S-Prämien Sparvertrag

  • Hallo,


    vielleicht erhalte wir hier ein paar Tipps zu unserem Problem.

    Wir (meine Frau und ich) hatten seit 1996 einen S-Prämien Sparvertrag, welches wir in 2019 gekündigt haben.


    Im Oktober 2021 haben wir unsere Sparkasse schriftlich aufgefordert, eine Zinsnachberechnung durch zu führen. Dies lehnte die Sparkasse ab mit der Begründung, dass Sie sich aktuell dazu nicht in der Lage sieht. In dem Antwortschreiben wurde nur lediglich auf die Schlichtungsstelle in Berlin verwiesen.

    Wir haben dann im Nov. 2021 einen Antrag auf Durchfühung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle in Berlin beantragt.

    Im Jan. 22 hat die Sparkasse gegenüber der Schlichtungsstelle ihre Sicht der Dinge dargelegt. Daraufhin habe wir unsere Sichtweise der Schlichtungsstelle ausgeführt.

    Danach erhielten wir (und die Sparkasse) einen Schlichtungsvorschlag von der Schlichtungsstelle.

    In diesem Schreiben empfahl der Schlichter die Sparkasse, eine neue Zinsnachberechnung durch zu führen (Detaills zu Art der Berechnung lassen wir hier mal weg; dies würde zu weit führen).

    Im Gegezug dazu sollten wir, als Kunden, das Ergebnis dann auch anerkennen.

    Wir, als Antragssteller, haben diesem Vorschlag zugestimmt.


    Nun haben wir vor einigen Tagen erneut Post von der Schlichtungsstelle erhalten. Darin wird uns mitgeteilt, dass die Sparkasse den Schlichtungsvorschlag abgelehnt hat.

    Als Begründung wird ausgeführt, dass die Sparkasse keinen Anlass sieht, den Sparvertrag rückwirkend neu zu berechnen.

    Somit ist das Schlichtungsverfahren beendet.


    Hier meine Frage.

    Wie sollten/ können wir hier weiter vorgehen?

    Bleibt nun nur der Weg vor Gericht?


    Wir würden uns sehr über konstruktive Antworten freuen.


    Viele Grüsse

  • Ich sehe auch einen Termin mit allen Unterlagen bei der Verbraucherzentrale als sinnvoll an. Kommt natürlich auf die Höhe der nicht erbrachten Leistungen (Zinsen) an. Ich weiß nicht, ob es noch möglich ist auf die Sammelklage aufzuspringen. Habe aber im Freundeskreis einige zufriedene Sparer, die so vorgegangen sind, allerdings hatten diese alle den Vertrag nicht gekündigt. Gericht wäre für mich die letzte Instanz, man kann auch verlieren und dann kommen Kosten auf einen zu.