Abgeltungssteuer bei Eheleuten + Steuererklärung

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Ich habe meinen Freibetrag von 801 EUR überschritten.

    Meine Frau hat ihren hingegen nicht ausgeschöpft. Wir haben getrennte Konten bei verschiedenen Banken.


    Beispiel: ich habe 1000 EUR Kapitalerträge, meine Frau 500 EUR.

    Meine Bank hat also 199 EUR versteuert.


    Da wir eine zusammenveranlagte Steuererklärung machen, müssten wir gemeinsam ja gar keine Steuern zahlen (da < 1602 EUR).


    Eigentlich dachte ich, wir müssten zwei Anlagen KAP ausfüllen, in denen jeder seine Kapitalerträge deklariert und das Finanzamt merkt dann, dass zu viel Steuern gezahlt wurden und erstattet die zu viel gezahlten.


    Ein Anruf bei der Bank meiner Frau ergab aber, dass die Bank gar keinen Steuerbescheid ausstellt, weil bei ihr gar keine Steuern angefallen sind. Nun haben wir etwas Schwierigkeiten die Anlage KAP für meine Frau auszufüllen.

    Müssen wir das? Oder woher weiß das Finanzamt sonst, dass bei meiner Frau noch 301 EUR frei waren, die mit meinen Kapitalerträgen verrechnet werden können?


    Hat jemand einen Ratschlag, wie wir die zu viel gezahlten Steuern auf Kapitalerträge zu bekommen?

  • Einen schriftlichen Steuerbescheid der Bank gebe ich generell nicht ab.

    Normalerweise kann man im Onlinebanking nachsehen, wie viel vom Freibetrag ausgenutzt wurde. Diese Zahlen müsstest Du dann in der Steuererklärung angeben.

    Falls Du das nicht nachsehen kannst und die Bank wirklich nicht die Zahl nennen will (warum nicht?? Vielleicht nur nicht telefonisch?), müsstest Du manuell die Erträge Deiner Frau addieren.

  • Also brauchen wir auf jeden Fall die Auflistung der Kapitalerträge der Bank, auch wenn ihre Bank keine Steuern abgeführt hat?

    Und wir müssen (jeder muss) eine Anlage KAP abgeben, um zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu bekommen?

    Es reicht nicht, dass das Finanzamt ihre Kapitalerträge schon auf elektronischem Wege erfahren hat?

    Hornie: Ich gebe den Steuerbescheid auch nicht ab, aber übertrage die Zahlen von dort in die Anlage KAP.

  • Also brauchen wir auf jeden Fall die Auflistung der Kapitalerträge der Bank, auch wenn ihre Bank keine Steuern abgeführt hat?

    Ja, diese Auflistung nennt sich Jahressteuerbescheinigung.

    Und wir müssen (jeder muss) eine Anlage KAP abgeben, um zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu bekommen?

    Ja.

    Es reicht nicht, dass das Finanzamt ihre Kapitalerträge schon auf elektronischem Wege erfahren hat?

    Nein, das reicht nicht. Das Finanzamt bekommt auch keine Kapitalerträge, sondern nur den genutzten Freistellungsauftrag gemeldet. Das kann, muss aber nicht identisch sein.

  • Heute bei der Bank telefonisch nachgefragt. Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung würde 35 EUR Gebühren kosten. Ist das noch normal und rechtens?

    Wir bekamen die Höhe der Kapitalerträge dann aber telefonisch mitgeteilt.

  • Leider finde ich es auch nicht. In der Geschäftsstelle vorbeigehen und einsehen oder zumailen lassen. Solltest Du auch mit der letzten Zustimmung zu den AGBn als Link/PDF bekommen haben.


    Zur Sicherheit noch folgende Frage: Ist die Bescheinigung ggf. elektronisch ins Postfach gekommen (bei mir so, gleiches Rechenzentrum) und die Kosten entstehen, wenn Du eine Zweitschrift postalisch möchtest?