Riester

  • In der aktuellen Finanztest gibt es auch einen Kommentar...


    Ein Leser fragt: „Die Volks­bank Ahaus-Gronau verlangt ab Januar 2017 Verwaltungs­gebühren von 10 Euro im Jahr für meinen Riester-Bank­sparplan. Soll ich wider­sprechen?“


    Finanztest antwortet:


    Nein, es sei denn, Sie haben eine sinn­volle Alternative. Die Bank könnte Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie wider­sprechen. Sie haben bei der Volks­bank Ahaus-Gronau einen Vertrag mit garan­tierter Mindest­verzinsung. Wenn Banken und Sparkassen so etwas über­haupt noch anbieten, dann nur mit weniger Zins. Auch wird es immer schwieriger, Angebote ohne Verwaltungs­gebühr zu finden. Bei unserem jüngsten [Blockierte Grafik: https://www.test.de/images/svgicons/arrow-right;v63616260026.svg]Test von Riester-Banksparplänen (Finanztest 11/2015) wollte die Hälfte der Anbieter für Sparpläne mit fester Bindung an die Umlaufrendite – wie Sie einen haben – mindestens 10 Euro im Jahr für die Verwaltung. Inzwischen dürften es noch mehr sein.
    Sinn­voll wäre eine Auflösung allerdings, wenn Sie das Geld für eine Immobilien­finanzierung einsetzen wollen.


    Hinweis: Die Quelle ist öffentlich verfügbar.
    https://www.test.de/Riester-Ba…buehren-zahlen-5107607-0/

  • Die Antwort von Finanztest, die Bank könne den Vertrag kündigen, halte ich für nicht überzeugend: In meinem VR-RentePlus-Vertrag der VB Ahaus-Gronau ist unter Punkt 1 der Besonderen Bedingungen vereinbart, dass die Bank den Vertrag nicht ordentlich kündigen darf. Eine normale Kündigung kommt nur durch den Kunden in Betracht.


    Ich denke, eine Ablehnung der Entgeltänderung, wobei die Bank ja die Entgeltänderung für üblich hält, würde keine außerordentliche Kündigung durch die Bank rechtfertigen.


    Vielen Dank für die schnelle Recherche. Schade, dass dies keine Lösung ist.


    Aus der Antwort der Finanztest schließe ich, dass ich der Entgeltänderung widersprechen kann und die Bank dann gesondert prüfen muss, ob sie kündigen darf. Ich kündige durch einen Widerspruch gegen die Änderung also nicht automatisch, oder?
    Ich werde es jedenfalls auch mal mit einem Widerspruch versuchen.


    Viele Grüße,
    Markus

  • Höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize - das sind nur zwei von vielen Änderungen bei der Betriebsrente. Das Bundeskabinett hat dazu heute den Gesetzentwurf verabschiedet.


    Riester: Neues Produktinformationsblatt


    Ab dem 1. Januar 2017 informiert bei Riester-Produkten das neue Produktinformationsblatt genau über Chancen und Risiken. Alle Anbieter von Riester- und Basisrentenverträgen sind dazu verpflichtet, es ihren Kunden vor Abschluss des Vertrages vorzulegen. Auf dem Produktinformationsblatt stehen auch die Kosten des Vertrages. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen.



    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt dann zum 1. Januar 2018 in Kraft.



    Weitere Informationen unter:



    https://www.bundesregierung.de…nte-wird-attraktiver.html



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Mein MLP Berater kommentierte meinen Plan meinen Riester beitragsfrei zu stellen damit, warum ich das "kurz bevor die nächste Riesterrakete durch die Bundesregierung gezündet wird" machen wollte. Ich wusste in dem Moment nicht, was er meint. Aber die Zulagenerhöhung von 154 auf 165 Euro beeindruckt mich nicht gerade. Da fallen mir ganz andere Bilder ein, definitiv ist auf diesen Bildern keine Rakete zu sehen. :D

  • So ist das mit "Beratern", denen die Argumente und die Erfahrungen fehlen. Die zünden halt Riesterraketen.

  • Das wichtigste bei dem neuen Betriebsrentenkonzept ist, dass bei einer abgeschlossenen RIESTER-Rente über den Betrieb bei Auszahlung zukünftig keine doppelten Sozialbeiträge (Krankenkasse, Pflege) mehr gezahlt werden müssen - das war bisher das ungerechteste......und wird nun endlich behoben...somit lohnt sich ein alter Riester-Vertrag von 2002 nun doppelt und dreifach - keine Abschlussgebühren, keine laufende Gebühren, Garantie-Verzinsung mit 3,25 Prozent noch sehr hoch und nun keine weitere Belastung mehr bei Auszahlung...so wie bei privaten Riester-Verträgen...


