Bearbeiutngsgebühren

  • Hier mal ein paar Sätze von der Verbraucherzentrale,die ja die Urteile gegen die Banken mit erstritten hat.


    Die Entscheidungen des BGH gelten nicht für BausparverträgeSie müssen unterscheiden zwischen dem Abschlussentgelt bei Abschluss des Bausparvertrages und dem Bearbeitungsentgelt bei Vergabe des Bauspardarlehens. Das Abschlussentgelt ist zulässig! So hat der BGH entschieden.


    In den Urteilen vom 13.05.2014, die die Unzulässigkeit der Bearbeitungsentgelte feststellten, hat der Bundesgerichtshof keine Einschränkungen hinsichtlich der betroffenen Darlehensarten gemacht. Zwar waren "typische" Verbraucherdarlehen (Konsumentenkredite) Gegenstand der einzelnen Verfahren, unseres Erachtens hätte der BGH in seinen Entscheidungsgründen eine Einschränkung vorgenommen, wenn er der Auffassung gewesen wäre, Bearbeitungsentgelte bei anderen Darlehensarten könnten zulässig sein.


    Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hin hat die Bausparkasse Mainz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erklärt, ein Bearbeitungsentgelt nicht mehr zu verlangen.





    Das Entgelt ist individuell vereinbart worden bzw. im Vertrag offen ausgewiesenDas ist eine beliebte, aber in der Regel unzutreffende Argumentation. Hierauf können sich die Kreditinstitute nur berufen, wenn Sie bei Vertragsschluss tatsächlich über das Entgelt verhandelt haben und Sie die Möglichkeit hatten, es "weg zu verhandeln". Wurde über das Entgelt nicht gesprochen und Ihnen der Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, liegen die Voraussetzungen zur Erstattung vor. Die Bank oder Sparkasse muss beweisen, dass das Entgelt individuell vereinbart worden ist!




    Es handelt sich nicht um ein Bearbeitungsentgelt, sondern um eine VermittlungsprovisionSollte das Institut das Darlehen nicht selbst zur Verfügung gestellt, sondern nur vermittelt haben, ist eine gesonderte Vergütung zulässig. Nur die Bank oder Sparkasse, die das Darlehen auszahlt, darf kein Entgelt verlangen.


    Damit dürften wohl alle "Sprüche" der Banken erledigt sein.