Notar

  • Ich fühle mich als Opfer eines korrupten Notars. Der Notar hat Falschbeurkundung zu meinem Nachteil begangen. Das ist eine Straftat. Ich kann die Falschbeurkundung beweisen. Da ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Ich wollte mal fragen, ob jemand schon ein ähnliches Problem hatte. Die Notarkammer schreibt zwar, sie ist für das Fehlverhalten von Notaren zuständig. Die Notarkammer wird aber von den Notaren finanziert. So kann die Notarkammer nicht neutral sein.

    Freundliche Grüße


    Altsachse

  • Freunde von uns hatten einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragt, der sie beraten und vertreten hat. Es ging um die offensichtliche Falschbeurkundung in einer Erbschaftsangelegenheit.

    Viel Erfolg und Glück (auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand),

    Alabama

  • Hallo.


    Für die Verfolgung von Straftaten, z. B. Falschbeurkundung, haben wir Polizei bzw. Staatsanwaltschaft als Anlaufstellen.

    Die Notarkammer ist ja eher für überhöhte Rechnungen oder Falschberatungen eines Notars zuständig.


    Am Ende wird es wohl darum gehen, wer was beweisen kann.

  • Erwarte nicht zu viel von der bundesdeutschen Justiz.

    Ist das lediglich eine Latrinenparole auf Stammtischniveau, oder gibt es für diesen „Rat“ eine profunde Begründung? Oder anders gefragt: Von der Justiz in welchem anderen Land würdest Du denn mehr erwarten als von der deutschen?


    (Und nein, ich bin nicht in der Justiz tätig; ich bin nicht mal Jurist.)


    Freunde von uns hatten einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragt, der sie beraten und vertreten hat.

    Für die Verfolgung von Straftaten, z. B. Falschbeurkundung, haben wir Polizei bzw. Staatsanwaltschaft als Anlaufstellen.

    Je nach dem, wie komplex die Lage der Dinge ist, würde ich - auch im Hinblick auf mögliche zivilrechtliche Ansprüche - ggf. Beratung durch einen Anwalt nehmen: auch, wenn dafür, den Notar strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, eine Anzeige ausreichen würde. Als Anwalt könnte - je nach Fragestellung - außer einem ausgewiesenen Strafrechtler auch ein Verwaltungsrechtler oder ein auf Mietrecht oder Was-auch-immer spezialisierter Anwalt ein guter Ansprechpartner sein.

  • Ich bedanke mich erst mal für die Beiträge. Mir ist eigentlich nicht daran gelegen jemanden in die Pfanne zu hauen. Andererseits ist mir daran gelegen derartigen Gesetzesverletzern das Handwerk zu legen. Ich möchte andere Beteiligte vor derartigen Personen schützen.

    Gruß


    Altsachse

  • Ich fühle mich als Opfer eines korrupten Notars. Der Notar hat Falschbeurkundung zu meinem Nachteil begangen. ...... Altsachse

    Hallo Altsachse,


    wir sollten uns mal telefonisch oder per Email austauschen.


    Ich mache zZ Auskunftsansprüche geltend gg. einen Notar, etwa gemäß desselben Prinzips wie im Erbrecht als enterbter Pflichtteilsberechtigter, der ein Nachlassverzeichnis vom Erben anfordert.


    In meinem Fall wurden zu ein Testament von meinem verstorbenen Vater angeblich Fotobeweise von Verletzungen aus einem Streit beim Notar hinterlegt, die es aber gar nicht gibt, weil es die Tat nicht gab, und die mich nun enterben sollen und mir somit einen erheblichen Schaden zufügen. Nach dem Streit haben wir uns aber versöhnt und mein Vater hat mir eine Generalvollmacht ausgestellt, das heisst, der Notar MUSS - trotz aller Befangenheit zu seinem Mandanten - dem Auftrag des Stellvertreters als Generalbevollmächtigter seines ex Mandaten (meines ex Gegners) nachkommen. Da der Notar ablehnt, ist also was faul.


    Kurz: es gibt keine Foto... Damit ist es eine Falschbeurkundung.


    Ich mache daher von meinem Anspruch des Auskunftsrechtes zunächst Gebrauch. Kommt er der Auskunftspflicht nicht nach, dann erfolgen nach 3 Versuchen (Handelsrecht) Beschwerde bei Kammer, Anfrage zur Haftpflichtversicherung, Festsetzung eines Schadensersatzbetrages, Mahnung, Verzug, Rechnung und ggf Auskunftsklage unter Eid. Und zuletzt sorge ich für das Ende der Kanzlei und Pfandung von Vermögen durch Zwangsvollstreckung.


