Übertragung bAV Guthaben in neuen bAV Vertrag

  • Hallo zusammen,

    ich hatte bei meinem damaligen Arbeitgeber eine bAV (Pensionsfonds) abgeschlossen und bis ca. 2015 eingezahlt. Danach erfolgte ein Arbeitgeberwechsel. Beim neuen Arbeitgeber war diese bAV Art (Pensionsfonds) nicht mehr unterstützt so das ich diesen bAV Vertrag seitdem beitragsfrei gestellt habe.

    Seit letzten Jahr bin ich wieder beim damaligen Arbeitgeber tätig, bei dem ich bis 2015 bereits tätig war. Ich habe nun wieder eine neue bAV (Pensionsfonds) abgeschlossen und könnte nun das Guthaben aus dem ersten, 2015 beitragsfrei gestellten Vertrag in den neuen Vertrag übernehmen.

    Der Anbieter des Pensionsfond empfiehlt mir, das Guthaben aus dem alten Vertrag nicht in den neuen Vertrag zu übernehmen da der garantierte Rechnungszins im neuen Vertrag wesentlich niedriger ist (0,9% vs. 2,25%).


    Gibt es aus Eurer Sicht trotzdem Gründe das Guthaben aus dem alten, beitragsfrei gestellten Vertrag in den neuen Vertrag zu übernehmen?

  • Gibt es aus Eurer Sicht trotzdem Gründe das Guthaben aus dem alten, beitragsfrei gestellten Vertrag in den neuen Vertrag zu übernehmen?

    Nein,

    welchen Grund würdest Du denn sehen?:/


    Wie hoch ist denn der Anteil, den Dein AG zuschießt? Wenn der AG-Zuschuss zu gering ist, würde ich mir die Frage stellen, ob ich überhaupt eine neue bAV abschließen würde!

  • Irgendwann mal bezahlte Kosten sind für die jetzige Entscheidung m.E. irrelevant. Die können ja nicht für einen neuen Vertrag genutzt werden.


    Ich würde auch, wie monstermania den alten Vertrag nicht anfassen und den neuen genau und unabhängig prüfen.

  • Erstmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen :)


    Nein,

    welchen Grund würdest Du denn sehen?:/

    Meine erste Überlegung war das ein aktiver bAV Vertrag mit dem zusätzlichen Guthaben aus dem stillgelegten bAV Vertrag möglicherweise mehr Ertrag bringt als zwei bAV Verträge (einer aktiv, einer stillgelegt).

    Wie hoch ist denn der Anteil, den Dein AG zuschießt? Wenn der AG-Zuschuss zu gering ist, würde ich mir die Frage stellen, ob ich überhaupt eine neue bAV abschließen würde!

    Der AG gibt einen Zuschuss von 15% des umgewandelten Betrags.

  • Zu Deiner ersten Überlegung:

    Es ist völlig egal, ob Du 1,2 oder 5 Konten hast auf denen Geld liegt. Wenn der Zinssatz bei allen Konten identisch ist, ist auch die Rendite identisch!

    Von daher ist der bAV-Altvertrag wegen dem höheren Garantiezins 'besser' als ein Neuvertrag. Wohlgemerkt 'besser' bedeutet nicht zwingend gut! ;)

    Ich habe eine (stillgelegte) bAV mit einem Garantiezins von 2,75%. Die reale 'Rendite' liegt aktuell bei rund 1,8% p.a, da der Garantiezins immer vor dem Abzug der Vertragskosten gilt!


    Bei einer angenommen und von der EZB angestrebten langfristigen Inflationsrate von 2% ist meine bAV ein (trauriges) Nullsummenspiel und ich bin heilfroh, dass ich schon seit Jahren nicht mehr weiter in die bAV einzahle!

    Der AG gibt einen Zuschuss von 15% des umgewandelten Betrags.

    15% ist einfach viel zu niedrig um eine positive Rendite zu erzielen! So ab einem AG-Zuschuss von 40% wird es interessant. Sprich die Kosten des Vertrags und die Förderung des AG heben sich langfristig auf.

    Hier mal ein paar Links zum lesen:

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Wann lohnt die Betriebsrente? - Finanztip

    Trotz 15% Arbeitgeberzuschuss - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) rechnet sich nicht! - Prof. Dr. Hartmut Walz

    Betrübliche Altersversorgung – leider oft eine herbe Enttäuschung - Prof. Dr. Hartmut Walz


    Du solltest Dir sehr gut überlegen, ob Du unter den von Dir genannten Voraussetzungen überhaupt noch eine neue bAV abschließt.

    Warum nicht einen langfristigen ETF Sparplan zum Vermögensaufbau?


    Außerdem solltest Du prüfen, ob Du nicht evtl. für Schul- oder Ausbildungszeiten Beiträge zur GRV nachentrichten kannst. Lohnt sich m.E. mehr als ein schlechter bAV-Vertrag.

    Nachzahlen für Schulzeiten - Sinnvoll? - rentenfuchs.info