    Das allein ist die Riester-Reform schon wert zu erwähnen!!!

  • Ich habe da auch noch etwas zu Betriebsrenten beizusteuern.
    Ich war in der DDR in einem volkseigenen Betrieb beschäftigt, der aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Wichtigkeit Betriebsrenten für dijenigen Mitarbeiter zahlte, die vor 1968 eingestellt wurden.
    Ich hatte den Betrieb die Treue gehalten, weil ich mir auch die Betriebsrente versprach.
    Mit der Wiedervereinigung ging mein Betrieb den Bach runter, und wurde von der Treuhand abgewickelt.
    Alle Kollegen, die bereits Betriebsrente bezogen, bekamen diese auch weiterhin.
    Mir, der ich noch keine Betriebsrente bezog, wurde der Anspruch gestrichen.
    So ist das halt mit einen Anspruch.
    Gruß


    Altsachse

  • ich habe auch Widerspruch eingelegt. Darauf schrieb mir die Volksbank Gronau-Ahaus mit Bezugnahme auf die Vertragsbedingungen, dass ein Widerspruch gegen die Entgeltänderung nicht möglich sei. Das Widerspruchsrecht ermögliche lediglich eine fristlose und kostenfreie Kündigung bzw. eine Übertragung im Rahmen eines Anbieterwechsels.

    Ebenso. Ich habe das jetzt mal der Ombudsperson mit Verweis auf BGH XI ZR 140/03 vorgelegt. Mit einer Gebühr nach freiem Wunsch kann die Bank schließlich jede Referenzzinsbindung aushebeln.

  • Hallo zusammen,


    seit Anfang letzter Woche versuche ich eine Bank zu finden, die noch Riester-Banksparpläne bundesweit anbietet. Bisher leider erfolglos.


    Weiß jemand ob es überhaupt noch möglich ist?


    Danke im Voraus

  • Hallo sehr geehrte Community,


    wer kann mir zu meiner Frage was sagen:


    Seit 2002 habe ich einen Riester-Vertrag bei einer Versorgungskasse. Nun möchte ich diesen Vertrag an meine geänderten persönlichen Bedingungen anpassen, das heißt höherer Bruttolohn.


    Im Endeffekt möchte ich meine Einzahlung erhöhen, damit ich nunmehr auf den vollen Förderbetrag von 2.100 € komme.


    Die Versorgungskasse hat das abgelehnt mit der Begründung, dass mein bestehender Vertrag ein Altvertrag sei mit einer
    noch guten Garantie-Verzinsung. Diese Verzinsung könne jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Ich könne zwar meine monatliche Einzahlung erhöhen, dann aber nur auf einen neuen Vertrag bei der gleichen Versorgungskasse mit einer geringeren Garantie-Verzinsung, die aktuell gilt.
    Meine Frage nun. Ist das rechtens? Habe ich nicht das Recht meinen alten Vertrag bis zum Renteneintrittsalter an meine geänderten persönlichen Bedingungen anzupassen? Muss ich dann immer wieder einen neuen Vertrag abschließen?


    Wenn mir dazu jemand Auskunft geben kann, das wäre toll
    Vielen Dank.

  • Hallo @Wollebeck,


    zunächst einmal sind zwei Sachen entscheidend:


    1. was steht im Kleingedruckten bezogen auf den Abschluss des Vertrages sowie evtl. geänderte AGBs, gegen die kein EInspruch erhoben wurde
    --> falls dort etwas drinsteht, was die Aussage der Kasse erklärt, dann ist das erst einmal so. Dann kommt es m.E. jedoch zu Sache zwei....:


    2. entspricht das Gedruckte gültigem Recht bzw. mustergültiger Rechtssprechung. Das kann ggf. nur ein Anwalt mit Fachgebiet klären und dazu raten, dagegen vorzugehen oder nicht.


    Aussicht auf Erfolg sehe ich wenig, solange dieses Verhalten der Kasse nicht in der breiten Masse geschieht. Als "kleiner Mann" gegen Konzerne sieht man immer schlecht aus.


