Riester

  • Hallo,


    ich habe meinen fondsgebundenen Riestervertrag beitragsfrei gestellt.


    Um auch noch den jährlichen Depotgebühren bei Union Investment zu entgehen, ist es möglich, den Riesterfonds auf mein Flatex Depot zu verschieben ohne den Riestervertrag mit der Union Investment zu kündigen?


    Vielen Dank!

  • Hallo Finanztip Community,


    Meine Frau und ich denken über einen Riester Fondsparplan der DWS nach.


    Unsere Situation:
    Wir erwarten unser drittes Kind und meine Frau ist daheim bei den Kindern. Mit 4% Bruttogehalt komme ich über die 2100EUR Fördergrenze. Somit ergibt sich eine Fördersituation von 175EUR+175EUR+900EUR=1250EUR. Da wir max. 2160 sparen müssen und die Fördergelder abziehen können, müssten wir gerade mal ca. 76EUR/Monat einzahlen.


    Nun unsere Frage: Wir möchten den Riestervertrag weniger fürs Alter ansparen, sondern wir haben vor, in ca. 5-10 Jahren eine Immobilie zu kaufen. 100% sicher ist das noch nicht, aber wir arbeiten darauf hin. Es heißt, dass man für den Eigenbedarf 10k bis 50k EUR aus dem Riestervertrag entnehmen kann, wenn es für eine selbstgenutze Immbolie genutzt wird. Stimmt das? Wenn ja, gilt die Regel immer, sprich bei jedem Riester Vertrag?


    Durch die hohe Förderung denken wir, dass sich der Vertrag lohnen würde. Wir würden allerdings nicht über die Fördergrenze hinausinvestieren wollen. Unser übrig Erspartes stecken wir dann in ETF's. Wenn ich richtig rechne, hätten wir dann nach ca. 5 Jahren mehr als 10k EUR gespart, bei geringem Eigenkapital und hoher Förderung, und könnten es für eine Immobilie einsetzen.


    Wenn wir keine Immobilie kaufen, lassen wir den Vertrag durchlaufen aus Rentenbaustein. Das würde uns eine gewisse Flexibilität gegenüber einem Riester Bausparvertrag geben oder? Zumal wir auch noch nicht 100% sicher sind eine Immobilie zu kaufen/finden.


    Könntet ihr uns sagen, ob wir soweit alles richtig verstanden haben? Oder ob wir etwas etnscheidendes vergessen haben...


    Vielen Dank im Voraus! Wir freuen uns über eure Antworten.


    Gruß

  • Mich sprang heute morgen die Meldung an, dass für das geplante Baukindergeld eine Eigenkapitalquote von mindestens 20% Voraussetzung sein soll.
    Könnte in dem Kontext ja noch von Interesse sein, die tatsächliche Gesetzgebung im Auge zu behalten.

  • Hallo @Vos


    Mit drei Kindern und einem Elternteil ohne Einkommen ist die Rentabilität vermutlich gut, da dieser Elternteil 175 + 900 Euro Förderung bekommt aber selbst nur 60 Euro aus eigenen Mitteln aufbringt.


    Prüfen muss man, ob sich der Vertrag für den Gutverdiener rechnet. Er zahlt 2100 euro ein, davon sind aber nur 175 Euro Förderung. Entsprechend ist die Rendite aus Förderung geringer als beim Partner ohne Einkommen.


    Dir ist klar, dass jeder Elternteil einen eigenen Vertrag braucht, oder?

  • Das stimmt so nicht. Der TO kann die Förderung für die Kinder grundsätzlich auch für seinen Vertrag erhalten. Damit sähe die Rechnung dann folgendermaßen aus:


    Vertrag 1) 2100-175-900=1025 € Eigenbeitrag
    Vertrag 2) Erhält die Grundzulage i.H.v. 175 €, muss aber dennoch den Mindesteigenbeitrag von 60 € jährlich einzahlen.


    Ergo: Zulagenförderung beträgt besagte 1250 €, Eigenbeitrag beider Einzahler 1085 € bzw. ca. 90 € monatlich.

