Fahrräder in einer Doppelgarage versichern, die zur Hälfte vom Nachbarn aus dem gleich MFH genutzt wird.

  • Liebe Finanztip-Community,


    Ich möchte, dass meine Fahrräder, die ich in eine Garage (im besten Falle nicht abschlossen) stelle, die unmittelbar an den mir als Erdgeschossmieter zur alleinigen Nutzung zugewiesenen Garten grenzt (im besten Falle als allgemeiner Hausrat bzw. ohne Fahrradklausel) versichert sind.


    Eventuelles Problem: Es handelt sich um eine Doppelgarage, und die zweite Garage bzw. Hälfte wird von unserem Nachbarn aus der ersten Etage genutzt. Handelt es sich bei der Garage dennoch um einen Teil der Wohnung wie etwa ein gemeinschaftlich genutzter Kellerraum?:


    Die Klausel zum Versicherungsort der Hausratversicherungen lautet idR wie folgt:


    3. Versicherungsort

    Versicherungsort ist die im Versicherungsscheinbezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören

    a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).

    b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

    c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

    d) darüber hinaus auch privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden


    Schließt b) also meine Garage aus (Bedingung ist eindeutig nicht erfüllt, da ich mit dem Nachbarn nicht häuslicher Gemeinschaft lebe)? Oder besteht Versicherungsschutz dann doch über c) oder d)?


    In anderen Versicherungsbedingungen von Hausratversicherern werden "Sammelgaragen" explizit ausgeschlossen (z.B. Huk24). Auch hier Frage ich mich, ob eine mit dem Nachbarn gemeinsam genutzte Doppelgarage eine "Sammelgarage" ist. Bzw. streng genommen, haben wir jeweils eine Garage angemietet, es gibt nur keine Wand dazwischen, so dass es sich der Sache nach um eine Doppelgarage handelt.


    Gibt es Meinungen dazu, ob nach den von mir beschriebenen Bedingungen Versicherungsschutz für Fahrräder in der Garage nach der Hausratsversicherung besteht? Ich habe hier Zweifel, finde es nur komisch, dass Versicherungsschutz für Fahrräder im Fahrradkeller, der gemeinschaftlich von allen Hausbewohnern genutzt wird, unter c) eindeutig besteht?


    Könnt Ihr mir eine (günstige) Hausratversicherung empfehlen, die meinen Fall abdeckt?


    Habt Ihr sonst Vorschläge (spezielle Fahrradversicherung)? Interesse an einem Versicherungsschutz außerhalb der Garage habe ich eigentlich nicht, da ich mein günstiges Straßenrad idR gut sichere und zur Not die Kosten im Falle eines Diebstahls selbst tragen könnte. Meine hochwertigeren Rennräder, die ich in erster Linie versichern möchte für den Fall, dass die Garage aufgebrochen wird, schließe ich eigentlich nie ab bzw. habe sie immer im Auge.


    D.h. zusammengefasst, möchte ich nicht abgeschlossene Rennräder in einer Doppelgarage zu Hause, versichern. Die Doppelgarage hat zur Hälfte mein Nachbar gemietet (also genauso Zugang wie ich). Zur Not könnte ich die Rennräder aber natürlich auch abschließen (aber wohl kaum anschließen).

  • Bei c) stehen Fahrradkeller. Von der Qualität her würde ich die Gemeinschaftsgarage mit einem Fahrradkeller gleichsetzen. Hinz und Kunz kommt nicht einfach rein, aber andere Hausbewohner schon.

    Abschließen würde ich in diesem Fall die Räder auf jeden Fall, bei einem 10 000€ Carbon-Rennrad auch darüber nachdenken ob man sie nicht irgendwie anschließen kann

  • Hallo Sparfuchs22,


    Sie können sich natürlich X Meinungen von Hobbyjuristen oder richtigen einholen. Im Fall des Falles schützt Sie das aber nicht davor, dass das Versicherungsunternehmen eine andere Meinung hat und Sie erst einmal klagen müssen; Ausgang ungewiss.


    Anderer Vorschlag: Konfrontieren Sie das Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl genau mit dieser sicherlich nicht alltäglichen Situation und bitten um schriftliche Bestätigung der Mitversicherung. Falls Sie diese Bestätigung bekommen, ist alles gut. Wenn nicht, fragen Sie den nächsten. Falls Sie sich die Arbeit sparen wollen, beauftragen Sie einen Versicherungsmakler.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Sparfuchs,


    aus eigener, leidvoller Erfahrung (3 Diebstähle von Fahrrädern aus einer gemeinschaftlichen Tiefgarage in den letzten 3 Jahren) kann ich dir die Hausrat der Docura empfehlen. Die waren sehr kulant und haben sogar den herausgebrochenen E-Bike Akku erstattet, obwohl der nach meiner Interpretation der Versicherungsbedingungen nicht versichert war. Ammerländer war auch gut.


    Fahrräder waren aber immer mit einem Schloss gesichert: Mehrere Fahrräder zusammengeschlossen. Die Frage die ich mir gestellt habe: sollte das Schloss zu gut sein. Beim letzten Mal sind sie am Schloss gescheitert und haben den Akku herausgebrochen. Wenn sie das ganze Fahrrad geklaut hätten, wäre es bei den meisten Versicherungen ein eindeutiger Versicherungsfall. Evtl waren sie deshalb auch kulant


    Die Versicherungssumme für Fahrräder muss aber extra angepasst werden und kostet unter Umständen extra.


    LG

    Johu