Frage: Steuer auf Erbschaft vermeiden durch Erbschaftsausschlagung?

  • Mutter (Witwe) schenkt ihren beiden Kindern das Elternhaus im Wert von 800.000 EUR je zur Hälfte. Somit fällt zunächst keine Schenkungssteuer an.


    Sofern innerhalb 10 Jahren Erbschaft (Bargeld, Aktien) an die beiden Kinder (je 1/2) anfällt, würde für diesen Betrag Steuer anfallen. Wenn diese Erbschaft von den Kindern ausgeschlagen wird, werden dann die Enkel automatisch Nacherben (mit eigenem Freibetrag von je 200.000 EUR)?


    Ist dieses Vorgehen rechtssicher oder habe ich da eine Voraussetzung oder anderen Hinderungsgrund übersehen?


    Bedanke mich für kompetente Antworten (vielleicht mit §§-Quellenangabe)

  • Hallo charly2021,


    für rechtsverbindliche Antworten müssten Sie schon jemanden aus den steuerberatenden Berufen fragen.


    Allerdings erlaube ich mir den Hinweis; wenn Sie so verfahren, ist es dann das Geld der Enkel, dass deren Eltern nichts mehr angeht. Irgendwann kommen dann ggf. auch solche Fragen wie Bafög, Familienversicherung in der GKV u.ä.


    Der Schenkungsbetrag wird für die Anrechnung auf die Erbschaftsteuer jedes Jahr um 10% abgeschmolzen. Je nach Zeitraum zwischen Schenkung und Erbfall können Sie also auch die 600k steuerfrei erben. Außerdem beträgt die Schenkungssteuer für Erben der Klasse 1 bis 600 k nur 15% des Betrages über 400 k. Manchmal kann man Sachen auch komplizieren.


    Gruß Pumphut

  • Hallo charly2021,

    Ich habe dafür §1953 BGB gefunden. Demnach würde nach Ausschlagung die gesetzliche Erbfolge gelten, wenn kein Testament vorhanden ist. Die Enkel wären demnach Erbe, da die Kinder der Erblasserin fiktiv als nicht mehr lebend gelten. Aber das hast du wahrscheinlich schon über Google herausgefunden, Rechtssicherheit gibt dir daher nur ein Profi.

    Der Schenkungsbetrag wird für die Anrechnung auf die Erbschaftsteuer jedes Jahr um 10% abgeschmolzen.

    Da bin ich mir unsicher, ob das stimmt. Denn ich hatte ein Fall in der Verwandtschaft, da gab es diese 10% Abschmelzung pro Jahr nur im Zusammenhang mit der Bewertung des Pflichtteils. Es hatte irgendwie was damit zu tun, in welcher Höhe eine Schenkung in die Pflichtteilsberechnung einfließt. Diese Abschmelzung gab es aber nicht bei der Erbschaftsteuer. Da fiel die komplette Schenkung nach 10 Jahren raus, davor wurde sie aber voll angesetzt.

    Grüße Michael_Dx

  • Hallo Pumphut und Michael,


    da die Enkel schon volljährig sind, entfällt das Thema Bafög...(trotzdem danke für den Hinweis). Bezüglich 10%-Abschmelzung hat Michael Recht, gilt nur für Pflichtteilthematik.


    Es werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre addiert, im 11. Jahr fällt die Schenkung aus Jahr 1 weg. Wenn ich aber heute 400000 Euro geschenkt bekomme, fallen die erst 2032 weg und jeder zusätzliche EUR vor 2032 wird besteuert.


    Danke für eure Beiträge, haben mich nochmals nachdenken lassen, werde im Ernstfall fachlichen Rat einholen.


    Ciao

  • Hallo charly2021,


    für die Berechnung der 10- Jahres- Frist für die Erbschaftssteuer haben Sie recht.


    Noch eine andere Überlegung: Wenn der Übergang der (Rest-) Erbschaft auf die erwachsenen Enkel gewollt ist, dann können Sie die Oma doch überzeugen, ein entsprechendes Testament zu verfassen. Die enterbten Kinder haben dann zwar einen Pflichtteilsanspruch, aber den muss man nicht einfordern.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    eine 97-jährige zu einer komplexeren Gestaltung des Testaments zu bringen, möchten wir vermeiden. So wie geplant, ist es gerecht und gut. Was später aus steuerlichen Gründen entschieden wird, ist momentan nicht relevent und würde die Sache mental verkomplizieren.


    Gruß