  • Völlig richtig. Wer die Zulage enthält sollten die Partner einvernehmlich entscheiden.


    Hier hab ich wohl aus meinem eigenen Fairnessverständnis heraus verkürzt geantwortet: Soll der Nichtverdiener 900 Euro Zulage erhalten oder der Gutverdiener? Für mich letztlich keine Frage. Aber frei entscheiden kann man natürlich.

  • Okay super vielen Dank. Das hilft uns weiter...


    Das man 2 Verträge braucht, habe ich garnicht bedacht, macht aber natürlich Sinn.


    Zwecks Kinderzulage. Prinzipiell würde es ja Sinn machen es der Mama zuzuschreiben. Nur in unserem Falle, wenn wir das Geld für eine Immobilie nutzen wollen, müssten doch dann die Kinderzulage am besten bei mir anschreiben, da ich schneller mit meinem Vetrag auf die 10k EUR kommen würde um es für einen Immobilienkauf zu entnehmen oder (ca. 5 Jahre)?


    Meine Frau würde ja nicht in 5-10 Jahren auf die Summe kommen, außer wir sparen kräftig mit eigenen Mitteln in ihren Vertrag rein... zudem noch meinen, den ich ja mit 4% besparen muss für die Förderung. Oder verstehe ich was falsch?


    Weiß jemand, ob es ohne weiteres geht eine Summe von 10k-50k für eine Immobilie aus nem Riester Fondsparplan zu entnehmen? Geht sowas grundsätzlich?


    Gruß

  • Hallo,


    2 Verträge müssen sein. Die Frau ist ja schließlich nur mittelbar zulageberechtigt. Muss also zwingend einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage und ggbfs. auch die Kinderzulage zu erhalten.


    Was die Entnahme betrifft: Es muss eine Mindestentnahme von 3000 € erfolgen. Soll der Vertrag danach weiterlaufen, ist es darüber hinaus erforderlich, dass mindestens 3000 € im Vertrag verbleiben. Damit ist der gesetzliche Rahmen abgesteckt.


    Wie du auf die 10000 € kommst, ist mir schleierhaft. Nehmen wir folgendes Szenario an:
    Vertrag 1 läuft auf dich. Du besparst mit 1925 € Eigenleistung deinen Vertrag, dazu kommt die Grundzulage. Mit der Gesamtsparleistung i. H. v. 2100 € jährlich wäre eine Entnahme theoretisch nach 2 Jahren denkbar, da die geforderten 3000 € erreicht sind.


    Vertrag 2 wiederum wird jährlich mit 1135 € bespart (Mindesteigenbetrag+Grundzulage der Frau+900 € Kinderzulage (wenn die Kinder nach dem hierfür erforderlichen Stichtag geboren sind)). Ergo: Dieser Vertrag könnte voraussichtlich nach spätestens 3 Jahren als "Wohnriester" genutzt werden.


    Wenn wir von dem von dir genannten Mindestzeitraum von 5 Jahren ausgehen, wären beide Verträge nutzbar, wenn die Besparung so erfolgt wie von mir skizziert.


    Abschließend: Es ist unerheblich, welche Vertragsform gewählt wird. Ob Banksparplan, Fondssparplan oder Rentenversicherung. "Wohnriester" meint nur die Möglichkeit zur Einbringung des gebildeten Kapitals in eine Immobilienfinanzierung, unabhängig vom konkret gewählten Produkttyp.

  • Super, das ist genau was wir wissen wollten!


    Ja, das mit den 10k und 50k EUR hatte ich auf irgendeiner Website aufgeschnappt. Die finde ich aber grad nimmer.


    Kurze Anschlußfragen:
    - Kann man mehr als einmal Kapital entnehmen, z.b. einmal für den Kauf und einmal für Renovierung oder so?
    - Gibt es eine Höchstgrenze für die Entnahme, vorausgesetzt es bleiben 3000 EUR im Riester drin?


