Geldgeschäfte nur über eigenen Arbeitgeber? (Treuepflicht)

  • Hallo,


    weiß jemand ob einem der eigene Arbeitgeber (z.B. Bank, Versicherung,...) in Form einer Dienstvereinbarung vorschreiben kann, dass die eigenen Geldgeschäfte aus Treuegründen nur über ihn erfolgen sollten?


    Viele Grüße

  • Ob es möglich ist, weiß ich nicht. Aber es wäre für mich ein Kündigungsgrund...:cursing:

  • Was ist denn ein "Geldgeschäft"? Ein Kauf von 2 Brötchen beim Bäcker gg. Bargeld? :/


    So allgemein kann ich mir das absolut nicht vorstellen, wäre ein starker Eingriff in das Privatleben.

    Wenn, dann kann es eigentlich nur um Compliance-relevante Geschäfte gehen. Aber auch da sollte es möglich sein, bei korrekter Meldung bei Mitbewerbern tätig zu sein.

    Selbst, wenn das Gehaltskonto im eigenen Institut sein soll, sollte eine sofortige Weiterleitung auf ein anderes Konto problemlos sein.


    Frage doch mal ein "Geldgeschäft" an, dass der eigene AG nicht anbietet...

  • Mit Geldgeschäft war das Thema Geldanlage gemeint. Hier bekomme ich bei einem Mitbewerber einen deutlich günstigeren Etf-sparplan.

  • Dein Arbeitgeber könnte deine Zahlungsausgänge zu zB flatex oder anderen Brokern kontrollieren, da er ja Zugriff auf dein Konto hat. Für mich ein No-Go

  • Dein Arbeitgeber könnte deine Zahlungsausgänge zu zB flatex oder anderen Brokern kontrollieren, da er ja Zugriff auf dein Konto hat. Für mich ein No-Go

    NoGo aus der Sicht des Arbeitnehmers was die Treue zum AG angeht oder aus Sicht des AG indem dieser hier Vorschriften macht? Hab hierzu auch nirgends etwas gefunden, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist.

  • Du musst ggf. Compliance-Regeln einhalten. Dazu kannst Du bei einer fremden Bank beauftragen, von jeder Abrechnung eine Kopie an die Compliance-Abteilung Deines AGs zu schicken. Das klappt mW problemlos zwischen den Banken und kostet Dich nichts zusätzlich.


    So hat Dein AG die Möglichkeit zu überprüfen, ob Du Insidergeschäfte machst oder ob Deine 200€-Investition im MSCI-World marktbeeinflussend war :D.


    Das sollte es aber sein. Frage mal in Deiner Compliance-Abteilung.


    In meinen jungen Jahren war ich in einer Bank, in der fast jeder MA alle Depots aufrufen konnte, also auch vom Kollegen oder vom Chef. Später wurde das deutlich reduziert. Trotzdem hatte ich fast nichts in diesem Depot und den Hauptbestand bei einer anderen Bank. Übrigens war die Fremdbank auch billiger als die 50%igen Mitarbeiterkonditionen.

  • NoGo aus der Sicht des Arbeitnehmers was die Treue zum AG angeht oder aus Sicht des AG indem dieser hier Vorschriften macht? Hab hierzu auch nirgends etwas gefunden, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist.

    Ich würde mir von meinem Arbeitgeber nicht vorschreiben lassen, wo ich Aktien Fonds, etc. kaufe.


    Anderes Beispiel. Mein Arbeitgeber betreibt eine eigene Krankenversicherung. Er motiviert uns Mitarbeiter Mitglied zu werden, indem er uns Vorteile bietet. Aber er zwingt uns nicht, Mitglied zu werden. Und ich bin kein Mitglied.


    Analog sehe ich deine Geldanlage. Klar, dein Arbeitgeber findet es sicher gut, wenn du bei ihm Geldanlage betreibt. Kannst du ja auch machen. Aber an deiner Stelle würde ich mir nicht das Neobroker Depot verbieten lassen.

  • Hallo Brombeer,


    was haben Sie denn für einen Arbeitgeber? Die großen Banken sind alle tarifgebunden und da kann ich mir kaum vorstellen, dass so eine Compliance- Regelung tarifkonform wäre. Sie greift massiv in die Rechte des Arbeitnehmers ein und dürfte ein gefundenes Fressen für die Gewerkschaften sein. Da Sie nach einem ETF- Sparplan fragen, gehören Sie vermutlich auch nicht zu den Millionenverdienern der Investmentabteilung, für die es ggf. andere Vereinbarungen geben könnte.


    Ich kenne nur die umgekehrte Regelung, dass Mitarbeitergeschäfte glatt abgelehnt werden.


    Gruß Pumphut


  • Es handelt sich um eine größere Bank mit breitem Filialnetz und Tarifbindung. Danke für Ihre Meinung!

