nur ein Betrag im Steuerbescheid

  • Hallo zusammen,


    im Steuerjahr 2020 hatte ich erstmals Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.


    In 2020 hatte ich nur Werbungskosten, jedoch keine Einnahmen, ergo im Ergebnis negative Einkünfte aus V+V.


    Mein Problem: Im Steuerbescheid wird nur eine Zahl ausgewiesen.

    In meinem Antrag setzte sich der stark von der Zahl aus dem Bescheid abweichende Gesamtbetrag aus ca. 30 Einzelpositionen zusammen.


    Meine Frage: Wie kann ich ermitteln, welche Positionen mit welchem Betrag seitens des FA anerkannt wurden ?


    Danke für Eure Anworten.


    Gruß Karin

  • Karin47

    Hat den Titel des Themas von „nur eine Betrag im Steuerbescheid“ zu „nur ein Betrag im Steuerbescheid“ geändert.
  • Im Kleingedruckten unter dem Steuerbescheid stehen Erläuterungen zu Abweichungen gegenüber der Erklärung. Wenn die nicht detailliert genug sind, einfach mal beim Sachbearbeiter anrufen, der wird das erläutern und ggfs korrigieren können.

  • Im Kleingedruckten unter dem Steuerbescheid stehen Erläuterungen zu Abweichungen gegenüber der Erklärung. Wenn die nicht detailliert genug sind, einfach mal beim Sachbearbeiter anrufen, der wird das erläutern und ggfs korrigieren können.

    Galileo: Danke für Deinen Hinweis.


    Den Erläuterungen zur Festsetzung konnte ich leider nichts brauchbares entnehmen.

    Ein Anruf bei der Sachbearbeitung ist sicher die erste Möglichkeit.


    Gibt es darüber hinaus eine Möglichkeit der schriftlichen verbindlichen Anfrage verbunden mit der Auskunftspflicht seitens des FA ?

  • Wichtig ist, dass Du die einmonatige Einspruchsfrist einhältst, im Zweifel einfach mal Einspruch einlegen.

    Eine schriftliche Anfrage kann länger dauern, aber ein Einspruch ist ja auch eine "schriftliche verbindliche Anfrage".


    Wie groß ist denn die Differenz der ausgewiesenen Zahl zu Deiner erwarteten Zahl? Passt diese Differenz vielleicht zu einem Einzelwert von Dir?


    Was meinst Du mit nicht brauchbarer Erläuterung? Ggf. kann Dir hier einer Übersetzungshilfe von Amtsdeutsch in Deutsch geben. Dafür müsstest Du den Originaltext posten.

  • Bei meinen letzten Steuerbescheid hatte ich einen Fehler zu meinen Ungunsten bemerkt. Habe daraufhin Einspruch eingelegt und um Aufklärung gebeten.

    Es gab einen korrigierten Steuerbescheid und das zuviel gezahlte Geld erschien auf meinen Konto. Eine Aufklärung gab es nicht, sodass ich mit der Vermutung leben muß, der Fehler wurde absichtlich gemacht.

    Gruß


    Altsachse

  • Muss man selber raten. In den Erläuterungen steht selten etwas dazu, besonders nicht bei so vielen Einzelpositionen.


    Am Ende ist es aber egal, Einspruch einlegen und schreiben in welcher weiteren Höhe man Werbungskosten anerkannt haben möchte.