3. Mahnung Stadtbibliothek Paderborn ohne vorherige Mahnungen

  • Die Stadtbibliothek Paderborn hat meinem 17jährigen Sohn eine schriftliche 3. Mahnung für 8 überzogene Bücher über insgesamt 8 x 7,50 Euro zugeschickt ohne uns eine 1. und 2. Mahnung zuzuschicken.

    Das System wurde vor einiger Zeit auf Mail-Mahnungen für die 1. und 2. Stufe umgestellt. Der Bibliothek ist aber bekannt, dass auf dem Mailserver von T-Online die Mahnungen in der Regel die Empfänger nicht erreichen.

    https://www.bibliothek.live/st…E9M_assetEntryId%3D855602


    § 6 der Geschäftsbedingungen regelt für Leihfristüberschreitungen unter anderem:

    ...

    (3) Bei Überschreiten der Leihfrist von Medien und Dingen um mehr als 3 Kalendertage ist abhängig von der Dauer eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten. Einer vorherigen schriftlichen Mahnung oder Erinnerung bedarf es nicht.

    (4) Die Sondernutzungsgebühren werden je Medium und Ding für jede angefangene Woche nach Überschreiten der Frist fällig. Sondernutzungsgebühren und Gebühren sind innerhalb von 4 Wochen zahlbar.

    ...


    Die Stufen für den Verzug sind im Anhang geregelt:

    Anlage zur Benutzungs- und Gebührensatzung

    Sondernutzungsgebühren bei Leihfristüberschreitung je Medium / Ding je angefangene Woche


    2,50 €
    5,00 €
    7,50 €


    Was mich interessieren würde:

    Kann es sein, dass mein minderjähriger Sohn bzw. ich als Erziehungsberechtigter erst mit erreichen von Mahnstufe 3 schriftlich informiert werden, wenn der Bibliothek die Probleme mit dem Mailversand der Mahnungen an T-Online-Kunden bekannt sind?

    Da wir keine 1. und 2. Mahnung erhalten haben sehe ich uns daher auch erst in der Mahnstufe 1 mit Gebühren von 2,50 Euro pro Buch.

    Eine telefonische Klärung , bei der ich um Ausbuchung der zusätzlichen 5 Euro pro Buch aus Mahnstufe 3 bat, wurde abgelehnt.

    Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit den AGB der Stadtbibliothek Paderborn gemacht?

    Gelten die Regeln zum Nachweis von Versand und Erhalt von Mahnungen in diesem Fall wirklich nicht?

  • Als Resultat müssen dann teuer und sinnlos Briefmahnungen verschickt werden und der Sohnemann hat gelernt: wenn er was verkackt erstmal nach Schlupflöchern im System gucken und die Mitarbeiter nerven xD

  • Klar!

    Generell unterstütze ich absolut die Umstellung auf papierlose Mahnung!

    Aber wenn das umgestellte Verfahren noch nicht rund läuft nenne ich das "Unternehmerisches Risiko" und sollte in dieser Phase eher kulant auftreten.

    Sonst kriegt es am Ende gar kein Kunde mehr mit, wenn es dann endlich rund läuft.

    Meine Kinder vor der Nutzung der Bücherei zu warnen läuft meinen persönlichen Überzeugungen echt zuwider.

    Und was gelernt hat er auch, wenn es letztlich auf die 2,50 Euro pro Buch hinausliefe ;)

  • Hallo.


    1.

    Kulanz kann man schlecht verlangen oder gar erzwingen.


    2.

    Die 8 Bücher sind jetzt alle 3 Wochen überfällig?

    Da wäre mein Vorrat an Kulanz aber auch erschöpft.


    3.

    Die "Geschäftsbedingungen" sind doch einmal anerkannt worden, durch den minderjährigen Nutzer bzw. einen Erziehungsberechtigten und damit auch das Risiko der verpassten Mahnung.


    Ich würde vorschlagen, die Kosten sofort zu begleichen und mir das Geld vom Sohnemann erstatten zu lassen.

  • Noch ein Punkt:


    Die Bibliothek hat keinen Einfluss darauf, welchen Mail-Provider ihr verwendet.

    Sofern die normale Mails verschicken (gehe ich stark von aus), können die nichts für einen überscharfen T-Online Mail-Shredder.


    Mal angenommen dein (physischer) Briefkasten ist so verrostet, dass die Klappe nicht mehr auf geht. Dann kannst Du auch den Brief-Versendern nicht vorwerfen, dass sie keinen Boten gesendet haben, der persönlich bei Dir klingelt.


    Ich sehe hier also höchstens einen Anspruch gegen T-Online (die "Briefkasten-Wartungsfirma"), aber ich würde die nicht wegen 60 Eur vor den Kadi ziehen. ;)


    PS: In Zukunft vielleicht zu einem Professionellen Mailanbieter wechseln (Posteo z.B. ist glaub ich sehr gut)

  • "Einer vorherigen schriftlichen Mahnung oder Erinnerung bedarf es nicht."


