Oma anmelden für ca 3 bis 4 Std im Monat

  • Hallo Team Finanztip,wollte heute meine Schwiegermutter bei der Minijobzentrale anmelden .So wie ihr das im Beitrag beschrieben habt wegen den 300 € Energiegeld. Dort teile man mir dann aber mit, dass dies eine Gefälligkeitsleistung sei und ich die Oma nicht anmelden könnte .Ist das so richtig ? Sie sollte so 3 bis 4 Sdt im Monat unterstützen oder wie muss ich vorgehen ? Gibt es einen Vertragsvorlage die man mit Oma und Kindern abschließt (1 September)? Wie muss man korrekt vorgehen

    Danke im Voraus

    Gruß Christoph

  • Minijob im Haus Scheckverfahren gehen auch mit eigenen Angehörigen,

    soweit sie nicht im eigenen Haushalt wohnen.

    Andere Adresse oder gleiche Adresse mit eigener Wohnung

    Selber mit Großvater und Enkel praktiziert

  • Hallo,

    ich möchte auch ein Arbeitsverhältnis als Babysitterin für die Enkelin abschließen, aber mir ist noch Verschiedenes unklar:

    Ich habe an 2 Stellen bei Finanztip Informationen zur Energiepauschale für Rentner gefunden:


    Einmal im Newsletter vom 27. Mai 2022 und außerdem im Artikel „Haushaltshilfe Steuer“ mit Stand vom 24.Mai 2022.


    Im newsletter steht (letzter Satz), dass man beim oben genannten Vorgehen bis zu 300 € bekommt, in der „Haushaltshilfe Steuer“ ist von jeweils 300€ die Rede.


    Für mich stellt sich nun die Frage, ob man eine bestimmte Einkommenshöhe erreichen muss, um die vollen 300€ zu erhalten.

    Beispiel:

    Wenn man das wöchentliche 1stündige Babysitting nur 2 Monate (im August und September oder im September und Oktober) als selbständige Tätigkeit ausüben würde und dabei in diesen 9 Wochen (9 x 12 €) 108€ einnehmen und dann als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung für 2022 Anlage S angeben würde, bekäme man dann die 300€ Energiepauschale?


    Falls nicht, wie wird die Höhe berechnet? Also ab wann lohnt sich der Aufwand der Eltern für die Vertragserstellung, Überweisung, Absetzung dieser Kosten in ihrer Steuererklärung sowie für mich als Rentnerin die Meldung einer selbständigen Nebentätigkeit bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung zur evtl. Anrechnung auf die Witwenrente?

    Das würde ich gern vorher kalkulieren, bevor ich größere Einnahmen zu melden habe bzw. nur einen geringen Teil der 300€ ausgezahlt bekäme.

    Und:Wie hoch müssten die Einnahmen mindestens sein, um die vollen 300€ zu erhalten?


    Würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.

    Therese

  • Es sind immer 300 Euro, allerdings brutto. Daher ist die Aussage "bis zu" faktisch richtig, allerdings auch missverständlich.


    Ab wann sich der Aufwand lohnt, muss jeder für sich klären. Bei einem Minijob im Haushalt zahlt der Arbeitgeber grob 15 Prozent an Lohnnebenkosten, kann diese (und den Lohn) jedoch steuerlich geltend machen. Der Aufwand für das Haushaltsscheckverfahren ist überschaubar. Wer zwischendurch Strom und Gas oder die Kfz-Versicherung überprüfen und den Anbieter wechseln kann, bekommt den Kontakt mit der Minijob-Zentrale auch hin.


    Was dieser "Zirkus" soll, das ganze als selbstständige Tätigkeit laufen lassen zu wollen, erschließt sich mir nicht.

  • Danke an Referat Janders und Senior!

    Ich hatte den Aufwand mit der Minijobzentrale größer eingeschätzt als die Anmeldung einer kurzen selbständigen Täigkeit und wollte den Eltern nicht auch noch Arbeit machen. Daher mein ursprünglicher Plan.

    Da ihr beide zur Minijob-Variante ratet, bin ich eines Besseren belehrt und werde das so in Angriff nehmen.

    Und das mit den 300€ ist auch geklärt,

    vielen Dank, :thumbup:

    Therese

  • Nachdem ich "Muster Arbeitsvertrag" in die Suchmaschine eingegeben habe, werde ich gefühlt an jede IHK verwiesen, die alle derartige Muster kostenlos zum Download bereithalten.


    Vielleicht da einfach etwas stöbern.