Mutter (Witwe) schenkt ihren beiden Kindern das Elternhaus im Wert von 800.000 EUR je zur Hälfte. Somit fällt zunächst keine Schenkungssteuer an.
Sofern innerhalb 10 Jahren Erbschaft (Bargeld, Aktien) an die beiden Kinder (je 1/2) anfällt, würde für diesen Betrag Steuer anfallen. Wenn diese Erbschaft von den Kindern ausgeschlagen wird, werden dann die Enkel automatisch Nacherben (mit eigenem Freibetrag von je 200.000 EUR)?
Ist dieses Vorgehen rechtssicher oder habe ich da eine Voraussetzung oder anderen Hinderungsgrund übersehen?
Bedanke mich für kompetente Antworten (vielleicht mit §§-Quellenangabe)