Arztrechnung

  • Eine Krankenhausrechnung wird von meiner Privatversicherung (Barmenia) nur zur knappen Hälfte übernommen mit Hinweis darauf, dass die abgerechneten Positionen nicht der GOÄ entsprächen. Die ausstellende Rechnungsstelle des Orthopäden behauptet hingegen, dass die Rechnung korrekt ist und die Krankenkasse diese zu bezahlen hat. Dies geht nun schon einige Zeit hin und her, ohne dass sich eine Klärung ergibt. Da die Rechnung von mir bereits bezahlt ist, muss ich nun meinem Geld (1.300 €) hinterherlaufen.

    1. Gibt es eine vermittelnde Stelle, an die ich mich wenden kann? 2. Falls ich den Klageweg beschreite, wen müßte ich dann verklagen, und ist das ein ratsames Vorgehen? Vielen Dank für hilfreiche Hinweise!

  • Hallo N.H. , willkommen im Finanztip-Forum.


    Eine vermittelnde Stelle ist mir nicht bekannt. Üblicherweise schreibt die KK in ihrer Ablehnung einen Bezug zur GOÄ. Das kann man nachschlagen, die ist ja keine Geheimwissenschaft. Falls dort steht, dass etwas nicht zulässig ist wäre die Abrechnungsstelle im Unrecht. Meine Möglichkeiten sind dann zu Ende wenn es in die Analogabrechnungen geht, da gebe ich regelmäßig auf, da es in der GOÄ dahingehend eine Öffnung gibt. Verklagen würde ich nicht, da mit in der RS die SB zu hoch wäre und ohne RV das Kostenrisiko. Eine Möglichkeit wäre noch die Begründung der KK mit der Ablehnung der Abrechungsstelle der Staatsanwaltschaft zu schicken. Sofern die dann was machen könnte man sich über §823 BGB das Geld wieder holen.

  • Hallo, N.H.

    Was ich hier tun würde an Deiner Stelle: Du wirst das Problem als PV-Patient noch sehr oft haben. Deshalb rentiert es sich hier, sich einen guten Anwalt für Versicherungsrecht/ Sozialrecht zu suchen und sich mal grundsätzlich beraten zu lassen wie das zu gehen hat. Bei Summen im Gesundheitswesen rentieren sich 400€.

    Die ärztliche Gebührenordnung kennt 7 Stufen für Privatversicherte, und da darf der Arzt....

    Was anderes ist die AGB Deiner Kasse. Ich entnehme der geringen Summe, dass Du keinen Eigenbeitrag bis zu einer best. Grenze hast. Vielleicht gibt es da Einschränkungen und jede Kasse hat da Ihre AGBs. Also ich ginge zum Anwalt.

    In den Krankenhäusern kennt die Abrechnung das Problem: Die Privatkassen zahlen am liebsten garnicht und führen sich am übelsten auf( Behandlung war unnötig) .

    Wenn Deine Kasse nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren ( vom Staat festgelegt und bezuschusst) zahlt, dann bräuchte niemand eine private Versicherung, so meine Meinung.

  • Hallo N.H.

    bevor Du möglicherweise viel Geld für einen Anwalt ausgibst, würde ich Dir den Tipp geben, erst einmal den Ombudsmann der PKV

    https://www.pkv-ombudsmann.de

    einzuschalten. Der kostet Dich keinen Cent, wird sich der Sache annehmen, und seine Erfolgsquote aus Sicht der Versicherten ist gar nicht so schlecht. Sie kann natürlich nicht bei 100 % liegen, weil es immer auch Versicherte gibt, die über das Ziel hinausschießen - was ich Dir jetzt natürlich nicht unterstelle.


    Sobald jedoch der Klageweg betreten ist, ist der Ombudsmann außen vor - so ist die Regel.


    Noch 3 Fragen am Rande:

    Wie lange bist Du bei der Barmenia versichert?

    Bis zu welchem GOÄ-Satz leist der Tarif bei Krankenhausbehandlung und welcher maximale GOÄ-Satz befindet sich auf der strittigen rechnung?

