • Ich nehme ungern Kredite über hohe Summen auf, ca. €85000 incl. Material, Baustoffpreise sind inflationär.


    Für solche Fälle, oder wenn das Auto schlapp macht, und für frühen Renteneintritt, habe ich extra Wertpapiersparen betrieben, wurde ja stets empfohlen. Man darf also nie Gewinne realisieren, weil sonst Kinder-PKV droht? Das wäre tatsächlich eine Bombe. Oder man läßt sich scheiden?

  • Das löst ja das Problem nicht, weil auch die freiwillige Versicherung 2x200 Euro pro Monat an Kosten erzeugt.


    Wie wäre es mit einem Übertrag der Wertpapiere auf ein Depot der Ehefrau (unter Schenkungssteuerfreibetrag), und dann Verkauf auf ihren Namen?

  • Schenkung; daran habe ich noch nicht gedacht. Alle 10 Jahre bis maximal €500000 unter Ehepartnern. Darf man das auch stückeln, also jetzt €85000 für einen Rollstuhlgerechten Umbau und zwei Jahre später z. B. €40000 für einen Gebrauchtwagen, und so weiter?

  • Ja, eine Stückelung ist möglich und erlaubt.


    Beispiel:

    • 2022: Schenkungsfreibetrag 500.000€ - Schenkung von 85.000€ - bleiben für die nächsten 10Jahre noch 415.000€ übrig
    • 2024: Schenkungsfreibetrag 415.000€ - Schenkung von 40.000€ - bleiben für die nächsten 8Jahre noch 375.000€, dann für weitere 2Jahre wieder 460.000€ (wegen Ablauf der 10Jahre von 2022)
    • 2032: Schenkungsfreibetrag 460.000€
    • 2034: Schenkungsfreibetrag 500.000€


    So mal grob zum Verständnis - Achtung: die Stichtage der Schenkung beachten, im Beispiel habe ich nur die grob in Jahre das Ganze aufgezeigt.

  • Die PKV droht deinen Kinder überhaupt nicht. Niemand kann dich zwingen, Sie dort zu versichern. Jedoch gibt es Voraussetzungen für die beitragsfreies Familienversicherung in der GKV. Wenn diese nicht erfüllt sind, müssen sie halt gegen Beitrag freiwillig in der GKV versichert werden. Sobald die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, geht es auch wieder nach Antrag bei der GKV zurück

  • Ok, gleitender Schenkungszeitraum, danke. Das wäre eine Möglichkeit. Da muß man dann also nur aufpassen, daß der Ehepartner auch stets das richtige Gewerk beauftragt oder Auto kauft, und keine Galapagosreise ; )


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    Ich meinte natürlich ganz oben "die beiden Kinder somit für zusammen ca. €400 im Monat in der GKV versichert werden müßten". Schreibfehler; ich kann den Originalbeitrag leider nicht mehr bearbeiten.

  • Da sehen wir das Problem an unterschiedlichen Stellen. 8)

    Korrekt :) Ich würde tippen, der Themeneröffner sieht das Problem am Geldbeutel und nicht bei de Frage, wohin die 400 Euro gehen :P



    Jedoch gibt es Voraussetzungen für die beitragsfreies Familienversicherung in der GKV. Wenn diese nicht erfüllt sind, müssen sie halt gegen Beitrag freiwillig in der GKV versichert werden. Sobald die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, geht es auch wieder nach Antrag bei der GKV zurück

    Mir fehlt das Wissen, wie diese Voraussetzungen geprüft werden (monatsweise, jahresweise, ...?). Wenn der Kapitalertrag dann z.B. im Juli oder im Dezember anfällt, wird das auf ein Jahr verteilt oder monatsweise geprüft, und dann rückwirkend oder nicht.... Vielleicht kennt sich jemand mit den Details aus, so dass ggfs auch das günstig und vollkommen legal gestaltet werden kann mit einer Mindestdauer für die freiwillige GKV und ohne Übertrag.


    Schenkung; daran habe ich noch nicht gedacht. Alle 10 Jahre bis maximal €500000 unter Ehepartnern. Darf man das auch stückeln, also jetzt €85000 für einen Rollstuhlgerechten Umbau und zwei Jahre später z. B. €40000 für einen Gebrauchtwagen, und so weiter?

    Dazu ist ja oben schon etwas geschrieben worden, und zur Klarheit: Auf den Schenkungsfreibetrag wird natürlich die gesamte Summe (und nicht nur der Ertrag nach Verkauf) angerechnet, also wenn 85000 Euro für den Umbau genötigt werden, dann die Summe, die man je nach Einstandskurs und nach Steuern schenken muss, damit 85000 Euro übrig bleiben.

  • Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit: (§ 10 Abs. 3 SGB V)


    3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist


    Da es sich beim Aktienverkauf von über 85000 Euro kaum um regelmäßige Einkünfte handeln dürfte, könnte das unschädlich sein. Sicher wird es die Krankenkasse sagen können, wobei helfen kann, dass selbst in der krankenkassenübergreifende Handreichung davon gesprochen wird, dass das gelegentliche Überschreiten von Grenzen bei der Prüfung der Regelmäßigkeit von Einkommen unschädlich sein kann: https://www.vdek.com/vertragsp…teinkommen_12.06.2019.pdf

  • "Mir fehlt das Wissen, wie diese Voraussetzungen geprüft werden"

    Jedes Jahr schickt die GKV meiner Frau einen Fragebogen, dem die Steuererklärung des Vorjahres beigefügt werden muß. Ob das alle GKVer so machen, weiß ich nicht.

    Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds

    Danke, das hatte ich noch nicht gelesen. Dann muß meine Frau wohl bei ihrer GKV anrufen, um das sicher zu erfragen.