    Vg
    Haui


    edit: ich habe übrigens einen ähnlichen Fall, der aber zu meinen Gunsten verläuft. Ich habe ein Sparkonto, welches jederzeit und ohne festen Turnus Einzahlungen erhalten darf. Auszahlungen sind innerhalb der 10-jährigen Laufzeit ausgeschlossen. Bedeutet für mich: Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld), Zinsausschüttungen, Dividenden, Monatsüberschüsse usw. gehen auf dieses Konto. Die Zinsen werden jährlich gezahlt und am Ende der 10 Jahre wird der gesamte Betrag ausgeschüttet. Nun zum eigentlichen Kern der Aussage: ich bekomme dort fette 2,5% Zinsen, die ausgeschüttet werden. Komplett risiko- und schwankungsfrei. Das läuft bei mir nun auch schon 3 Jahre so und bisher hat die Bank keine Anstalten gemacht, die Einzahlung dicht zu machen oder Zinsen nicht zahlen zu wollen...

  • Hallo an alle,
    nun stelle ich mal eine Frage, die mich schon länger umtreibt. Macht es Sinn mehr als die 2.100€ in einen Riester-Vertrag einzuzahlen? Ist dies der Maximalbetrag für Einzahlungen, oder muss ich dennoch die 4%-Regelung beachten? Vielen Dank

  • Hallo @HerzklopfenBauch. Was für ein schöner Nickname :love: .


    Klar kannst du mehr einzahlen. In jedem Fall wird deine Rente steigen. Deine Riesterzulage steigt natürlich nicht. Auch deine Steuerersparnis wird steigen.


    Die Frage ist, ob du wirklich etwas davon hast, das heißt, ob die Rendite attraktiv ist. Das kann dir am ehesten ein Fachmann sagen, wenn er Einblick in deinen Vertrag und dein Einkommen hat.


    Prinzipiell musst du heute wesentlich mehr Steuern zahlen, als im Rentenalter. Das ist wahrscheinlich, aber oft ist der Unterschied eben nicht 45% vs. 10%, sondern kleiner.


    Auch ob dein Riestervertrag kostengünstig ist, musst du prüfen. Wenn von 3% Rendite zB in einem Aktienfonds nur 1,2% in deiner Tasche landen (wie bei mir), ist das eher ein Grund, nicht begeistert zu sein. Dann erzielst mit einem ETF Sparplan deutlich mehr Rendite.


    Ich habe gerade meinen Riester gekündigt, aus diversen Gründen. Wie ich ihn analysiert habe, habe ich hier beschrieben. In diesem Fall für meinen Rürup, den hatte ich vorher platt gemacht. Aber die denkbar einfache Berechnung ist identisch.


    Rentenversicherung beurteilen - Ratgeber gewünscht - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community


    Für meine Frau sieht die Rechnung anders aus. Sie arbeitet Teilzeit, dieses Jahr kommt das zweite Kind. Mit 800 Euro Einzahlung liegt ihre Zulage bei 765 Euro. Daran habe ich natürlich mehr Spaß, als an meiner Einzahlung von 2000 Euro, die 165 Euro Zuzahlung nach sich zieht, die bei meinem teuren Vertrag von den Kosten quasi eliminiert wurden.


    Soviel mal zu später Stunde. Bei Fragen einfach melden. :thumbup:

  • Hallo an alle,
    nun stelle ich mal eine Frage, die mich schon länger umtreibt. Macht es Sinn mehr als die 2.100€ in einen Riester-Vertrag einzuzahlen? Ist dies der Maximalbetrag für Einzahlungen, oder muss ich dennoch die 4%-Regelung beachten? Vielen Dank

    Die Aspekte sind dermaßen vielschichtig, dass man eine so pauschal gestellte Frage gar nicht vernünftig beantworten kann.


    Was für ein Vertrag? Wie lange bis zur Rente? Wie ist die Fördersituation? Soll die Anlage Hartz-sicher sein? Wie groß ist die Steuerersparnis? Will ich evt. noch ein Haus kaufen? Habe ich Krankheiten die womöglich darauf hindeuten, dass ich angesichts der derzeitigen Sterbetafeln bei einer Riester-Verrentung meine Einzahlsumme womöglich gar nicht mehr zu Gesicht bekomme? Wie wichtig ist mir meine persönliche finanzielle Wahlfreiheit? Verbringe ich meinen Lebensabend in Deutschland? Was wäre die Anlagealternative? Welche Eigeninitiative zur Geldanlage traue ich mir denn zu? Wie sehen die übrigen Vermögenswerte aus? etc. etc.


