Riester

  • Sie interessieren sich fürs Riestern oder haben es vor? Fragen können Sie gerne hier stellen!


    Oder möglicherweise haben Sie schon geriestert und können anderen Lesern Ihre Erfahrungen schildern? Dann freuen wir uns auf Ihren Beitrag!


    In diesem Thread sammeln wir Fragen, Themen und Erfahrungen zum Thema Riester.

  • Hallo ich bin 52 Jahre alt zahle seit 21.12.2007 in den DWS Top Balance Fond ein.
    Ich habe 5238 € eingezahlt habe jetzt ein Endkapital von ca.9800 €.


    Meine Frage soll ich dabei bleiben oder in evtl.in ertragreichern Fond oder in Rentenversicherung umschichten?
    Wenn ja , in welchen Fond wäre das?


    MFG
    Richardo

  • richardo:


    Bei 87 % Plus auf das eingezahlte Kapital innerhalb von 7 Jahren kannst Du aber hoch zufrieden sein!
    Die Riesterrente hat ja allgemein eine schlechte Presse - aber Dein Beispiel zeigt auf, was möglich ist, wenn man ein aktienorientiertes Produkt gewählt hat.


    Du hast noch 15 Jahre bis zum Eintritt in die Rente. Das ist eine doppelt so lange Zeitspanne, als Du bisher zurückgelegt hast. Wenn Du so weiter einzahlst wie bisher, kommen folglich noch über 10.000 € an Beiträgen hinzu.


    Da würde es mich nicht überraschen, wenn Du in 15 Jahren mit 40.000 € Kapital ausgestattet bist.
    Und davon kann man schon eine ganz vernünftige Zusatzrente finanzieren.


    Also: bleibe dabei! Du hast bisher alles richtig gemacht.

  • Hallo an alle,


    ich will jetzt einen Riester-Banksparplan abschließen. Falls ich mich entscheide, das angesparte Geld für eine selbstgewohnte Immobilie zu verwenden, muss ich die staatliche Förderung nicht zurück bezahlen (es ist "nicht schädlich"). Eine Frage habe ich noch dazu: gilt das auch, wenn diese Immobilie im Ausland ist? EU-Ausland / non-EU Ausland?


    Vielen Dank im Voraus!


    MfG
    A

  • Hallo,


    gem. § 92a Abs. 1 S. 5 EStG ist eine "begünstigte Wohnung" ...... "wenn diese Wohnung in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat des EWR http://de.wikipedia.org/wiki/E…%A4ischer_Wirtschaftsraum belegen ist..." (Norwegen, Island, Liechtenstein).


    Außerdem muss es Hauptwohnung oder Mittelpunkt der Lebensinteressen sein. Also keine Ferienwohnung, auch die Finca auf Mallorca wird schwierig, ausser Du bist den Großteil des Jahres dort ;)

  • Vielen Dank für die kompetente Antwort, das ist hilfreich. Mein Plan wäre, ein Häuschen kurz vor dem Rentenbeginn zu kaufen, sodass ich danach 1) keine Miete bezahle (das ist schon eine implizierte Zusatzrente), 2) die von der Versicherung kalkulierte 90+ Lebensdauer und ihre Gebühren vermeide, und 3) ein besseres Klima bei niedrigeren Lebenshaltungskosten genießen kann! (Sprachproblem könnte ein Thema sein, leider). Innerhalb EU ist die Auswahl an Warmländern nicht so groß, aber bis ich in die Rente gehe, wer weiß. Norwegen oder Island (sehr kalt und sehr teuer) kommen nicht in Frage :)


    Falls ich mit z.B. 40 (lange vor der Rente) eine Arbeitstelle in einem EU-Land finde, kann ich das angesparte Riester-Geld "nicht schädlich" für den Wohnungskauf in dem EU-Land verwenden? Vermutlich würde das bedeuten, dass ich danach in Deutschland kein Steuersubjekt bin.

  • Clever, das klingt verlockend! Ich habe lange Zeit damit gehadert, eben weil ich nicht denke, so alt zu werden - oder wahrscheinlich gerade mal die Garantiezeit "absitze" und dann die ganzen Ersparnisse für die Katz sind - aber so würde das ja richtig Sinn machen. Ist das so möglich wie Sie das planen? Dann würde ich das wahrscheinlich auch ins Auge fassen (aber vermutlich nicht im Ausland, wer weiss).


    Funktioniert das auch bei zwei getrennten Riesterverträgen, die dann beide für dasselbe Haus verwendet werden können? Auch wenn wir z.B. noch nicht verheiratet sind?


