Darlehenszins und Haus-Afa bei Immobilie

  • Hallo Zusammen,

    wir stehen vor der Überlegung über ein Privatdarlehen die Mietimmobilie meiner Eltern zu kaufen.

    Kaufpreis wäre 1,5 Mio. €. Darlehensgeber wären unsere Eltern selbst.

    Da der vereinbarte Zinssatz ja einem Marktvergleich standhalten muss, wir aber noch kein entsprechendes Drittangebot haben, rechne ich hier jetzt mal mit 2,5% p.a.. Das wären also 37.500 € im Jahr.

    2 % Afa vom Kaufpreis (abzgl ca. 200.000 Grundstückswert) wären 26.000 € im Jahr.

    Mieteinnahmen nach Nebenkosten liegen pro Jahr bei circa 65.000 €. (Tendenz eher steigend)


    Meine Fragen:

    1. Hab ich das jetzt alles richtig verstanden, dass ich nun sowohl Zinsen als auch Afa "abziehen" kann, um das zu versteuernde Einkommen zu erhalten? Wäre das dann richtig: 65k - 26k - 37,5k = 1.500 € zu versteuerndes Einkommen ?

    Oder habe ich da einen eklatanten Gedankenfehler?


    2. Hieße das, dass uns nahezu 64k jährlich netto bleiben und wir (abzgl. der 37,5k Zinsen) mit 26.500 € das Darlehen tilgen können?


    3. Nicht beachtet sind dabei ja Rücklagen. Wenn wir beispielsweise 30.000 € jährlich an Rücklagen bilden wollen, blieben ja nur noch circa 34.000 €. Hieße ja, es wäre nicht genug übrig zum Zinsen zahlen und tilgen. Wie geht man da vor? Sind bei Privatdarlehen Zinszahlungen gesetzlich bindend (selbst wenn es dem Kreditgeber (meinen Eltern) egal ist)? Müssten wir also die Differenz (37,5 k Zinsen vs 34 k "Guthaben") von 3.500 € aus eigener Tasche nachzahlen? Oder wäre es denkbar, dass unsere Eltern auf den Überschuss verzichten? oder stehen wir dann mit dem Gesetz oder Finanzamt auf Kriegsfuss?

    Gleiches wäre ja bei ausbleibenden Mieteinnahmen der Fall, wenn wir dadurch nicht die 65.000 p.a. erreichen.


    4. Gleiches Grundszenario wie oben, nur dass das Objekt durch eine vv GmbH von uns gekauft wird und dasPrivatdarlehen der GmbH gewährt wird. Im Fall des Ablebens unserer Eltern würden wir ja das Darlehen erben. Könnten wir uns dann weiterhin dieses Darlehen von der GmbH abbezahlen lassen und auf diese Weise elegant Geld aus der GmbH ziehen? Wäre das legal? Oder käme das einer verdeckten Gewinnauschüttung oder Ähnlichem gleich?

    Den Fall weitergedacht: Bei obigen Einnahmen würden die Jahreserträge ja immer nur reichen, um Zinsen zu zahlen, ohne dass das Darlehen getilgt wird. Wäre das machbar? Dann könnten wir uns ja auf immer und ewig die Zinsen aus der GmbH rausholen und diese nur auf persönlicher Ebene mit der Kapitalertragssteuer versteuern.

    Wäre das ein legales Steuersparmodell? Ich ahne zwar, dass das nicht geht, bin aber mal auf euer Feedback gespannt.


    Wie würdet ihr ein solches Szenario angehen?


    LG Florian

  • Hallo FFA-Koeln , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis - keine Steuerberatung.


    Zu 1 und 2

    Im Grundsatz aus meiner Sicht ja.

    Die Rechnung ist ja Einnahmen ./. Aufwendungen. Zu den Aufwendungen gehört auch noch alles rund um Instandhaltung, was i.d.R. keine Nebenkosten, insbesondere keine umlagefähigen Nk sind. Das wäre aufgrund der Erfahrungen der Eltern noch mal zu verifizieren. Je nachdem gibt es einen anfänglichen Verlust, der zu einer Steuererstattung bei anderen Einnahmen führt und damit zusätzlichen positiven Cashflow erzeugt.


