Meinem Schwager wurde eine Abfindung für den Verlust vom Arbeitsplatz angeboten.
Das ganze soll nach der fünftel-Regelung gemacht werden.
Gibt es Möglichkeiten die zu erwartende Steuerlast noch zu senken ?
Meinem Schwager wurde eine Abfindung für den Verlust vom Arbeitsplatz angeboten.
Das ganze soll nach der fünftel-Regelung gemacht werden.
Gibt es Möglichkeiten die zu erwartende Steuerlast noch zu senken ?
Rentenversicherungszusatzbeiträge, wenn er alt genug ist.
Die Abfindung kommenden Jahr auszahlen lassen, wenn man vermutet, dass im nächsten Jahr das zu versteuernde Einkommen niedrig wird und dass das Unternehmen zahlungsfähig bis dahin bleibt.
Etwas anders mit dem AG vereinbaren, wie zB Kündigung in X Monaten mit sofortiger Freistellung.
Empfehlenswert wäre auch einen Fachanwalt einzuschalten, idealerweise mit Erfahrung mit diesem Unternehmen (ggf. ehemalige rausgeschmissen Kollegen fragen). Er kann wahrscheinlich mehr rausholen.
Fünftelregelung ist erst einmal in Ordnung, Einzahlung in die GRV ist ab 50 möglich, aber Achtung steuerlich nur bis zu einer gewissen Höhe von Relevanz, da zählen alle eingezahlten Beträge dazu. Betrag ändert sich jährlich! Zur Nutzung muss bei der Rentenversicherung ein Antrag zur vorzeitigen Rente (63) gestellt werden, hier bekommt man die genaue Summe der zu zahlenden Beträge mitgeteilt. Bei Interesse Termin bei der GRV ausmachen.
Rentenversicherungszusatzbeiträge, wenn er alt genug ist.
Oder jung genug: Nachzahlung für Ausbildungszeiten ist bis vor dem 45. Geburtstag möglich.
Rürup/Basis-Rente wirkt steuerlich wie gesetzliche Rente. Falls man also zwischen 45 und 50 ist, wäre das die wohl einzige Möglichkeit Beiträge statt Steuern zu zahlen.
Privat krankenversichert? Beiträge können vorausgezahlt werden.
Im Zweifel eine den steuerberatenden Berufen angehörige Person zu Rate ziehen.