  • Diese Regelungen treffen meist nur auf einen kleinen Kreis der Mitarbeiter zu (Insider) und auch nur für die Instrumente, bei denen der Besitz von Insiderinformationen zur Benachteiligung der Kunden führen könnte (z.B. Front Running, Scalping bei Einzelaktien). "Sollten" ist aus meiner Sicht eine Formulierung, die auf eine Empfehlung hindeutet!


    Im Zweifel ist das Geld für eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (mit genau diesem Titel) gut investiert, es kommt hier auf den genauen Wortlaut an, den wir nicht kennen.


    Von einer einzigen Bank abhängig zu sein (Gehalt + Konten) ist in der heutigen Zeit eine ganz schlechte Idee.

  • Es ist durchaus üblich, dass bestimmte Unternehmen Ihren Mitarbeitern den Handel mit bestimmten Finanzprodukten oder Aktien verbieten:

    HSBC: Keine Einzelaktien für Mitarbeiter mehr (handelsblatt.com)

    Bafin: Mitarbeiter dürfen bestimmte Aktien nicht mehr handeln (handelsblatt.com)

    Deutsche Bank will Mitarbeitern ETF-Käufe verbieten | Regulierung | 06.12.2018 | Institutional Money (institutional-money.com)


    Davon sind aber i.d.R. nur bestimmte Abteilungen betroffen. Ich habe jedenfalls noch nicht gehört, dass ALLEN Mitarbeitern eines Unternehmens der Handel mit bestimmten Finanzprodukten verboten wurde.


    Thomas Kehl von Finanzfluss hat dass auch schon mal in einem seiner Podcasts erwähnt, dass er während seiner Tätigkeit bei einer franz. Bank keine Einzelaktien besitzen durfte.

  • Also Compliancemäßig gibt es in diesem Fall hier kein Problem.

    Es stellt sich für mich lediglich die Frage ob eine solche Dienstvereinbarung aus Treuegründen rechtlich haltbar ist oder nicht. In dieser steht lediglich etwas von "es wird erwartet"...

  • Also Compliancemäßig gibt es in diesem Fall hier kein Problem.

    Es stellt sich für mich lediglich die Frage ob eine solche Dienstvereinbarung aus Treuegründen rechtlich haltbar ist oder nicht. In dieser steht lediglich etwas von "es wird erwartet"...

    Gut, dann ist es ja rechtlich nicht bindend.

    Ich würde das eher so eher, wie z.B. bei Optikerketten oder Autoherstellern, die es 'gern' sehen, dass der Mitarbeiter ein Produkt aus der eigenen Produktlinie nutzt.

    So ist es z.B. bei einer großen Optikerkette üblich, dass die Mitarbeiter quasi 'beruflich' eine Brille tragen, auch wenn Sie diese gar nicht benötigen (Gläser ohne Sehstärke).


    BTW: Mir wurde bei meinem aktuellen AG ziemlich extrem nahe gelegt, doch in die Gewerkschaft einzutreten, da quasi alle MA Mitglied sind. Zwingen können Sie einen aber nicht dazu.

  • In dieser steht lediglich etwas von "es wird erwartet"...

    Dann würde ich aus "Treuegründen" auch ein Girokonto beim Arbeitgeber behalten, aber meine Geschäfte dort machen, wo es am günstigsten/besten ist. Das kann auch mal beim eigenen AG sein ...


    Diese Regel ist ein rechtlich unverbindlicher Wunsch, keine verpflichtende Vorschrift.

  • Danke euch allen für eure Meinung und Einschätzung. Denke werde mir dann einen ETF-Plan bei einem kostenlosen Anbieter anlegen und meine anderen Anlagen (Giro, Tagegeld) belasse ich beim eigenen KI.

    Viele Grüße

  • Es handelt sich um eine größere Bank mit breitem Filialnetz und Tarifbindung. Danke für Ihre Meinung!

    Was auch immer der Hintergrund dieser Regelung ist, stellt sich auch die Frage, ob der "normale Mitarbeiter" überhaupt so viel Insiderwissen erwerben kann, dass er davon beim Aktienhandel profitiert. Das mag in der Chefetage wieder ganz anders aussehen.

    (Bei allen Aktiengesellschaften, in denen ich bisher tätig war und wo man als Mitarbeiter natürlich Aktien erwerben kann, wurde extrem darauf geachtet, dass intern keine Infos verteilt werden, die zu Insiderhandelsaktivitäten führen könnten.)

  • Was auch immer der Hintergrund dieser Regelung ist, stellt sich auch die Frage, ob der "normale Mitarbeiter" überhaupt so viel Insiderwissen erwerben kann, dass er davon beim Aktienhandel profitiert. Das mag in der Chefetage wieder ganz anders aussehen.

    Ja klar, das passiert z.B. in Banken regelmäßig. Beispiel: Der Kunde fragt einen Kredit an, um einen börsennotierten Konkurrenten aufzukaufen.