Notar

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    Eine Überraschung. Warum eine böse?

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    Die kennen das Testament nicht, rechnen aber ganz offensichtlich damit, dass etwas für sie abfallen wird.

  • >> Ich kenne einen Fall, da werden die Verwandten (Neffen, Nichten, Großneffen ohne Pflichtteil) bei der Testamentseröffnung eine böse Überraschung erleben.


    > Eine Überraschung. Warum eine böse?

    Die kennen das Testament nicht, rechnen aber ganz offensichtlich damit, dass etwas für sie abfallen wird.

    Je nu! Shit happens.

    Ein Erbe ist ein windfall profit.

    Ich sehe das moralisch so, daß man keinen Anspruch darauf hat, als entfernterer Verwandter zumal. Bekomme ich was, freue ich mich, bekomme ich nichts, stelle ich mich auch nicht schlechter als vorher. Ich ärgere mich ja auch nicht, wenn ich beim Lotto nichts gewonnen habe.

  • Setzt natürlich voraus, dass der Erblasser bei der Erbeinsetzung wirklich dement oder aus anderem Grund nicht in der Lage war, verantwortlich zu entscheiden. Wenn jemand sich beim Erblasser "einschleimt" und deshalb zum Erben eingesetzt wird, führt das grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Testaments. Insofern ist das, was oben etwas despektierlich als "Erbschleicherei" bezeichnet wurde, für sich genommen weder moralisch noch rechtlich angreifbar.


    Ich kenne einen Fall, da werden die Verwandten (Neffen, Nichten, Großneffen ohne Pflichtteil) auch bei der Testamentseröffnung eine böse Überraschung erleben. Ein heute 90-jähriger, der vor etwa 10 Jahren nach dem Tod seiner Frau vorübergehend völlig zusamengebrochen war. Seit damals kümmern sich die mehr als vierzig Jahre jüngeren Nachbarn mit viel Einsatz um ihn, kaufen für ihn mit ein, helfen bei allen möglichen Besorgungen, kehren die Straße bei ihm mit, laden ihn zu Weihnachten zu sich ein, usw. Die langjährige (bulgarische) Haushälterin gibt sich auch mehr Mühe, als das die meisten anderen tun würden. Die Verwandten kommen dagegen immer nur vorbei, wenn sie irgend etwas haben wollen, bevorzugt Geld. Das Haus und das ahnsehnliche sonstige Vermögen werden die Nachbarn erben und die Haushaltshilfe wird ein ordentliches Vermächtnis abbekommen. Als er mich vor der Erbregelung dazu um meine Meinung gefragt hatte, habe ich ihn mit sehr gutem Gewissen darin bestärkt, das so zu machen.

    So wie geschildert, würde auch ich weder die Nachbarn noch die Haushälterin als Erbschleicher bezeichen, auch dann nicht, wenn im Laufe der Zeit eine gewisse, ggf. unausgesprochene Erwartungshaltung entstanden sein sollte, gerade im Hinblick auf das Verhalten der Nichten, Neffen usw., die nur zum Handaufhalten kommen.


    Diese "bucklige Verwandtschaft" wird das natürlich gaanz anders sehen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich mußte mir jetzt doch einen Anwalt nehmen, weil der Anwalt der Gegenseite (Erbschleicherinnen) versucht hat, mich für deren Anwaltskosten haftbar zu machen. Das Gericht hatte geschrieben, ich muß für die Gerichtskosten aufkommen, weitere Kosten muß jede Partei selbst tragen.

    Die Richterin des Nachlassgerichts hat eine Erbschleicherin vor der Entscheidung gehört. Ich wurde von der Richterin nicht eingeladen. Die Richterin hat behauptet meiner Schwester sei bekannt gewesen, das ich einen Pflichtteil erben würde. Ich habe der Richterin geschrieben, dass sie das frei erfunden hat. Darauf gab es keine Reaktion durch die Richterin.

    Gruß


    Altsachse

  • Ich mußte mir jetzt doch einen Anwalt nehmen, weil der Anwalt der Gegenseite ... versucht hat, mich für deren Anwaltskosten haftbar zu machen.

    Die Angelegenheit mag ärgerlich und/oder schmerzlich für Dich sein, aber ich wüßte nicht, wie Dir das Forum in dieser Sache weiterhelfen könnte.

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    Die Notarkammer ist ja eher für überhöhte Rechnungen oder Falschberatungen eines Notars zuständig.

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    Gerade erst gesehen, deshalb die etwas späte Anmerkung:


    Die Notarkammer ist für die Aufsicht gar nicht zuständig, auch nicht wegen der Rechnungen. Die Tätigkeit des Notars ist kein freier Beruf, sondern die Ausübung eines öffentlichen Amtes (siehe § 1 BNotO). Und das gilt gleichermaßen für Anwaltsnotare wie für die süddeutschen hauptberuflichen Notare. Für die Fach- und Rechtsaufsicht über die Tätigkeit der Notare ist in vollem Umfang die Landesjustizverwaltung zuständig (Präsdident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts, Landesjustizminister), siehe § 92 BNotO. Und das ist auch ohne konkrete Beschwerden oder Anlässe eine ziemlich engmaschige Aufsicht, da kommen alle paar Jahre Prüfer, die sich nach dem Zufallsprinzip Akten vorlegen lassen, die dann akribisch durchgearbeitet werden, wobei sich die Prüfung auch auf die Rechnungen erstreckt.


    Wer sich über einen Notar beschweren will, sollte sich also sinnvollerweise an den Präsidenten des Landgerichts wenden. Die Notarkammer ist nur berufsständische Interessenvertretung, nicht auch Aufsichtsbehörde.

  • Gerade erst gesehen, deshalb die etwas späte Anmerkung:


    Die Notarkammer ist für die Aufsicht gar nicht zuständig, auch nicht wegen der Rechnungen. Die Tätigkeit des Notars ist kein freier Beruf, sondern die Ausübung eines öffentlichen Amtes (siehe § 1 BNotO). Und das gilt gleichermaßen für Anwaltsnotare wie für die süddeutschen hauptberuflichen Notare. Für die Fach- und Rechtsaufsicht über die Tätigkeit der Notare ist in vollem Umfang die Landesjustizverwaltung zuständig (Präsdident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts, Landesjustizminister), siehe § 92 BNotO. Und das ist auch ohne konkrete Beschwerden oder Anlässe eine ziemlich engmaschige Aufsicht, da kommen alle paar Jahre Prüfer, die sich nach dem Zufallsprinzip Akten vorlegen lassen, die dann akribisch durchgearbeitet werden, wobei sich die Prüfung auch auf die Rechnungen erstreckt.


    Wer sich über einen Notar beschweren will, sollte sich also sinnvollerweise an den Präsidenten des Landgerichts wenden. Die Notarkammer ist nur berufsständische Interessenvertretung, nicht auch Aufsichtsbehörde.

    Danke für die Klarstellung.