Hallo in die Runde
beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung stelle ich mir wie jedes Jahr folgende Frage, eventuell hat sich ja ein Forumsmitglied schon mal detaillierter beim Finanzamt dazu informiert?
Ich lese überall, dass man Musikunterricht nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen kann, u.A. auch im Finanztip Artikel dazu. Soweit so gut. Bei uns ist es wie folgt: Einmal wöchentlich kommt die Klavierlehrerin zu unserer Tochter nach Hause und die Klavierstunde findet direkt nach der Schule statt. Dies ermöglicht daher meiner Frau und mir eine Stunde länger zu arbeiten. Gefühlt würde es m.M. Sinn ergeben diese Kosten als Kinderbetreuungskosten anzugeben, geht aber offensichtlich nicht.
Andererseits, wenn wir ein Wochenende eine reine Betreuung bezahlen würden, damit meine Frau und ich Party machen können, dann würde es gehen, richtig?
Liege ich da richtig und das Steuerrecht ist hier nicht ganz logisch, oder gibt es da Möglichkeiten dies doch zu berücksichtigen?
Danke und LG
johu