    Zu 3 und 4 möchte ich mich nicht äußern, zumindest bei 3 läuft es mMn dann auf eine Schenkung mit eventueller Schenkungssteuerpflicht hinaus.

  • Hallo Kater.Ka ,


    danke für deine Einschätzung und schnelle Antwort.

    Im Grundsatz aus meiner Sicht ja.

    Die Rechnung ist ja Einnahmen ./. Aufwendungen. Zu den Aufwendungen gehört auch noch alles rund um Instandhaltung, was i.d.R. keine Nebenkosten, insbesondere keine umlagefähigen Nk sind. Das wäre aufgrund der Erfahrungen der Eltern noch mal zu verifizieren. Je nachdem gibt es einen anfänglichen Verlust, der zu einer Steuererstattung bei anderen Einnahmen führt und damit zusätzlichen positiven Cashflow erzeugt.

    Verstehe ich dich richtig, dass ich, wenn ich zu meiner Rechnung von 1. noch andere abzugsfähige Werbungskosten anrechnen kann und der Buchwert dann ein Minus aufweist, ich eine Steuererstattung erhalte, die dann auf mein Privateinkommen "verrechnet" wird? Das wäre natürlich ein ganz nettes Zubrot, dass ich gar nicht auf dem Schirm hatte.


    Mit eine Überlegung wäre noch (habe ich oben vergessen zu schreiben), dass unsere Eltern via Schenkung unter Einhaltung der Freibeträge uns nach und nach die Darlehensschuld erlassen. Da Sie jedoch auf Mieteinnahmen bzw nach Verkauf auf Darlehens/Zinsrückzahlungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, würde dies dann deren Lebenssituation angepasst geschehen.


    Wenn Du und der Rest der Community die nackten Zahlen oben lest (ca. 65K Mieteinnahmen, Tendenz steigend), würdet ihr den Kauf in einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft (GmbH), einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (OHG, GmbH & Co KG) oder privat (bzw als Geschwister dann eine GbR) bevorzugen?

    Welche Vor- und Nachteile sehr ihr bei welchen Gesellschaftsformen bei obigen Bedingungen?



    Danke.

    LG Florian

  • der Buchwert dann ein Minus aufweist, ich eine Steuererstattung erhalte, die dann auf mein Privateinkommen "verrechnet" wird?

    Wenn mit Buchwert der Saldo gemeint ist: ja. Insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen werden auf diese Weise teilweise vom Finanzamt finanziert. Die ganze Sache hat dort eine Grenze, wo es absehbar keine Gewinne in der Zukunft gibt.


    Kleiner Tipp wäre mal das Wiso Sparbuch als Testversion herunterzuladen und dort probeweise durch die Anlage V zu gehen. Da bekommt man zu jedem Thema Hinweise und kann die Effekte simulieren. https://www.buhl.de/c-j/wiso-steuer-sparbuch-2022/


    Zu den steuerlichen Gestaltungen solltet Ihr Euch kundig beraten lassen.

  • Grundsätzlich wären fast jegliche Regelungen denkbar und legal, sofern sie ernsthaft vereinbart und durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten.


    "Wie würdet ihr ein solches Szenario angehen?"


    Ich würde an deiner Stelle zu einem Steuerberater gehen und das nicht vom unsicheren Wissensstand hier im Forum abhängig machen.


    Kurze Anmerkung noch:


    Bei Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH oder einer Personengesellschaft fallen dann natürlich noch zusätzliche wiederkehrende Kosten an, die du nicht unterschätzen solltest (Jahresabschluss, Bundesanzeiger, Notar, Transparenzregister, Steuererklärungen etc.). Weiterhin wäre zu prüfen, ob die Einlage in ein Betriebsvermögen nicht durch dumme Fehler (Photovoltaikanlage auf dem Dach, Mitvermietung von Betriebseinrichtung, Blockheizkraftwerk im Keller, Verkauf von Ladesäulen-Strom an die Mieter etc.) zu einer späteren Steuerpflicht bei Veräußerung der Immobilie führt. Da gibt es einige Fallstricke.