    Was ist daran nicht eindeutig?


    Weiterhin: Es sind keine Mahnstufen definiert, jede Woche Überschreitung kostet 2,50 Euro.

    Sondernutzungsgebühren bei Leihfristüberschreitung je Medium / Ding je angefangene Woche


    1. Woche 2,50 €
    2. Wochen 5,00 €
    3. Wochen 7,50 €
  • Das kann doch nicht sein, dass Mails einfach im Nichts verschwinden. Entweder die landen im Spam-Ordner, da muss man dann halt mal reinschauen.


    Oder die werden direkt vom T-Online MX rejected, dann wird die Mail gebounced und der Absender bekommt einen Hinweis, dass nicht zugestellt werden konnte.


    Wenn das bei T-Online anders ist: Selbst schuld, wenn man so einen schrottigen Mail-Anbieter nutzt. Wer nicht erreichbar ist, muss dann halt extra zahlen.

  • Die Formulierung in den AGB ist schon eindeutig. Klar!

    Aber in Praxis wurde bisher immer die 1. Mahnung per Post erledigt und man hatte dadurch als Ausleiher eine gewisse Sicherheit, dass nicht plötzlich größere Summen auflaufen konnten.

    Dieser Schutz ist ja gleichzeitig noch gewollt, was sich daran zeigt, dass die Bücherei auch nach der Umstellung die 1. und 2. Mahnung per Mail versendet.

    Diesen Schutz aber gleichzeitig durch die Formulierung in den AGB wieder auszuhebeln, finde ich schon ziemlich widersinnig.

    So gesehen ist ja alles in den AGB geregelt und die können sich den gesamten Mahnbereich schenken und gleich den Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn es soweit ist.


    itschytoo:

    Danke für den Hinweis. Schaue ich mir mal an.

    Der Mensch von der Bücherei war auch ziemlich am Schimpfen über die Zusammenarbeit mit T-Online. Es wäre nur noch ein "nicht mehr gepflegter Randbereich des Geschäfts" hatte er zu hören bekommen, als wegen Whitelisting der Bücherei-Mahnungen gefragt wurde.


    Referat Janders:

    zu 1: Zumindest bei mir sorgt Kulanz für ein ziemlich langes Empfehlungsverhalten und Kundentreue. Kulant ist man - oder eben nicht. Da hast du leider Recht.

    zu 2: Klar habe ich auch die Augen verdreht, als er mit einer ganzen Serie nach Hause kam. Aber Begeisterung für's Lesen sichert ja auch die Berechtigung der Bibliotheken. Welche Eltern wollen an der Stelle ihre Kinder ausbremsen?

    zu 3: Die AGB sind ja auch nicht statisch. Und meine eigenen Erfahrungen hatten da auch keine Alarmglocken läuten lassen, weil bei mir sofort die 1. Mahnung per Post oder später über GMX kam. (zum Glück eher selten)

  • bamf

    Genau! Die Mail wurde gebounced und die Bibliothek informiert, dass der Kunde keine Chance hat, die Mail zu lesen.

    Und an der Stelle hätte ich mir dann gewünscht, dass dann vielleicht doch ein guter alter Mahnbrief an die T-Online-Kunden rausgeht.

    Als Workaround ist jetzt von der Bücherei die Umstellung auf SMS-Benachrichtigung angedacht... Auch nicht gerade die allerneueste Technologie.

    Aber du hast Recht: wenn T-Online unzuverlässig ist, werden wir für die Kids wohl einen anderen Anbieter suchen müssen. Den Schaden haben wir jetzt als Familie zu tragen - weil eine Bibliothek und ein Provider nicht miteinander eine Lösung hinbekommen.

  • Hallo,


    noch ein Aspekt der Diskussion: Kulanz (Wiki)


    „Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.“


    Oder auf gut Deutsch, der Berechtigte verzichtet auf ihm nach Rechtslage zustehendes Geld. Der Inhaber einer Firma - oder seine Angestellten nach genauen Vorgaben - kann auf sein Geld verzichten. Der öffentlich Bedienstete kann aber nicht auf Steuergeld verzichten. Da wird nur nach der Rechtslage entschieden. Entscheidet er falsch auf Verzicht, muss er ggf. persönlich für den Schaden aufkommen.


    Und da ich gerade spitzfindig bin: Wie rad5ucher auch richtig zitiert, geht es bei den Mahnforderungen nicht um zwischen Kunden vereinbarte AGB sondern um eine Kommunalsatzung. Auch aus diesem Grund, null Chance auf „Kulanz“.


    Sohnemann hat hoffentlich was gelernt.


    Gruß Pumphut