Ist es notwendig, wenn ich vertraglich nur 1 Stunde als z.B. Haushaltshilfe tätig bin, eine Anmeldung bei der Minijob Zentrale zu machen?
Energiepauschale für Rentner
- RaD
- Erledigt
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Hallo.
Dazu würde ich sehr stark anraten.
Ansonsten reden wir auch über Schwarzarbeit, da keine Meldung und keine Beiträge!
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Vermutlich kann der Minijob-Arbeitgeber sich das Geld doch auch nur über die Minijob-Zentrale zurückholen. Ich kenne noch keinen Prozess dafür.
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Hier ein Link:
https://www.minijob-zentrale.d…version_08.html?nn=699180
An- und Abmeldung auf einen Schlag möglich.
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Hallo zusammen,
die Antwort wuerde mich auch interessieren. Ich dachte bis jetzt, dass man nur bei regelmaessiger Taetigkeit anmelden muss. Bei einmaliger Taetigkeit von 1 Stunde dachte ich ist es nicht notwendig. Habe z.B. diesen link gefunden:
https://praxistipps.focus.de/b…muessen-sie-achten_128844
LG
Johu -
Aufgrund des Thread-Titels würde ich vermuten, dass es um die 300 Euro (brutto) geht. Dafür benötigt man das Merkmal "abhängig beschäftigt/selbstständig tätig", somit kommt man um eine Anmeldung nicht herum.
Einmalig auszuhelfen wir wohl als Nachbarschaftshilfe durchgehen, aber nicht für die Energiepauschale qualifizieren.
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Aufgrund des Thread-Titels würde ich vermuten, dass es um die 300 Euro (brutto) geht. Dafür benötigt man das Merkmal "abhängig beschäftigt/selbstständig tätig", somit kommt man um eine Anmeldung nicht herum.
Einmalig auszuhelfen wir wohl als Nachbarschaftshilfe durchgehen, aber nicht für die Energiepauschale qualifizieren.
Gibt es da irgendwo die Kriterien fuer die Energiepauschale (z.B. "abhängig beschäftigt/selbstständig tätig",)? Ich kenne mich zugegebenermassen nicht gut aus, wollte das aber mit den Schwiegereltern so vereinbaren.
Den entsprechenden Finanztip Artikel (https://www.finanztip.de/blog/…r-die-300-euro-vom-staat/) habe ich so verstanden, dass bei einmaliger Taetigkeit (2. Absatz des Artikels) eine selbststaendige Taetigkeit vorliegt, diese in der Steuererklaerung angibt, und man somit die Pauschale erhaelt (ohne Anmeldung).
Der dritte Absatz im Artikel bezieht sich auf dauerhafte Taetigkeit, bei der dann die Anmeldung notwendig ist.
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Meine Ausführungen bezogen sich auf eine abhängige Beschäftigung (ArbeitnehmerIn).
Zu den Selbstständigen-Geschichten bitte jemanden aus der steuerberatenden Zunft befragen.
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Ergänzung:
Die Abgrenzung "abhängig beschäftigt" zu "selbstständig tätig" ist deutlich komplexer als dass ein einfaches Abzählen der Einsätze ausreichend wäre.