    War das jetzt Deine erste negative Abrechnungserfahrung?


    In meiner Familie sind drei Leute privat krankenversichert (zunächst 2 x voll-, 1 x zusatzversichert, seit einigen jahren 1 x voll-, 2 x zusatzversichert). Bei insgesamt 7 stationären Aufenthalten seit 1988, an denen jede/r von uns dreien beteiligt war, gabs bisher keine Probleme mit der Abrechnung.

    OK, einmal hatten sie bei der Zusatzversicherung übersehen, dass auch die gesetzliche Zuzahlung mitversichert ist, aber das (6 Tage x 10 €/Tag) wurde schnell korrigiert.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo zusammen,

    es kann auch sein, dass die Versicherung dabei hilft unberechtigt Forderungen abzuwehren.

    Vorausgesetzt es ist noch nicht an den Erbringer geleistet wurde.

    Also immer nach dem Bescheid der Versicherung bezahlen.

    LG

  • Hallo zusammen,

    es kann auch sein, dass die Versicherung dabei hilft unberechtigt Forderungen abzuwehren.

    Vorausgesetzt es ist noch nicht an den Erbringer geleistet wurde.

    Also immer nach dem Bescheid der Versicherung bezahlen.

    LG

    Solche Fälle gibt es sicher auch. Unabhängig davon gibt es die Regelung, dass bei Rechnungsbeträgen ab 2.000 € der Versicherer innerhalb einer Frist von 3 Wochen (?, ich checke es heute abend ) seinen Leistungsbetrag nennt. Dabei wird er auch begründen, warum ggf. der Rechnungsbetrag nicht voll anerkannt wird.


    Das muss dann nicht immer an einer überhöhten Rechnung liegen, sondern kann ganz einfach darauf beruhen, dass bestimmte in Anspruch genommene Leistungen gar nicht versichert sind.

    Der Klassiker: Versichert ist allgemeine Behandlung im Mehrbettzimmer, der Patient hat im Aufnahmeformular "Chefärzte" und "1-Bett-Suite" angekreuzt und auch genossen.


    Auch für Rechnungen weit unter 2.000 € gibt es unter

    https://www.derprivatpatient.de

    ein Tool, in dem man erhaltene Arztrechnungen auf ihre Plausibilität prüfen kann. Macht ein wenig Mühe, aber warum nicht einmal anhand einer bereits vorhandenen Rechnung testen?

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  • Hmmm... ein Blick in die Tarifbedingungen/ das Leistungsverzeichnis des Tarifes beim Versicherer hilft nicht weiter? Am Ende ist das die Vorgabe, die auch für einen Ombudsmann/Richter letztendlich maßgeblich für eine Entscheidung wäre.

    Ich betrachte meinen Versicherer als Partner, mit dem ich in solchen Fällen direkt sprechen und eine konkrete Lösung herbeiführen kann. Da würde ich um Rückruf eines Abrechnungsexperten bitten und dann konkret einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen erfragen.
    An der Reaktion des Versicherers kann man mit ein wenig "zwischen den Zeilen Lesen" erkennen, ob er sich hier aus einer Leistungspflicht herausargumentieren will oder er konkret anhand der Tarifbedingungen/ des Leistungsverzeichnisses darlegen kann, dass keine Leistungspflicht besteht.

    Nervig so ein Thema aber dann und wann unumgänglich. Und man lernt immer dazu (seine Tarifbedingungen zum Beispiel). Und schlimmstenfalls lernt man, dass man bei Zweifeln seinen Versicherer stets vor Leistungserbringung anfragt, was er genau unter welchen Voraussetzungen erstatten wird.

    Good News: Man gewinnt in jedem Fall - wenigstens an Erfahrung.
    Bad News: Die Rechnungssteller sind oft hartnäckig und selbstbewusst. Aber wenn man sieht, was für ein Markt "Optimierung von Arztrechnungen" darstellt, so wird schnell klar, dass selbst "Rechnungsstellen" nicht allwissend sind und auch übers Ziel hinausschießen können.

