Private Krankenzusatzversicherung - Kündigung durch den Versicher ?

  • Werte Community,


    ich habe vor über 10 Jahren eine Krankenzusatzversicherung Krankenhaus Stationär (Chefarzt + Einzelzimmer) bei einem deutschen Versicherer abgeschlossen. Frage: Kann der Versicherer diese wegen „häufiger Schadensfälle“ kündigen ? Besten Dank im Voraus für Euren Input :)

  • Werte Community,


    ich habe vor über 10 Jahren eine Krankenzusatzversicherung Krankenhaus Stationär (Chefarzt + Einzelzimmer) bei einem deutschen Versicherer abgeschlossen. Frage: Kann der Versicherer diese wegen „häufiger Schadensfälle“ kündigen ? Besten Dank im Voraus für Euren Input :)

    Nein, eine Kündigung wegen häufiger, nach Vetragsbeginn ein- oder aufgetretener Erkrankungen ist für Krankenhauszusatzversicherungen bei deutschen PKV-Anbietern ausgeschlossen.

    Gegenfrage: Fragst Du rein prophylaktisch oder hast Du eine entsprechende Mitteilung erhalten?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Prophylaktisch… Sind Sie sich sich sicher in Ihrer Einschätzung ? Die Verbraucher Zentrale Hessen wusste keine Antwort auf meine Frage …

  • Ja, bin sicher. Schau mal in deinen Versicherungsbedingungen nach § 14 (Kündigung durch den Versicherer). Eine sog. ordentliche Kündigung wäre nicht mal im 1. Versicherungsjahr möglich gewesen, geschweige denn im 11.


    Spricht auch nicht unbedingt für die VZ, wenn die so eine Frage nicht beantworten können. Ich hoffe, deine Frage bei der hat dich nicht auch noch gutes Geld gekostet.


    Wenn du die Bedingungen nicht mehr bei deinen Unterlagen hast, musst du sie verlegt haben. Kannst sie auch googeln unter der Vorgabe MBKK 2009.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • [...] Eine sog. ordentliche Kündigung wäre nicht mal im 1. Versicherungsjahr möglich gewesen, geschweige denn im 11. [...]

    Muss mich hier selbst korrigieren: nach diesen Musterbedingungen wäre die ordentliche Kündigung in den ersten 3 Jahren schon möglich (gewesen). Dazu zwei Hinweise:

    1) In deinem Fall sind diese drei Jahre schon lange vorbei.

    2) Praktisch alle seit 2009 angebotenen Krankenhauszusatztarife schließen in Verbesserung der betreffenden Musterklausel die ordentliche Kündigung auch in den ersten drei Versicherungsjahren aus. Wenn nicht, wäre das ein klares Ausschlusskriterium.

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  • Vielen Dank für die sehr fundierte Antwort !

    Selbstverständlich habe ich bei der VZ Hessen gutes Geld für die Beratung bezahlt :(

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    Selbstverständlich habe ich bei der VZ Hessen gutes Geld für die Beratung bezahlt :(

    Ersteres gern geschehen

    Zweiteres habe ich befürchtet.

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  • Wir könnten ja einmal Dr. Schlemann fragen...

    Keine schlechte Idee.

    Wer sich in GKV-PKV-Grenzfragen so gut auskennt wie er, wird regelmäßig auch den ein oder anderen Fall haben, in dem er evtl. vom Wechsel in die PKV abrät - schreibt er ja selbst. Wenn das andere als gesundheitliche Gründe sein sollten, spricht nichts gegen den Plan B "Zusatzversicherung".

    Also: Da er das Große 1x1 beherrscht, hat er sicher auch keine Probleme mit dem Kleinen.


    Aber fragen musst Du ihn schon selbst:)

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  • Danke, mir zuckte es heute schon in den Fingern zu antworten, dann war der Tag jedoch zu dicht mit anderen Themen gefüllt.


    Der Blick in die Bedingungen erleichert die Rechtsfindung. Was steht dort denn zum Thema ordentliche Kündigung waermebaer ? Hilfreich wäre noch zu wissen, ob es sich um eine mit Alterungsrückstellungen kalkulierte Krankenzusatzversicherung handelt.


    Eine Krankenzusatzversicherung ist grundsätzlich gem. § 206 VVG nur innerhalb der ersten drei Jahre ordentlich kündbar. Insofern dürfte waermebaer ziemlich safe sein. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.