bAV kündigen?

  • Hallo liebe Finanztip-Community,

    kurz die Eckdaten zu meiner seit Ende 2019 bestehenden bAV: max. Rate von 284€ bestehend aus 15% AG-Anteil, 40€ vermögenswirksame Leistung und mein AN-Anteil. Tarif ist die Allianz Direktversicherung KomfortDynamik STRFKU1U.GD(U).


    Damals kam, wie in den meisten Firmen, ein Versicherungsvertreter in unser Unternehmen und hat uns diese Versicherung aufgeschwatzt. Natürlich ohne uns aufzuklären, dass man dadurch weniger in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt oder uns eine Auflistung zu geben, wie hoch Abschluss- und Vertriebskosten eigentlich sind. Ich war damals wohl ziemlich naiv und dachte, man würde aufgrund des geschenkten Gelds des AG einen guten Deal machen.


    Nun beschäftige ich mich seit (leider erst muss man sagen) ca. 2 Monaten intensivst mit meinen Finanzen (investiere in ein breit diversifiziertes Weltportfolio) und mir fällt auf, mit welchen hohen Bearbeitungskosten man bei der bAV abgezockt wird.


    Trotzdem bin ich mir unsicher, ob ich die bAV mit einem reduzierten Beitrag (aber welchen?) weiterlaufen lassen oder sie komplett kündigen oder aussetzen soll?


    https://www.altersvorsorgeverg…liche-altersvorsorge-bav/

    Der Rechner ist leider nicht mehr online, wodurch ich meinen spezifischen Fall prüfen könnte.


    Ich hoffe, es kann mir wer mit Erfahrungswerten oder Tipps aushelfen.

    In jedem Fall schonmal ein dickes Danke!

    Josh

  • Hallo.


    Ohne etwas mehr an "Futter" kann man kaum vernünftig antworten.


    Generell ist eine Entgeltumwandlung eine Steuerstundung, daher theoretisch interessant.

    Je nach Kostenquote und interner Rendite kann die aber dennoch Mist sein. Hängt auch davon ab, wo man gehaltstechnisch während des Einzahlens steht.

    Pauschal sollte man annehmen können, dass wenn der AG nicht gerade 50% oder mehr des Beitrages übernimmt, der kostengünstige ETF-Sparplan langfristig die bessere Anlageform ist.

    Wenn man die VWL nicht anders sinnvoll einsetzen kann, so könnte man die in die Entgeltumwandlung laufen lassen


    Soweit die ersten spontanen Gedanken.

  • Von mir auch noch ein Hinweis.

    Die Kündigung einer bAV ist i.d.R. nicht möglich!

    Zumeist geht nur beitragsfrei stellen. Dann kommst Du aber frühestens mit Rentenbeginn wieder an Dein Geld.


    Ausnahme: Wenn die spätere Rentenzahlung sehr klein ist, gibt es eine sog. Bagatellgrenze:

    Hier mal der entsprechende Text:

    § 3 Abs. 2 BetrAVG sieht für den Arbeitgeber ein einseitiges Abfindungsrecht vor, sofern die in der Vorschrift definierte Bagatellgrenze nicht überschritten ist. Diese Bagatellgrenze liegt bei Rentenzusagen im Jahr 2021 bei monatlich 32,90 Euro (alte Bundesländer) bzw. 31,15 Euro (neue Bundesländer). Bei Kapitalzusagen liegt sie im Jahr 2021 bei 3.948 Euro (alte Bundesländer) bzw. 3.738 Euro (neue Bundesländer). Maßgeblich für die Frage, ob die Bagatellgrenze überschritten ist, ist die Höhe der Leistung, die dem Arbeitnehmer bei Erreichen der festen Altersgrenze zusteht. Beim Durchführungsweg Direktversicherung ist bei Anwendung der versicherungsförmigen Lösung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG daher auf den Wert der beitragsfreien Versicherung abzustellen.


    Da Deine bAV ja noch nicht allzu lang läuft, könnte es ein, dass Du aktuell noch unterhalb der Grenze liegst. Also schnell informieren und ggf. handeln!

  • Die Kündigung einer bAV ist i.d.R. nicht möglich!

    Zumeist geht nur beitragsfrei stellen. Dann kommst Du aber frühestens mit Rentenbeginn wieder an Dein Geld.


    Ausnahme: Wenn die spätere Rentenzahlung sehr klein ist, gibt es eine sog. Bagatellgrenze:

    Aber auch erst dann, wenn das Rentenalter erreicht wird, nicht vorher.!

  • Kann ich bestätigen. Ich hatte eine alte bAV bei einem Arbeitgeber, bei dem ich nur wenige Jahre war und die beim Folgearbeitgeber nicht fortgeführt werden konnte. Insgesamt ca. 3T eingezahlt.


    Die erwartete Rente war unter der Bagatellgrenze von knapp 33€. Alleine die Menge an Papier (schon der Erstvertrag über 100 Seiten, jährlich neues Papier ...) für diese Kleinstrente hat mich genervt. Daher habe ich kürzlich gekündigt und schon 2-3 Wochen später hatte ich ca. 6.200€ auf dem Konto.


    Es ist natürlich zu beachten, dass die Einzahlungen aus dem Bruttogehalt waren, entsprechend ist die Auszahlung voll steuerpflichtig. Im Rahmen meiner Steuererklärung 2022 werde ich also eine Steuernachzahlung von 2-3T erhalten (Finanzamt erhält Kontrollmitteilung).


    In meinem Fall vermeide ich das durch eine Einzahlung in die GRV meiner Frau.

    Ergebnis: minimal höhere Rente, mehr Übersicht, 1 Aktenordner weniger.

  • Hallo joshvest,

    ich kann dir Zugriff auf eine Software geben, mit der du deine bAV (oder auch andere Produkte wie Riester, Basisrente/Rürup, private Rentenversicherungen, Wertpapierinvestments wie ETFs und co...) durchrechnen kannst (inklusive Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Rente aufgrund von geringeren Beiträgen, höheren Steuern, Inflation,...)

  • Hallo joshvest,

    ich kann dir Zugriff auf eine Software geben, mit der du deine bAV (oder auch andere Produkte wie Riester, Basisrente/Rürup, private Rentenversicherungen, Wertpapierinvestments wie ETFs und co...) durchrechnen kannst (inklusive Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Rente aufgrund von geringeren Beiträgen, höheren Steuern, Inflation,...)

    Ja das wär ganz nützlich. Wie heißt die Software denn?

  • Danke für deinen Hinweis.


    Heißt das, dass ich die Bagatellgrenze nicht überschreiten würde, sofern ich z.B. in NRW nicht mehr als 32,90€ im Monat bei Erreichen des Rentenalters erhalte?

    Dann müsste ich prüfen, wie aktuell meine Wertentwicklung meiner bAV aussieht und auf dieser Grundlage entscheide, ob ich kündige oder den Vertrag beitragslos stelle.