    Wer da unbedarft herangeht, der zahlt später schmerzhaftes Lehrgeld.

  • Hallo FFA-Koeln,


    die Aussage von Kater.Ka kann ich nur unterstreichen.

    Die ganze Sache hat dort eine Grenze, wo es absehbar keine Gewinne in der Zukunft gibt.

    Das Finanzamt will in absehbarer Zeit Gewinn und damit Steuern sehen, sonst ist man schnell der Meinung Liebhaberei und alle Kosten sind Privatsache.


    Bei den doch höheren Summen, die hier zur Diskussion stehen, sollte man am Geld für eine Beratung beim Steuerberater nicht sparen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo FFA-Koeln,

    Mit eine Überlegung wäre noch (habe ich oben vergessen zu schreiben), dass unsere Eltern via Schenkung unter Einhaltung der Freibeträge uns nach und nach die Darlehensschuld erlassen. Da Sie jedoch auf Mieteinnahmen bzw nach Verkauf auf Darlehens/Zinsrückzahlungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, würde dies dann deren Lebenssituation angepasst geschehen.

    Der Wunsch Vermögen auf die Kinder zu übertragen und trotzdem noch Erträge für den Lebensabend bzw. Lebensunterhalt zu haben, gibt es ja bei vielen Eltern. Als Klassiker fällt mir in so einer Situation eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt ein. Durch den Nießbrauch erhalten die Eltern weiterhin die Einkünfte, dass Eigentum hast dann du. Bei dem offensichtlich hohen Wert der Immobilie ist natürlich fraglich ob die Freibeträge der Eltern (2x 400.000,- wenn, die Immobilie beiden gehört) für die Schenkung ausreichen, sodass keine Schenkungssteuer anfällt. Andererseits sind Mietwohngebäude schenkunssteuerlich begünstigt und der Nießbrauch wird auch gegengerechnet. Dann könnte vielleicht doch die Übertragung steuerlich neutral erfolgen. Ich würde da dringend einen Steuerberater ins Boot holen.

    Ich habe den Eindruck, die Übertragung mittels Darlehen wurde von Dir/Euch nur gewählt, aus Angst vor Schenkungssteuer und dem Wunsch der Versorgung der Eltern. Vielleicht hilft diese Alternative.

    Viele Grüße

    Michael_Dx

  • Hallo Zusammen, Kater.Ka , Thebat , Pumphut , Michael_Dx ,


    vielen Dank für das tolle Feedback.


    Keine Sorge - Termine bei Steuerberatern (ja, Plural!) sind bereits gemacht. Dennoch will ich mich auch anderweitig umhören, sammle Meinungen, Erfahrungen, Ratschläge und Wissen, um auch etwas die Materie erfasst zu haben, bevor ich vor einem Fachmann sitze.


    Ich habe den Eindruck, die Übertragung mittels Darlehen wurde von Dir/Euch nur gewählt, aus Angst vor Schenkungssteuer und dem Wunsch der Versorgung der Eltern. Vielleicht hilft diese Alternative.

    Nein. Die Übertragung via Verkauf wählen wir deshalb, um neues Abschreibevolumen zu generieren. Das Haus ist gut in Schuss, aber leider komplett abgeschrieben, weil über 60 Jahre alt.

    Tatsächlich war ein Verkauf mit Nießbrauch zunächst auch denkbar. Allerdings können unsere Eltern dann ja nicht die Afa auf ihre Mieteinkünfte geltend machen und wir als Eigentümer keine Werbungskosten.


