Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen - BFH Verfahren anhängig

  • Aktenzeichen: BFH VI R 8/22


    Ein ganz witziges Verfahren, welches ich mir mal auf meine Merkliste gesetzt habe. Ein Einspruch würde ich nicht einlegen, da es sowieso nur um kleine Beträge geht.


    Zumindest die Abholung durch die Müllabfuhr könnte schon eine haushaltsnahe Dienstleistung sein. Das FG war der Meinung, dass bei kommunalen Dienstleistungen der Gesetzeszweck verfehlt wird, da es dort keine Schwarzarbeit gibt, etc. Aber generell werden auch nicht alle Mülltonnen nur am Straßenrand abgeholt, es gibt dort schon eine haushaltsnahe Dienstleistung die aber nicht separat ausgewiesen auf der Rechnung erscheint.

  • Bei mir ist es so, dass mein Abwasser in einer eigenen Abwasserentsorgungsanlage geklärt wird. Diese Anlage muß zweimal jährlich durch eine Fachfirma kontrolliert werden. Diese Wartungen konnte ich bisher als haushaltnahe Dienstleistungen angeben, und bekam sie, wenn auch teilweise mit zusätzlichen Aufwand, akzeptiert.

    Gruß


    Altsachse

  • Es ist so schrecklich vieles "ungeklärt".

    Ist z.B. eine Pizza-Bestellung eine Haushaltsnahe Dienstleistung?

    Man weiß es nicht, bis jemand die Gerichte bis zur höchstens Instanz bemüht... Und dann schimpft man einfach auf die EU. 8)