Hallo,
aus z.B. folgendem Finanztip-Artikel (https://www.finanztip.de/sperr…rre%20von%20einer%20Woche) geht hervor, dass der Anspruch auf ALG1 bei einer max. Bezugsdauer von 24 Monaten auf bis zu 6 Monate gekürzt werden kann, wenn man als über 58-Jähriger selbst kündigt: "Bei älteren Arbeitnehmern, die länger Anspruch auf ALG 1 haben, kürzt die Agentur die Dauer des Anspruchs um mindestens ein Viertel der Gesamtdauer (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Bei einer Höchstdauer von 24 Monaten kann die Agentur deshalb bis zu 6 Monate den Anspruch auf ALG 1 mindern. (Quelle: BA für Arbeit).
Bislang habe ich leider keine eindeutigen Informationen darüber gefunden, ob man als über 58-Jähriger dann immer eine 6-monatige Sperrzeit zu Beginn des ALG-Bezugs bekommt, unabhängig davon, wie lange man effektiv arbeitslos ist, oder ob man zuerst für die üblichen drei Monate gesperrt wird und - falls man länger als 12 Monate ALG in Anspruch nehmen sollte - sich der ALG-Anspruch dann am Ende um x Monate verringern würde. Bei 18 Monaten wären das z.B. insgesamt 4,5 Monate weniger ALG-Bezug, so dass das ALG für die weiteren 1,5 Monate ALG-Bezug dann am Ende von der Arbeitsagentur zurückgefordert würde!?
Hat jemand von Euch Erfahrung damit?
Merci, Ch.
max. 6-monatige Sperrzeit bei ALG 1-Bezug (Eigenkündigung, über 58 Jahre alt)
- chris59
- Erledigt
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Leider habe ich die Frage trotz mehrmaligem Lesen nicht verstanden.
Unabhängig davon:
Wenn ich als 63jähriger mein Arbeitsverhältnis just for fun kündige,
erhalte ich wahrscheinlich eine Sperrzeit von 6 Monaten und dann
Alg 1 für die Dauer von 18 Monaten.
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Ich versteh das so , das man die ersten 6 Monate kein Geld bekommt.
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Hallo.
Die Sperrzeit wird nicht gestückelt nach und nach verhängt, sondern zu Beginn des Anspruchs anhand der Höchstbezugsdauer berechnet und auch verhängt.
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Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich um 1/4 ...d.h.auf 18 Monate.
3Monate kein Arbeitslosengeld und 3 Monate weniger Anspruch auf Arbeitslosengeld ..
Gruss