    Viele Grüße

    Florian

  • *** Meine Meinung - keine Steuerberatung ***


    In der Tat ist es idR. deutlich sinnvoller, eine Immobilie an seine Kinder zum Marktwert zu verkaufen (gg. Darlehen), statt zu verschenken. Auch wenn dabei merkliche Kosten (Notar, Grunderwerbsteuer etc.) anfallen, bringt die hohe AfA deutliche Vorteile. Bei einer Schenkung/Erbschaft könntest Du nur die AfA Deiner Eltern fortführen, hier also Null. Wenn das Darlehen mit beiden Eltern geschlossen wird, können alle 10 Jahre sowohl der Vater, als auch die Mutter je 400k an jedes Kind verschenken. So können die Freibeträge der Schenkungssteuer maximal ausgenutzt werden.


    Wenn das Darlehen einem Drittvergleich standhält (schriftlich! Laufzeit, Zinssatz, Zahlungsrhythmus etc.), ist es für Deine Vermieter-Steuer egal, wer der Darlehensgeber ist, Eltern, Geschwister, Dritter oder Bank. Voraussetzung ist, dass es auch durchgeführt wird, wie unter Dritten (also nicht bedarfsabhängig)! Deine Eltern müssen die Zinseinnahmen versteuern und zwar zum persönlichen Steuersatz, nicht 25% Abschlagssteuer. Natürlich können auch später Deine Eltern Dir Geld schenken (aufpassen, falls Schenkungsfreibetrag ausgenutzt!), das sollte aber kein Zinsverzicht sein. Denn das mach auch kein Dritter.


    In Deiner Rechnung vermisse ich die Ausgaben für die Nebenkosten (sowohl umlegbar, als auch nicht umlegbar), die natürlich auch steuerlich abgezogen werden. Umgekehrt zählen die NK-Abschläge und NK-Nachzahlungen der Mieter zu den Einnahmen. Steuerlich machst Du also Verlust, was bei einer Immobilie am Anfang der Normalfall ist. In seltenen Fällen will das Finanzamt eine Langfristprognose über 30 Jahre sehen. Innerhalb dieser Zeit muss Deine Prognose positiv sein, also Summe aller Einnahmen größer als Summe aller Ausgaben. Sonst würdest Du in die Liebhaberei rutschen. Da Du regelmäßige Tilgung planst, sollte das kein Problem sein. Natürlich wird die Zukunft von Deiner Planung abweichen, das ist normal. Die Planung soll aber realistisch sein.


    Der Aufbau von Rücklagen ist nicht steuerwirksam. Erst die konkrete Ausgabe für eine Renovierung/Modernisierung etc. ist steuerwirksam.


    Wenn eine vermögensverwaltende Gesellschaft das Objekt kauft, sind die laufenden Steuern deutlich geringer. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft keine gewerblichen Einkünfte hat, siehe #5. Plane ca. € 2000 jährliche Kosten für die Gesellschaft ein. Bedenke aber, dass die Immobilie eben der Gesellschaft gehört, nicht Dir. Jede Ausschüttung an Dich ist letztlich doch wieder voll zu versteuern. Solltest Du deutliche Wertzuwächse der Immobilie erwarten, ist vielleicht die Steuerfreiheit nach 10 Jahren im Privatbestand wieder attraktiver.


    Zinsen der Gesellschaft sind m.E. Zinsen und keine Ausschüttungen (wenn der Marktvergleich passt). Hier würde ich kein Problem erwarten. Sollte der Fachmann noch bestätigen.

  • Hallo Hornie ,


    danke für deinen langen Beitrag.


    Genau wie du es schreibst, habe ich es auch aufgefasst (bis auf die Sache mit den Zinserträgen, siehe unten)


    Die Nebenkosten habe ich in meiner anfänglichen Berechnung bereits rausgenommen. Die 65.000 € Mieteinnahmen sind also die Kaltmieten. Die Warmmiete liegt irgendwo 20k höher - also bei circa 85.000 €.


    Deine Eltern müssen die Zinseinnahmen versteuern und zwar zum persönlichen Steuersatz, nicht 25% Abschlagssteuer.