    Gruß

  • Verlasse dich da nicht auf "irgendwelche Websites". Die Regelungen zur Entnahme sind festgelegt, zu finden im § 92a EStG. Zu deinen Fragen:


    1)Ja, das geht. Allerdings nicht, wenn du die Wände neu streichen willst...
    2)Nein, ein Höchstbetrag für die Entnahme ist nicht vorgesehen. Das vorhandene Vertragsguthaben ist gleich dem maximal entnehmbaren Betrag. Theoretisch könntest du auch 100000€ entnehmen...

  • Moin,
    bin neu hier im Forum und hoffentlich an der richtigen Stelle.


    Ich glaube ich habe einen (Denk-) Fehler gemacht, vielleicht kann das jemand bestätigen oder auch nicht.


    Die neue Riester-Zulage (175 statt 154 Euro), ab wann gilt die bzw. wann wird die ausgezahlt?
    Ich war anfangs der Meinung, ab 2018, d.h. ich habe meinen Einzahlungsbetrag Anfang 2018 reduziert von 162,17 Euro auf 160,42 Euro monatlich um zusammen mit der Zulage auf 2100 Euro pro Jahr zu kommen.


    Jetzt befürchte ich aber folgendes: Die höhere Zulage gilt für Einzahlungen in 2018 und wird damit erst frühestens 2019 als Zulage für 2018 ausgezahlt.
    Damit hätte ich dann in diesem Jahr zu wenig eingezahlt und würde im nächsten Jahr NICHT die volle Zulage bekommen.


    Hat da schon jemand drüber nachgedacht bzw. kann das bestätigen oder dementieren.


    Danke für Aufklärung.
    Gruß Pulverhof

  • Hallo @Pulverhof


    Willkommen im Forum.
    Mein Laienverständnis ist:
    Du musst in 2018 auf Basis des Einkommens 2017 4% des Brutto einzahlen abzüglich Förderung. Da du den Maxbetrag einzahlen willst (bzw mindestens 52500 brutto verdienst), zahlst du also 2100 - 175 = 1925 oder monatlich 160,42 Euro


    Die 175 euro siehst du auf der Abrechnung 2018 die du in 2019 bekommst.

  • Du hast alles richtig gemacht. Die Zulage wird in 2019 verzögert für die Beiträge in 2018 gezahlt. Somit ist deine Rechnung so korrekt :)

  • Hallo Pulverhof,


    die Zulage wird im Nachhinein gezahlt, da die Zulagenstelle am Anfang des Jahres ja nicht wissen kann, wieviel Sie im laufenden Jahr einzahlen werden.
    Der betreffende Paragraph für die Höhe der Grundzulage ist: §84 EStG Satz 1


    @all:
    Ich bin tatsächlich am grübeln, ob ich meine Eigenbeiträge senken soll. Im Moment zahle ich den Beitrag von 1946 EUR (2100 - 154), obwohl ich das gar nicht müsste, denn mein Beiträge liegen normalerweise unterhalb der Schallmauer von mindestens 4% vom Brutto. Aber durch die nachgelagerte Besteuerung ist das sehr günstig für mich trotzdem den Höchstbetrag einzuzahlen, das sehe ich ausserdem jedes Jahr auf meinem Steuerbescheid von mehr als 600 Euros, die ich bar zurück bekommen. (Übrigens hat mich damals dieses Portal hier darauf gebracht, dass man den Riester voll besparen kann, wegen der Besteuerung, die ja im Rentenalter weniger hoch ist als jetzt). Was aber jetzt der Fall ist, ich überzahle meine Riesterrentenversicherung praktisch mit Eigenbeiträge plus Zulage, die Differenz der Mehreinzahlung (175 minus 154 = 21 Euro) wird mir nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:
    1. Die Eigenbeiträge lassen wie sie sind. Also überzahlen. Die Versicherung freut sich über mehr Zulagen, die Beiträge steigen insgesamt: für mich eine klare Subventionierung der Versicherung
    2. Die Eigenbeiträge senken. Dann hätte ich aber Angst, dass die Versicherung ihre Rechentricks auspackt, und ich am Schluss weniger rausbekomme, als ich im Moment auf dem Zettel stehen habe.