    Anmerkung: Eine Aussage der Rechnungsstelle, "die Krankenkasse habe xy zu bezahlen" ist leider wertlos. Die Rechnungsstelle hat in der Regel nicht die Tarifbedingungen/ das Leistungsverzeichnis des Versichers vorliegen.

  • Hallo MoritzalsNachname,


    Dein Hinweis auf den Versicherer als Partner ist grundsätzlich richtig, und man sollte das partnerschaftliche Verhältnis nicht unnötig strapazieren, indem man vorschnell die Anwaltskeule schwingt (wie weiter oben schon mal von einer Skeptikerin vorgeschlagen wurde).


    N.H. scheint leider schon über diese Partner-Phase hinaus zu sein:

    Eine Krankenhausrechnung wird von meiner Privatversicherung (Barmenia) nur zur knappen Hälfte übernommen mit Hinweis darauf, dass die abgerechneten Positionen nicht der GOÄ entsprächen. Die ausstellende Rechnungsstelle des Orthopäden behauptet hingegen, dass die Rechnung korrekt ist und die Krankenkasse diese zu bezahlen hat. Dies geht nun schon einige Zeit hin und her, ohne dass sich eine Klärung ergibt. Da die Rechnung von mir bereits bezahlt ist, muss ich nun meinem Geld (1.300 €) hinterherlaufen.

    1. Gibt es eine vermittelnde Stelle, an die ich mich wenden kann? [...]

    Es scheint auch nicht um die versicherten Leistungen (-> Tarifbedingungen) zu gehen, denn sonst hätte die Barmenia bei ihrer Ablehnung der strittigen Teilsumme von 1.300 € entsprechend anders argumentiert.

    [...]
    Bad News: Die Rechnungssteller sind oft hartnäckig und selbstbewusst. Aber wenn man sieht, was für ein Markt "Optimierung von Arztrechnungen" darstellt, so wird schnell klar, dass selbst "Rechnungsstellen" nicht allwissend sind und auch übers Ziel hinausschießen können.

    Da stimme ich Dir zu. Ist zwar schon über 20 Jahre her, aber ich erinnere mich an einen Fall, in dem so eine Abrechnungsstelle Uxxxxx vor Gericht dermaßen zusammengefaltet wurde, dass ihrer inzwischen ehemaligen Geschäftsführung Hören und Sehen verging.

    Anmerkung: Eine Aussage der Rechnungsstelle, "die Krankenkasse habe xy zu bezahlen" ist leider wertlos. Die Rechnungsstelle hat in der Regel nicht die Tarifbedingungen/ das Leistungsverzeichnis des Versichers vorliegen.

    ersetze "leider" durch "praktisch" oder gern auch "völlig" - dann passt es.:)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo zusammen,

    es kann auch sein, dass die Versicherung dabei hilft unberechtigt Forderungen abzuwehren.

    Vorausgesetzt es ist noch nicht an den Erbringer geleistet wurde.

    Also immer nach dem Bescheid der Versicherung bezahlen.

    LG

    Das ist hier der einzig richtige Tipp. Leider nicht mehr umsetzbar, das du schon bezahlt hast. Rechnungen in der Größenordnung bitte immer vorab von der Versicherung prüfen lassen. Gibt es Positionen, die gemäß GOÄ nicht berechnet werden darf, teilt dies die Versicherung mit und du kannst um

    Korrektur der Rechnung bitten. Der Rechnungssteller hat nun aber sein Geld und handelt genau so wie zu erwarten. Generell solltest du aber dies einmal mit der Barmenia besprechen. Normalerweise helfen die dabei.