    Ich hatte mich soweit vorgearbeitet, dass die Zinsen der Kapitalerstragsteuer unterliegen (+ Soli + Kirche). Da meine Eltern als Rentner und Pensionäre einen niedrigeren Steuersatz haben, wäre mein Weg die Beantragung einer Günstigerprüfung gewesen. Aber das wird mir sicherlich der Fachmann genauer erklären.

    Steuerlich natürlich ein kompliziertes Konstrukt, bei dem die Steuersätze aller Beteiligten eine Rolle spielen - der unserer Eltern, meiner Geschwister (+ Partner bei gemeinsamer veraanlagung) und meine Ehefrau und ich.

    Das würde im Konstrukt einer vv GmbH natürlich auch wieder etwas "übersichtlicher".


    Die unter #5 angesprochenen Güter im Betriebsvermögen sind nicht vorhanden (keine Hebebühne, Rolltreppe, Kraftwerk im Keller, PV aufm Dach, Aufzug). Es ist ein einfaches 60 Jahre altes Mehrfamilienhaus, allerdings mit Ladenlokalen unten im Haus (Umsatzsteuer wird (bisher) nicht optiert).


    Der Aufbau von Rücklagen ist nicht steuerwirksam. Erst die konkrete Ausgabe für eine Renovierung/Modernisierung etc. ist steuerwirksam.

    Genau. Aber da wir einen Teil der Einnahmen zur Rücklagenbildung nutzen sollten, können diese Beträge nicht zur Tilgung genutzt werde. Das hatte ich ja bei #1 Punkt 3 angeführt. In dieser Rechnung bliebe uns ja weniger übrig, als wir verbindlich tilgen müssten -- hieße wir müssen drauf zahlen. Wobei die Rücklagenbildung bei obigem Beispiel mit fast der Hälfte Kaltmieteneinnahmen eh etwas hoch angesetzt ist.



    Bedenke aber, dass die Immobilie eben der Gesellschaft gehört, nicht Dir. Jede Ausschüttung an Dich ist letztlich doch wieder voll zu versteuern.

    Ja. Daher auch mein Gedankenspiel: Wenn, sagen wir, durch Schenkungen und Tilgungen das Darlehen zum Zeitpunkt des Ablebens meiner Eltern von 1,5Mio auf 900k geschrumpft ist, würden wir Geschwister ja dieses Darlehen erben und die vv GmBh würde uns noch 900k schulden. Dann müsste doch 900k noch steuerlich vergünstigt aus der GmbH herausgeholt werden können - steuerfrei der Tilgungsanteil und mit Kapitalsteueranteil die Verzinsung (wobei du ja oben schriebst, dass hier nicht die KapSt. gilt).

    Oder habe ich da einen Gedankenfehler? oder lese ich hierdrin eine Bestätigung:

    Zinsen der Gesellschaft sind m.E. Zinsen und keine Ausschüttungen (wenn der Marktvergleich passt). Hier würde ich kein Problem erwarten. Sollte der Fachmann noch bestätigen.

    ?



    ist vielleicht die Steuerfreiheit nach 10 Jahren im Privatbestand wieder attraktiver

    Ja, das sollte auf jedenfall bedacht werden. Wobei die Option die komplette Gmbh zu veräußern ja auch machbar wäre.

    Aber im Moment ist ein Weiterverkauf in zehn Jahren eigentlich gar keine Option. (Eventuell aber, das Haus sofort zu veräußern)

    . Steuerlich machst Du also Verlust, was bei einer Immobilie am Anfang der Normalfall ist. In seltenen Fällen will das Finanzamt eine Langfristprognose über 30 Jahre sehen.

    Ab wann könnte denn das FA wegen Liebhaberei anklopfen? Es kann ja durchaus sein, dass man zunächst Jahrzehnte tilgt, ohne Gewinne. Fragen die erst nach 30 Jahren nach?




    Hat jemand noch einen Tip, wie wir am sinnvollsten an einen Marktvergleich komme?