    Schweigt der Notar, obwohl er dazu verpflichtet ist Auskunft zu erteilen, und stellt sich obendrein ein Betrug heraus (festgestellt durch meine Deklaration und sein Schweigen oder Verweigern von Auskunft) macht er sich neben Schadensersatz auch strafbar. Ob fahrlässig oder vorsätzlich lasse ich hier offen. Eine Auskunftsklage vor Gericht würde er dann verlieren (wenn da nicht Willkür und Korruption unter den Krähen herrschen sollte).


    Grundsätzlich weiß ich wie man (bis zu einem gewissen Grad) vorgeht. Mich interessieren aber deshalb auch Kontakte und Erfahrungen anderer Betroffener um sich zu ergänzen.


    Schön wäre es, wenn jemand abgeschlossene Verfahren hat - ggf mit Erfolgserlebnis. Aber auch Fehler sind wichtig zu wissen. Es geht um VIEL Geld, um Existenzen und ggf LEBEN. Und ich sehe es nicht ein, daß diese Bande von meinem Geld aufs Urlaubskreuzfahrtschiff geht und ich zuhause bleibe....


    Also packen wirs an !?


    Schreibt mir direkt an

    Ichwillswissen at ist-einmalig.de


  • Jeder Kammerberuf hat so eine Schlichtungsstelle. Kann man probieren, ist aber meistens fruchtlos, insbesondere wenn keine Einsicht bei der Gegenseite besteht.


    Unabhängig davon verbleiben bei Schäden der zivilrechtliche Weg und der strafrechtliche bei Bestechlichkeit, etc.


    Als weitere Fehlquellen gibt es auch noch Nachlassgerichte und Grundbuchämter, dort arbeiten häufig nur "Rechtspfleger".


    Bei Erbsachen laufen die Fristen auch bei Falschbeurkundung weiter, Pflichtteil verjährt nach 3 Jahren. Da hilft es nicht den Notar zu verklagen, sondern die anderen Erben. Vorsicht aber bei Pflichtteilsstrafklauseln.

  • Wo spielt der Sachverhalt denn überhaupt? Österreich oder Deutschland? In beiden Fällen hat der Notar nach dem Todesfall die von ihm aufgenommenen testamentarischen Verfügungen nebst beigefügter Dokumente bei den zuständigen Gerichten abgeliefert. In Deutschland eröffnet dann das Nachlassgericht das Testament, in Österreich ermittelt das Bezirksgericht in einem sog. Ausfolgungsverfahren den/die Erben. Der verstorbene Vater konnte das Testament jederzeit bis zu seinem Tod ändern. Wenn er es nicht gemacht hat, dann wollte er das wohl nicht. Und daran ist nicht der Notar schuld.

  • Es geht um VIEL Geld, um Existenzen und ggf LEBEN. Und ich sehe es nicht ein, daß diese Bande von meinem Geld aufs Urlaubskreuzfahrtschiff geht und ich zuhause bleibe....

    Du hast Dein ganzes finanzielles Leben auf ein mögliches Erbe ausgerichtet und bist ruiniert, wenn Du es nicht bekommst? Oh wow!

  • Hallo Ichwillswissen,


    ich kann ja nachvollziehen, dass Sie emotional aufgeladen sind.

    In meinem Fall wurden zu ein Testament von meinem verstorbenen Vater angeblich Fotobeweise von Verletzungen aus einem Streit beim Notar hinterlegt, die es aber gar nicht gibt, weil es die Tat nicht gab, und die mich nun enterben sollen und mir somit einen erheblichen Schaden zufügen.

    Zumindest nach bundesdeutschem Recht (Österreich?) kann ein Elter sein Kind jederzeit und ohne Anlass enterben. Es erhält dann nur den Pflichtteil. Aus Ausgleich kann der Pflichtteil nur entzogen werden, wenn der Erbe dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat oder ähnliche schwerwiegende Vorkommnisse. Da reicht sicherlich keine bloße Behauptung der anderen Erben oder auch des Erblassers.


    Atmen Sie tief durch und sortieren Sie Ihre Ansprüche nach diesen Grundsätzen. Der Notar hat damit kaum etwas zu tun.


    Gruß Pumphut

  • Zumindest nach bundesdeutschem Recht (Österreich?) kann ein Elter sein Kind jederzeit und ohne Anlass enterben. Es erhält dann nur den Pflichtteil. Aus Ausgleich kann der Pflichtteil nur entzogen werden, wenn der Erbe dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat oder ähnliche schwerwiegende Vorkommnisse. Da reicht sicherlich keine bloße Behauptung der anderen Erben oder auch des Erblassers.