    Im Moment bin ich auf Punkt 1. eingestellt. Zwar ineffektiver als vorher, aber wer weis, was den Versicherungen da sonst einfällt. Weniger kann es ja so nicht werden.


    Ich weis, ein Luxusproblem, bei dem es um Peanuts geht. Ich muss aber noch 2 Jahrzente einzahlen, darum ist es schon eine Überlegung wert. Und wer weis schon, wie es mit den Zulagen weitergeht, vielleicht steigen die ja wieder einmal, und dann müsste man sich wieder fragen, ob die Eigenbeiträge angepasst werden sollten.


    Grüße
    mpollers

  • Hallo,


    ich bin auf der Suche nach einem guten Riester Rechner.
    Dieser sollte mir nach Eingabe der Eckdaten, Gehalt, Kinder etc. nicht nur die Brutto-Rendite (nach Abzug der Steuer) anzeigen sondern auch wie alt ich werden muss damit ich mehr bekomme als ich eingezahlt habe.


    Kann mir da jemand weiterhelfen?



    Mal eine andere Frage, ist die Rendite nicht letztlich egal wenn ich bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung eines heute 30-jährigen von 78 Jahren teilweise 95 oder 90 Jahre alt werden muss bevor ich meine eingezahlten Beiträge wieder "raus" habe. Da kann ich das Geld ja gleich auf dem Konto liegen lassen...

  • Noch eine ganz andere Frage, welche Förderungen vom Staat, neben Riester und Vermögenswirksamenleistungen gibt es denn noch im Finanz- und Versicherungsbereich?

  • Hallo @virtuel


    Willkommen im Forum.


    Ein solcher Rechner ist mir nicht bekannt. Ich habe mal selbst recht hemdsärmelig meine eigene Versicherung analysiert und das hier beschrieben.


    Wann du deine Einzahlung zurück bekommst, errechnest du einfach durch Division des Kapitals (die Versicherung bietet meist Hochrechnung bei x% Rendite an) durch die prognostizierte Rente. ZB "Sie zahlen 50.000 euro ein, bei 3% Rendite haben Sie 80.000 Euro Kapital, dafür zahlen wir 400 Euro Rente." Das entspricht 200 Monaten Zahlung bis das Kapital verbraucht ist, d.h. zurückgezahlt wurde. Natürlich kann man auch dabei mit Zinsen rechnen. Meine Rechnung ist stark vereinfacht.


    Eine wichtige Komponente der Riesterversicherung ist die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Selbst wenn du 100+ Jahre wirst, erhältst du deine Zahlung. Natürlich lässt sich die Versicherung diese Leistung von der Gesamtheit der Versicherten bezahlen indem sie ihre Auszahlung entsprechend kalkuliert.

  • Der Schlichtungsvorschlag in meinem Ombudmannverfahren gegen die Volksbank Gronau-Ahaus ist da:


    Die Begründung stellt auf den erfolgten Widerspruch gegen die Vertragsänderung ab, nach dem die Bank an die ursprüngliche Vereinbarung weiter gebunden ist. Ein Kündigungsrecht habe sie auch nicht.
    Hoffentlich ist die Angelegenheit damit erledigt.

    Ich habe letzte Woche erneut Post bekommen - 10€ Gebühr ab 2019. Ich dachte eigentlich, der Fall wäre erledigt..


    Nunja, Einspruch ist raus m.d.B. um Stellungnahme. Falls die Bank nicht zurückrudert (wovon ich ausgehe) geht es wieder zum Ombudsmann....


    Wer hat ähnliche Post bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre auch unser Vorschlag gewesen.


    Bitte folgendes nicht aus dem Blick verlieren:
    Auch MIT den 10€ Gebühr ist dieser Banksparplan immer noch ein sehr gutes Angebot (das die Bank nicht mehr für Neukunden anbietet)!
    https://www.finanztip.de/riester/banksparplan/#c66509


    Die VB Gronau bereichert sich an den 10€ bestimmt nicht. ;) Will sagen: bleibt dabei.