Liebe Community,
der Artikel zu PV-Steuer ist ja wirklich sehr hilfreich und ausführlich! Der Tip dort lautet, bei Inbetriebnahme der Anlage (es geht um ca. 15 kWh mit einer Einspeisung von über 10 kWh) die Regelbesteuerung zu wählen und in die Kleinunternehmerregelung erst nach ca. 6 Jahren zu wechseln. Die Umsatzsteuer der Anlage ist ja so hoch, dass sich die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom gut gegenrechnen lässt.
Eine Frage habe ich dennoch: Wie ist das beim Erwerb einer bereits in Betrieb genommenen Anlage? Mir liegt zwar eine Rechnung vor, aber ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer, da gem. § 1a UStG der Verkauf der Anlage im Ganzen nicht steuerbar ist.
Kann ich als Erwerber also keine USt auf den Erwerb der Anlage geltend machen?
Ich bin gespannt auf die Antwort!
Viele Grüße, Christoph5678