Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie nach einer Scheidung

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal einen Tipp von euch zum Thema Immobilien nach einer Scheidung, vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht. Und zwar stecken mein Mann und ich mitten im Trennungsjahr und haben vor Jahren gemeinsam eine Immobilie gekauft. Er bewohnt die Immobilie weiterhin, ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Nun frage ich mich, was mit unserem gemeinsamen Haus passiert, wenn die Scheidung durch ist? Und kann ich nicht von ihm Geld verlangen, da er in unserem Haus lebt während ich Miete zahlen muss? Welche Möglichkeiten haben wir, mit der gemeinsamen Immobilie zu verfahren? Ich will ja auch nicht, dass das Haus am Ende versteigert wird. Wirtschaftlich wäre das ein dickes Minus...

    Freue mich über eure Antworten!

  • Der einfachste Weg ist Verkauf, wenn zu gleichen Teilen bzw. Zugewinnsgemeinschaft finanziert wurde. Wenn andere Summen eingeflossen sind wird es schwierig und man braucht Nachweise. Sollte der Partner weiter wohnen bleiben macht ein Sachverständiger zur Wertermittlung Sinn. Dann müsste er dich auszahlen oder ihr einigt Euch auf eine Mietzahlung. Letzteres würde ich aber nicht wollen, alles geschriebene setzt natürlich voraus, dass ihr Beide zu gleichen Teilen im Grundbuch steht. Sonst wird es kompliziert und ohne Rechtsbeistand kaum zu lösen. Weiterhin sollte ein Verhältnis bestehen was eine sachliche Lösung ermöglicht. Wenn Anwälte ins Spiel kommen wird auf jeden Fall ein großer Teil des Wertes in diese Richtung gehen….

  • Hallo @JuriS2019,


    ist die Immobilie schon abbezahlt oder läuft der Kredit noch?


    Ihr könnt die Immobilie verkaufen (wenn der Kredit noch läuft, will die Bank wohl eine Vorfälligkeitsentschädigung).
    Du kannst ihm deine Hälfte verkaufen.

    Ihr behaltet sie gemeinsam und er zahlt dir Miete, da er ja deine Hälfte mitbewohnt. Oder ihr behaltet sie gemeinsam, er zieht aus und ihr vermietet sie.

    Wie ist denn das Verhältnis zwischen dir und deinem Ex? Gemeinsamer Besitz birgt Streitpotential. Und auch, wenn du ihm deine Hälfte verkaufst, kann es zu Diskussionen über den Wert kommen. Der Schätzwert eines Gutachters ist nicht immer auch das, was man tatsächlich beim Verkauf bekommt.


    Besitzt ihr die Immobilie schon 10 Jahre oder länger? Wenn nicht, kann das Thema Spekulationssteuer beim Verkauf relevant werden.

  • ichbins

    Hat sich das geändert? Ich habe z.B. Fälle wie diesem im Kopf:
    https://www.trennung.de/aktuel…h-trennung-vermeiden.html


    "Sie wohnen im Eigenheim. Haben Sie bis zur Trennung ununterbrochen darin gewohnt, gibt es beim Verkauf wegen der Trennung steuerlich keine Probleme. Haben Sie sich im Jahr 2021 getrennt, müssten Sie im Hinblick auf die Vermeidung von Spekulationssteuer beim Verkauf des Objekts im Jahr 2021 sowie im Vorjahr 2020 in der Wohnung gewohnt haben. Sind Sie jedoch im Jahr 2021 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und verkaufen das Objekt im Jahr 2022, fehlt es an der Voraussetzung, dass Sie im Jahr des Verkaufs in der Wohnung gelebt und die Wohnung für eigene Zwecke genutzt haben. Erzielen Sie beim Verkauf einen Gewinn, müssten Sie den Gewinn versteuern."

  • Hi,


    da ich vor vor 2 Jahren auch eine Scheidung mit gemeinsamen Haus durchgemacht habe, kann ich von meinen Erfahrungen berichten.


    Da ihr bei der Scheidung sowieso mindestens einen Anwalt nehmen müsst, habt ihr ja schon einen Ansprechpartner, der euch berät.


    In meinem Fall war es eine gemeinsame gekaufte Immobilie, wobei ich aufgrund einer Schenkung meiner Eltern mehr eingebracht habe. Wir haben diese Schenkung mittels Vertrag aus dem Zugewinnvermögen ausgeklammert. Am Ende habe ich dann meiner Exfrau ihren Anteil des Hauses ausbezahlt. Da wir eine gütliche Trennung hatten, haben wir einen für mich angenehmen Betrag gewählt (ihr hätte aufgrund des Zeitwerts des Haus mehr zugestanden, gleichzeitig wollten wir auch, dass unsere Tochter auch weiterhin im Haus mitwohnen kann). Glücklicherweise konnte ich den Hauskredit sonderkündigen und einen neuen aufnehmen, da hab ich den Kreditbetrag auf die Auszahlung erhöht und bei den monatlichen Darlehenskosten sogar gleich geblieben.


    Leider sind Scheidungen nicht immer so einfach.

  • Grundsätzlich bleiben Immobilien bei Scheidung [Link wurde von der Moderation entfernt] im Eigentum beider Ehegatten. Wenn die Scheidung endgültig durch ist, solltet ihr also am besten gemeinsam eine Regelung über das Haus finden, die für euch beide fair ist. Im Wesentlichen habt ihr zwei Möglichkeiten:


    Entweder einer von euch überträgt seinen Anteil an den anderen und die Immobilie ist dann in dessen Alleineigentum. Dafür solltet ihr natürlich eine angemessene Abfindung ausmachen und aufpassen, dass ihr nicht mehr beide für eventuelle Darlehen haftet. Beim Wert der Immobilie gibt es aber einiges zu berücksichtigen. Gerade, wenn zum Eigentum noch eventuelle Garagen oder Stellplätze kommen, der Grundbesitz noch belastet ist oder Mietverträge für Einliegerwohnungen geschlossen wurden, geht das gern mal unter. Oder ihr verkauft das Haus gemeinsam und teilt den Erlös untereinander auf. Das wäre das beste, wenn es keine Option ist, dass einer den anderen auszahlt. In jedem Fall solltet ihr euch zum Wert beraten lassen.


    Zu deiner anderen Frage: Natürlich muss dein Noch-Mann dir etwas zahlen, wenn er allein in eurem Haus wohnt. Du hast Anspruch auf eine angemessene Nutzungsentschädigung.