    Insgesamt muss ich noch mal erwähnen, dass hier echt mit wilden und irritierenden Empfehlungen auf den Beitrag reagiert wird. Da ist die Rede von der Kasse, dabei handelt es sich bei der Barmenia um eine private Krankenversicherung. Von AGB ist die Rede. Sorry. Wir reden hier von Versicherungen. Es gibt die AVB. Es gibt auch keine Privatkassen. Und es stimmt auch nicht, dass Versicherungen private Krankenhausrechnungen einfach grundlos ablehnen. Fakt ist aber, dass Rechnungen in einer großen Anzahl gebührenrechtlich falsch erstellt werden. Und das ist zurecht von der Versicherung zu monieren. Da gilt im Übrigen auch nicht der tolle Hinweis, dass in den Tarifbedingungen doch zu finden ist, was erstattet wird. Der Fehler der Rechnung ist wie von Kater.Ka bereits erwähnt eine GOÄ Angelegenheit. Also muss auch in der GOÄ nachgelesen werden

  • Das ist hier der einzig richtige Tipp. Leider nicht mehr umsetzbar, das du schon bezahlt hast.

    Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Rechnung "gebührenrechtlich falsch" erstellt wurde kann man doch eine Korrektur einfordern?! Meines Wissens erfolgt bei einem Privatkunden durch Zahlung keine Anerkennung der Rechnung.

  • Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Rechnung "gebührenrechtlich falsch" erstellt wurde kann man doch eine Korrektur einfordern?! Meines Wissens erfolgt bei einem Privatkunden durch Zahlung keine Anerkennung der Rechnung.

    Mag schon sein, aber es wird nicht einfach werden. Die Verrechnungsstelle wird nicht einfach so nachgeben, sondern es notfalls auf einen Prozess ankommen lassen, sie sind ja aus eigener Sicht die Experten. Ob sich der TE - N.H. scheint sich nach seinem Aufschlag unabgemeldet verabschiedet zu haben - sich darauf einlassen und ihn auch durchhalten würde? Wir werden es wohl nie erfahren.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Rechnung "gebührenrechtlich falsch" erstellt wurde kann man doch eine Korrektur einfordern?! Meines Wissens erfolgt bei einem Privatkunden durch Zahlung keine Anerkennung der Rechnung.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Aber wenn es bei der Umsetzung des Tipps darum geht, die Rechnung vor Zahlung prüfen zu lassen, dass ist dieser halt nicht mehr umsetzbar, wenn schon bezahlt wurde. Bitte immer korrekt zitieren!

  • Ok die Handlungsoption "Prüfung vor Zahlung" ist nicht mehr umsetzbar- da habe ich tatsächlich ungenau zitiert.

    Hier im 2. Teil steht auch genau das, was ich meinte:

    Korrektur der Rechnung bitten. Der Rechnungssteller hat nun aber sein Geld und handelt genau so wie zu erwarten. Generell solltest du aber dies einmal mit der Barmenia besprechen. Normalerweise helfen die dabei.

    Ltotheeon Ich habe in Post #12 tatsächlich einen falschen Zusammenhang hergestellt. Entschuldigung und Danke fürs Klarstellen.

  • Am Ende ist es dann doch wieder wie immer. Es wird ein Beitrag erstellt. Viele Schreiben dazu, geben Tipps. Mal gut mal schLecht, aber der Themenersteller meldet sich nie wieder. Irgendwie ermüdend

  • Am Ende ist es dann doch wieder wie immer. Es wird ein Beitrag erstellt. Viele Schreiben dazu, geben Tipps. Mal gut mal schLecht, aber der Themenersteller meldet sich nie wieder. Irgendwie ermüdend

    Es handelt sich dabei fast immer um denselben Typus, und erst in zweiter Linie kommt es darauf an, was er hier zu lesen bekommt:
    Entweder erhält er hier den für ihn optimalen Tipp - und zwar bevor es zu spät ist, den noch umzusetzten - hält es aber nicht für nötig, sich dafür kurz zu bedanken, und weg ist er.

    Oder aber er wird nicht seiner Wunschantwort versorgt - das kann auch ein guter Tipp sein, zu dessen Umsetzung er es aber schon verpeilt hat, wie wohl in diesem Fall - und weg bleibt er.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt