AGB-Änderung bei Amazon Prime

  • Hallo miteinander,

    ich bin seit geraumer Zeit Mitglied by Amazon Prime und habe heute folgende Mail erhalten:

    Ich zitiere:

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    Wir haben die Amazon Prime-Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) aktualisiert, um noch ausführlicher darüber zu informieren, wie und wann wir Änderungen an diesen Bedingungen, an unserem Prime-Service oder an den Konditionen für die Prime-Mitgliedschaft vornehmen können.


    Zusammenfassung der Änderungen:


    Ziffer 5.1 enthält zusätzliche Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen wir diese Bedingungen oder den Prime-Service ändern können. Ziffer 5.2 ist neu eingeführt und beschreibt nun, unter welchen Voraussetzungen wir die Mitgliedsgebühr für die Prime- Mitgliedschaft anpassen können.Ziffer 5.3 enthält ausführlichere Informationen darüber, wann und wie Änderungen der Bedingungen, des Prime-Services oder der Mitgliedsgebühr erfolgen können und in Kraft treten. Ziffer 5.3 informiert dich ferner darüber, welche Rechte du im Falle einer solchen Änderung hast.

    Bitte lies dir die aktualisierten Bedingungen hier durch. Hier findest du außerdem eine Version der aktualisierten Bedingungen, in der alle Änderungen im Vergleich zur bisherigen Version kenntlich gemacht sind.


    Die aktualisierten Bedingungen treten mit Wirkung ab dem 11.07.2022 in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt für deine Prime-Mitgliedschaft.


    Du kannst diese Änderungen ablehnen, indem du deine Prime-Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen kostenfrei nach Erhalt dieser E-Mail, z.B. über dein Mitgliedskonto oder über den Amazon Kundenservice kündigst. Nach deiner Kündigung läuft deine Prime-Mitgliedschaft bis zum Ende des aktuellen Zahlungszeitraums unter Geltung der bisherigen Bedingungen weiter.


    Wenn du diese Änderungen nicht ablehnst, gehen wir davon aus, dass du mit den aktualisierten Bedingungen einverstanden bist.


    Vielen Dank, dass du Amazon Prime nutzt!

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    "wenn du diese Änderungen nicht ablehnst (sprich: kündigst), gehen wir davon aus, dass du mit den aktualisierten Bedingungen einverstanden bist."

    Da war doch was - haben sich nicht auch die deutschen Banken mit dieser Vorgehensweise eine blutige Nase vor Gericht geholt? Da bin ich mal gespannt, wann der erste Amazon Prime-Kunde rechtliche Schritte einleitet.

  • Preise wurden ja nicht erhöht; also dürfte Amazon damit keine Probleme bekommen.

  • Diese Email wird wohl jeder Prime Kunde erhalten haben. Und wer sich die Mühe macht das zu lesen kann ja seine Entscheidung treffen. Gibt ja extra eine Fassung mit alt gegen neu. Das sogar verglichen werden kann welcher Wortlaut geändert wurde. Sehe nur ehrlich gesagt nicht die Relevanz fürs Forum…. Wer seine Mails nicht liest liest es dann hier?

  • Interessant - unabhängig vom Inhalt der Änderungen - finde ich das Procedere, dass dort wieder ein fehlender Widerspruch automatisch die Zustimmung impliziert. Wurde das nicht schon mal bei Banken höchstrichterlich gekippt? Gelten für Amazon andere Regeln?

  • Bei den Banken ging es um Erhöhung von Gebühren. Wo tut Amazon das? Schonmal aufgefallen Paypal zb schickte letztens auch ne Mail wir ändern da was schweigen gilt als Akzeptanz. Liegt vllt auch daran das Paypal und Amazon keine deutsche Bank sind ?

  • Da fällt mir ein VW verschickte da letztens auch was … Änderung Regeln für das Onlineportal. Möchte jemand sammeln und klagen? Weil … da gibts ja Parallelen und wie einige schon fragen haben die ne Sonderstellung? Oder gehören die gleich verklagt?

  • Da bin ich mal gespannt, wann der erste Amazon Prime-Kunde rechtliche Schritte einleitet.

    Bitte die Änderung mal anschauen. Meiner laienhaften Meinung nach folgt Amazon hier dem Urteil, in dem eine Beschränkung auf geringfügige Änderungen aufgenommen wird (5.1). Der BGH hatte in seinem Urteil darauf abgehoben, dass die Regelungen der Bank-AGB auch ganz grundlegende Änderungen der Bedingungen mit der Zustimmungsfiktion ermöglicht haben. In dem Zuge wurde dann auch die Entgeltregelung einkassiert.


    Urteilstext https://juris.bundesgerichtsho…=en&nr=118834&pos=0&anz=1


    Es ist rechtlich durchaus möglich zu vereinbaren, Entgelte nach billigem Ermessen einer Vertragspartei zu bestimmen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html Genau diese Regelung wird mit 5.2 vereinbart.


    Nur am Rande: Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit der Zustimmungsfiktion bei Zahlungsdiensteverträgen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675g.html