    Ich verstehe das so, dass Ichwillswissen genau diesen Fall beschreibt.

    Er sagt, dass seine Kontrahenten genau solch einen Fall konstruiert haben und der Notar fälschlich behauptet Beweise dazu ("nach dem Leben trachten") zu haben.

  • Bei mir war es so, meine Schwester hatte ein handschriftliches Testament gemacht. Eine Kopie hat sie mir übergeben. Die ehemalige Haushaltshilfe meiner Schwester hatte den Notar gerufen. Der Notar hatte also kein Mandat von meiner Schwester. Er hat mithilfe der Haushaltshilfe ein neues Tesstament erstellt. Dieses entsprach nicht den Willen meiner Schwester. Meine Schwester hat nach dem Vorlesen reklamiert. Der Notar hat aber nicht nach dem Willen meiner Schwester das Testament geändert. Er hat meiner Schwester lediglich dazu geraten, mir Geld zu geben. So hat der Notar erreicht, dass meine Schwester ihm das Testament unterschrieben hat. Ich hatte meine Schwester 14 Tage vor dem Notartermin besucht. Dabei hat meine Schwester ihre Hand auf meine Hand gelegt. Ich habe das als Liebesbeweis gewertet. Das mich meine Schwester 14 Tage später enterben wollte, kann ich mir nicht vorstellen. Die Haushaltshilfe hat bis zum Ableben meiner Schester die finanziellen Angelegenheiten erledigt. Meine Schwester starb ein halbes Jahr nach dem Notartermin.

    Nach der Unterschrift war die Haushalthilfe für meine Schwester nicht mehr erreichbar.

    Ich habe den Notar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Leider war es so, dass die Staatsanwaltschaft nichts gegen den Notar unternommen hat. Sie wollte offenbar den Notar nicht schaden. Ich habe beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt. Der wurde mir von einer Richterin des Nachlassgerichts nicht erteilt. Die Richterin hat behauptet, meine Schwester hätte gewußt, dass mir ein Pflichtteil zustehen würde. Ich habe der Richterin mitgeteilt, dass sie das frei erfunden hat. Da gab es keine Reaktion von Seiten der Richterin.

    Ich durfte an das Nachlassgericht Geld zahlen, weil mir eine eidesstaatliche Erklärung abgenommen wurde. Auch an das Oberlandesgericht habe ich Geld gezahlt. An das Oberlandesgericht hatte ich mich wegen einer Beschwerde gewand.

    Jetzt will auch noch ein Rechtsanwalt Geld von mir haben, den die Haushalthilfe beauftragt hatte. Jetzt muß ich mir auch noch einen Rechtsanwalt nehmen.

    Nur weil ich den Willen meiner verstorbenen Schwester zum Recht verhelfen wollte.

    Beste Grüße


    Altsachse

  • Dieses entsprach nicht den Willen meiner Schwester. Meine Schwester hat nach dem Vorlesen reklamiert. Der Notar hat aber nicht nach dem Willen meiner Schwester das Testament geändert. Er hat meiner Schwester lediglich dazu geraten, mir Geld zu geben.

    Woher weißt Du denn, dass sich dies so zugetragen hat? Gab es da Zeugen?

  • Gegen solche Machenschaften ist leider schwer anzukommen, da es sich um ein neueres und formell gültiges notarielles Testament handelt. Dies vor Gericht zu kippen, ist im Rechtsdschungel quasi nicht möglich. Ein notarielles Testament (auch wenn indirekt betrügerisch und hinterlistig erstellt) hat vor Gerichten eine höhere Beweiskraft als Blutsverbindungen und Händchenhalten. Die Dokumentation richtet sich auch nicht darauf, wie genau es zustande kam, sondern nur dass es existiert und unterschrieben wurde.

    Die Gerichte gehen davon aus, dass wer unterschreiben kann auch geschäftsfähig ist.

    Evtl. gibt es Unterlagen beim Hausarzt, die das erschüttern könnten, aber damit zu gewinnen ist immer noch fast unmöglich.


    https://www.welt.de/politik/de…tern-ergaunert-haben.html


    Es kann auch gut möglich sein, dass die Haushaltshilfe im Clan-Mileu verortet ist. Polizei und Staatsanwaltschaft interessiert dein Erbe nicht, vielleicht kann ein Privatdetektiv im legalen Rahmen mehr Infos rausfinden. Sind natürlich wieder Kosten on top.

  • Habe vor Ewigkeiten mal eine Reportage gesehen, da ging es um den Versuch nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Änderung des Testamentes keine Testierfähigkeit mehr vorlag. Den Ausgang des Ganzen habe ich nicht mehr präsent, aber es war ein riesiger Aufwand.