    Zum gemeinsamen Riestern auch noch eine Frage: Den Kinderbonus dann auf den Vertrag desjenigen mit dem höheren Verdienst angerechnet wegen steuerlichen Vorteilen, richtig?
    Wann macht es mehr Sinn, nur einen Vertrag zu haben und den Partner mit Sockelbetrag darauf einzahlen zu lassen?


    Nebenfrage: Wie ist denn das mit der gesetzlichen Rente im Ausland? Ich habe gehört, dass dann ein hoher Prozentsatz abgezogen wird.

  • Die Steuerpflicht hängt grundsätzlich vom (Haupt)Wohnsitz ab. Wenn Sie also aus Deutschland wegziehen dann sind die Einkünfte grundsätzlich auch nur im Ausland steuerpflichtig. Wenn gewisses Vermögen wie etwa Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es jedoch eine Wegzugsbesteuerung (sprengt jedoch den Rahmen des Forums).


    Vorsicht jedoch bei bestimmten Einkunftsarten (und Renten fallen auch hierunter). Hier hängt die Besteuerung davon ab, ob es ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt oder nicht. Renten aus Deutschland fallen grundsätzlich unter die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Werden also unabhängig vom Wohnsitz hier besteuert.


    In vielen DBA wird das Besteuerungsrecht Deutschlands jedoch aufgehoben und auf den Wohnsitzstaat übertragen, so dass die Rente in Deutschland nicht besteuert wird.


    Außnahmen gibt es beispielsweise bei Spanien und Italien (ist denke ich allen klar warum). Beispielsweise in Spanien darf Deutschland bei Neurentnern 5% bei Renteneintritt ab 2015 und 10% bei Neurentnern mit Rentenbeginn ab 2030 besteuern.


    In allen Fällen gilt aber, dass Sie bei Renten aus Deutschland in jedem Fall in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben haben.

  • Hallo,ich verfüge seit 10 Jahren über einen Riester-Banksparplan, der kaum Rendite bringt. Meine Frau ist per Zulagenvertrag dabei. Außerdem haben wir zwei Kinder, deren Zulagen auf mein Konto fließen.Was muss ich tun, um in einen Riester-Fondssparplan zu wechseln? Was kostet das und was ist dabei zu beachten?


    Für jeden Tipp wäre ich dankbar.


    Hannibal

  • Riester-Banksparplan bringt wenig Rendite, ist aber bekannt. Das Guthaben kann problemlos übertragen werden in den Fondssparplan (Kosten sind so hoch nicht).

  • Anlässlich des aktuellen Newsletters und dem Angebot von Fairr muss ich nochmal dieses Thema ausgraben, da mir bisher keiner antworten konnte. Aurel hat hier eine geniale Idee geäußert:


    Mein Plan wäre, ein Häuschen kurz vor dem Rentenbeginn zu kaufen, sodass ich danach 1) keine Miete bezahle (das ist schon eine implizierte Zusatzrente), 2) die von der Versicherung kalkulierte 90+ Lebensdauer und ihre Gebühren vermeide [...]


    Falls ich mit z.B. 40 (lange vor der Rente) eine Arbeitstelle in einem EU-Land finde, kann ich das angesparte Riester-Geld "nicht schädlich" für den Wohnungskauf in dem EU-Land verwenden? Vermutlich würde das bedeuten, dass ich danach in Deutschland kein Steuersubjekt bin.


    Finde ich super, da man ansonsten die Riester-Rente bei vorzeitigem Ableben dem Versicherer schenkt - und das macht den ganzen Sinn des Sparens zunichte, da würde ich lieber gar nicht riestern und das Geld für mich verwenden!
    Daher meine Fragen:


    Ich habe lange Zeit damit gehadert, eben weil ich nicht denke, so alt zu werden - oder wahrscheinlich gerade mal die Garantiezeit "absitze" und dann die ganzen Ersparnisse für die Katz sind - aber so würde das ja richtig Sinn machen. Ist das so möglich wie Sie das planen? Dann würde ich das wahrscheinlich auch ins Auge fassen (aber vermutlich nicht im Ausland, wer weiss).


    Funktioniert das auch bei zwei getrennten Riesterverträgen, die dann beide für dasselbe Haus verwendet werden können? Auch wenn wir z.B. noch nicht verheiratet sind?


    Zum gemeinsamen Riestern auch noch eine Frage: Den Kinderbonus dann auf den Vertrag desjenigen mit dem höheren Verdienst angerechnet wegen steuerlichen Vorteilen, richtig?
    Wann macht es mehr Sinn, nur einen Vertrag zu haben und den Partner mit Sockelbetrag darauf einzahlen zu lassen?