    Hier gibt es viele Aspekte die über reine Renditebetrachtungen hinausgehen, u. a. weil Riestersparer in ihren Möglichkeiten auf das Kapitel zuzugreifen ja stark eingeschränkt werden. Und selbst Renditebetrachtungen wären ja mit großen Unsicherheiten verbunden. Wer weiß wie die Aktienmärkte in den nächsten Jahren gegenüber den Rentenmärkten laufen? Niemand - Fachmann hin oder her :-). Es bleibt nur persönliche Prioritäten abzuklopfen und mit Blick auf diese die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen und dann ggf. gezielt bezüglich einzelner Aspekte Fragen zu stellen. Das macht alles Arbeit.


    Die gestellte Frage ("loht sich das") lässt sich so nicht seriös beantworten. :)

  • Hallo und herzlichen Dank für die Rückmeldungen. Bei meiner Frage ging es um den Punkt, ob ich mehr einzahlen muss, um die volle Zulage zu bekommen, wenn 4% meines Bruttolohns (abzüglich der 154€) über den 2.100€ liegen. Bekomme ich die volle Zulage dann noch von der Zulagenstelle ausgezahlt? Ich zahle in den von Finanztipp empfohlenen rabatierten DWS-Riester ein. Bei der DWS sagte man mir, dass ich nicht mehr einzahlen müsste, um die volle Zulage zu erhalten. Aber stimmt das? Der Vertrag läuft noch ca. 25 Jahre.
    Vielen Dank

  • @HerzklopfenBauch Um die volle Zulage zu erhalten (165 euro ab 2017) muss man 4% vom einkommen einzahlen, max 2100 minus Zulage, also 1935 euro. Mehr kann, muss aber nicht. Die Zulage wird in jedem fall gezahlt.

  • Hallo @HerzklopfenBauch,
    meine Empfehlung ist, die Rendite mit anderen Anlageformen zu vergleichen. Dabei kann durchaus rauskommen, der Vertrag lont sich trotz voller Zulage nicht.
    Ich persönlich setze auf Fondsanlage, sowohl gemanagt wie auch ETFs.Meine Langzeitrendite liegt derzeit bei 6%.
    Das ist zwar keine Garantie für die Zukunft, giebt aber eine gewisse Orientierung.
    Beste Grüße


    Altsachse

  • Neben der Renditebetrachtung ist es auch sinnvoll sich zu überlegen, welche Ziele mit der jeweiligen Anlageform verfolgt werden. Eine Riester-Rentenversicherung zahlt Ihnen lebenslang, ggf. Ihren Hinterbliebendenden für die Garantiezeit eine monatliche Rente aus. Das ist letztlich eine Wette auf ein langes Leben... Dies kann man positiv oder negativ bewerten, wie alles im Leben hat es seine Vor- und Nachteile. Falls Sie eine Rentenversicherung wünschen, gibt es natürlich unterschiedliche Anlageformen (klassisch und fondsbasierend). Diese Rendite nach Kosten könnten Sie dann mit einer klassischen herkömmlichen Anlage vergleichen und wahrscheinlich werden Rentenversicherungen immer schlechter abschneiden, da die Kosten recht hoch ausfallen. (Hier kommt es natürlich auf die persönliche Förderquoten an). Keiner von uns weiß, wie sich die Rentenfaktoren in Zukunft entwickeln werden. Dieser gibt an, wie viel Monatsrente Sie für 10.000Euro Kapital erhalten. Aktuell liegt dieser für Mitte 20-Jährige etwa bei rund 30. (also 30 Euro Monatsrente für 10.000 Euro Kapital).


    Da es eine Rentenversicherung ist, ist diese auch wiederum Hartz IV sicher. Zinserträge während der Aufschubphase sind mE auch kapitalertragssteuerfrei.


    Ich denke, man sollte hier mehr vergleichen als lediglich die Rendite p.a.

  • Bei mir ist die Riesterrente nur ein Baustein der Altersvorsorge. Da ich in den Vertrag schon mehr als 11 Jahre einzahle, werde ich den Vertrag auch behalten. Die Kosten halten sich meines Erachtens für den Fonds-Vertrag auch in Grenzen. Neben der Risikolebensversicherung sehe ich hier auch die Vorteile einer Absicherung der Hinterbliebenen. Zusätzlich zur Riesterrente zahle ich ebenfalls in einen ETF-Fonds ein, dazu gibt es noch eine AG-finanzierte bAV. Ich denke, dass ich damit ganz gut aufgestellt bin. Sicherlich gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Vielleicht bekomme ich hier auch noch weitere interessante Anregungen. Vielen Dank