    Wenn ich bei meiner Bank anrufe und sage, ich will 1,5 Mio, dann wird das Gespräch vermutlich relativ kurz (mit meiner derzeitigen Bonität würde mir das vermutlich keine Bank gewähren).

    Wenn ich mit der Tür ins Haus falle und sage, ich will das Angebot nur für einen Drittvergleich, machen die sich doch auch keine Mühen.

    Wie geht man da also am besten vor? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht oder Tips?



    Herzlcihen Dank

    Florian

  • Die Nebenkosten habe ich in meiner anfänglichen Berechnung bereits rausgenommen.

    Für eine grobe, langfristige Abschätzung ist das ok. Vergesse aber nicht, dass es auch Kosten gibt, die Du nicht auf die Mieter umlegen kannst. Steuerlich sind Einnahmen (z.B. NK-Nachzahlung) und Ausgaben (z.B. Ölrechnung) immer im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen. Da gibt es einige Verschiebungen.

    ... allerdings mit Ladenlokalen unten im Haus

    Die reine Vermietung einer Gewerbeeinheit ist nicht gewerblich. Aufpassen musst Du schon, wenn Du eine Küche mit vermietest, tödlich wird es, wenn Du irgendwelche Dienstleistungen anbietest.

    Dann müsste doch 900k noch steuerlich vergünstigt aus der GmbH herausgeholt werden können

    Du holst hier nichts aus der vv GmbH heraus (kein EK). Die GmbH zahlt Zinsen und Tilgung. Da sollte es egal sein, ob das an eine Bank geht oder eben an Dich+Geschwister. Sollte also funktionieren, wie Du das möchtest.

    Ich habe nur im Hinterkopf, das irgendwann der Kredit getilgt ist, also die GmbH ca. 1,5 Mio wert ist. Wenn Du dann verkaufst, schlägt die Steuer voll zu und die Hälfte ist wieder weg.

    Ab wann könnte denn das FA wegen Liebhaberei anklopfen?

    Die können gleich am Anfang nachfragen. Dann musst Du aber nur einen realistischen 30-jährigen PLAN mit Gesamtüberschuss vorlegen. In der Realität kann sich das natürlich dann auch anders entwickeln.

    Hat jemand noch einen Tip, wie wir am sinnvollsten an einen Marktvergleich komme?

    Ein paar Internet-Ausdrucke von Standardkonditionen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Privatdarlehen sollten reichen. Ich würde auch eine übliche Belastung im Grundbuch eintragen lassen, erwartet jeder Dritte.

  • Hallo Hornie ,


    Die reine Vermietung einer Gewerbeeinheit ist nicht gewerblich. Aufpassen musst Du schon, wenn Du eine Küche mit vermietest, tödlich wird es, wenn Du irgendwelche Dienstleistungen anbietest.

    Also in einer Gewerbeeinheit ist tatsächlich eine Küche drin. Es handelt sich um einen kleinen Süßwarenbäcker, der die Küche nutzt.

    Die Küche steht schon sehr lange drin, ist im Mietvertrag nicht vermerkt.

    Ob es sich dabei um ein Objekt handelt, dass vom Vormieter stammt oder damals von meinen Eltern eingebracht wurde, ist mir nicht bekannt.


    Deine Eltern müssen die Zinseinnahmen versteuern und zwar zum persönlichen Steuersatz, nicht 25% Abschlagssteuer

    Kannst du mir dazu näheres schreiben? Bisher hab ich nur was von Kapitalertragssteuer dazu gefunden. Bei einem persönlichen Steuersatz der über den der Kapitalertragssteuer liegt, so wie du es schreibst, wäre das ganze Modell ja nochmal neu zu bedenken und zu berechnen.


    Danke


    Gruß

    Florian

  • Ich bin kein Steuerfachmann (kann schon daher keine Steuerberatung machen) und kenne scheinbar nur die alte Regelung, die sich wohl teilweise verändert hat, wie mir Onkel Google verrät. Also aufpassen und sicherheitshalber einen Fachmann fragen!


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