    Und zusätzlich dazu: Würde das auch mit dem Angebot von Fairr klappen, oder nur mit einem Banksparplan?

  • ...das mit dem Fairr Riester ist ja nun nichts neues - geht über die Sutor Bank. Macht zunächst mal Sinn - ist wohl direkt abschließbar - bei entsprechender Beratung wohl gegen Honorar!? Nullkommanullnixkosten geht nicht....

  • Eine Antwort auf meine Fragen scheint leider keiner zu kennen. Weiss denn wenigstens jemand, an wen ich mich damit wenden könnte? Ein Riesterrentenverkäufer wird wohl eher voreingenommen sein, wenn ich ihm erzähle, dass er meine Ersparnisse nach meinem Tod nicht erhält.

    • Offizieller Beitrag

    Bei diesem Sachverhalt sollten Sie sich am besten an einen Honorar-, Renten- oder Versicherungsberater wenden.


    Dieser kann Ihnen sicherlich die komplexe Frage beantworten.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Bei diesem Sachverhalt sollten Sie sich am besten an einen Honorar-, Renten- oder Versicherungsberater wenden.


    Dieser kann Ihnen sicherlich die komplexe Frage beantworten.


    ...wieso muss es denn ein Honorar- Renten- oder Versicherungsberater sein - machen die die Welt besser...???

  • Hallo allerseits,


    ich habe die wöchentliche Kolumne von Finanztip abonniert und bin hierbei auf den interessanten Artikel zu Riester-Verträgen (finanztip.de/riester/riestern-mit-fonds/) gestoßen.
    Meine Frau und ich sorgen zur Zeit gar nicht vor und würden dieses gerne ändern. Hierzu erscheint uns ein Riester-Vertrag sehr sinnvoll. Wir würden beide gerne einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abschließen und würden dies gerne über Fairr.de tun.


    Beim Abschließen sind aber noch zwei Fragen aufgetreten und ich hoffe ein Community-Mitglied kann evtl. seine Erfahrung hierzu teilen.


    Ausgangslage: Meine Frau ist zur Zeit noch in Elternzeit und wird noch ca. 1 Jahr zu Hause bleiben. Ich bin voll berufstätig.


    Fragen:
    1) Wie viele Verträge müssen wir abschließen? Jeweils 1 Vertrag pro Person?
    2.) Es stellt sich die Frage wer von uns mittelbar bzw. unmittelbar zulagenberechtigt ist? Oder sind wir beide unmittelbar berechtigt? Dieses muss von bei Fairr.de mit angeben


    Über Antworten freuen wir uns
    Christian

  • Soweit mir bekannt, sollte jeder einen Vertrag abschliessen - kann auch ein reiner Zulagenvertrag sein, bei Ihrer Frau, mit geringem Eigenanteil (60,00 € jährlich??).
    Unmittelbar zulagenberechtigt sind sie beide, was die Grundzulage betrifft - die Kinderzulage kann von Frau auf Mann verteilt werden. So geht es aus den entsprechenden Formularen hervor..??

  • Hallo Christian, mit der gleichen Frage haben wir uns an fairr.de gewandt. In unserem Fall hat noch meine Frau letztes und dieses Jahr verdient, insofern fällt die Frage ein bißchen anders als bei dir, aber soweit ich weiss, funktioniert das Riestern, wenn deine Frau in Elternzeit ist oder als Angestellte arbeitet. Wie der Beitrag berechnet wird


    Ich habe im Internet gelesen:


    "Anspruch in der Elternzeit / Kindererziehungszeit
    In den ersten drei Jahren der Kindererziehung zahlt der Staat für Sie einen Beitrag in die Rentenversicherung. Somit besteht für Sie ein Anspruch auf Riesterförderung."


    Grundsätzlich denke ich, dass Sie nur 60 EUR pro Jahr einzahlen muss, ich würde es mir von fairr.de bestätigen lassen. Dann erhält man die Zulagen. Später wenn Sie arbeitet, muss man mehr einzahlen (4% vom SV-Pflichtiges Einkommen). Man kann mit fairr.de alles online beantragen/abändern, das ist ganz gut.


    Nur wenn deine Frau nicht mehr arbeitet oder Freiberuflerin wird, solltest du einen Vetrag abschliessen, dann kannst du den Vetrag deiner Frau "bedienen".


    Für dich speziell, wenn du nach einer Altersvorsorge suchst (und noch keine Wohnung zum Kauf in Sicht hast), ich würde evtl. ETFs oder Aktien regelmäßig kaufen. Z.B. faire/sustainability ETFs, sie werden leider im Rahmen von Riester nicht angeboten, das ist sehr Schade.


    Viele Grüße und viel Erfolg!