Selbstständig als Nanny (Kinderbetreuung)

  • Hallo liebe Community,


    Ich bin seid September 2021 selbstständig als "Nanny". Ich verdiene 3.000 Euro jeden Monat. Angegeben habe ich bei der Steuererklärung von September bis Dezember als Kleinunternehmer.da ich unter 22.000 verdiene im Jahr 2021 (waren ja nur 4 Monate) und die Kleinunternehmer-Reglung hier gilt -> von der Umsatzsteuer befreit. Paragraph 18


    Nun ist es so, dass so viele mir sagen, dass ich als Kinderbetreuerin (staatlich anerkannte Kinderpflegerin) für 1 oder sogar für 2 Jahre von der Umsatzsteuer befreit wäre. Gilt das in meinem Fall mit diesem Verdienst denn auch zu? Falls ja, ab wann und bis wann. Bin ich ein Freiberufler ab Jahr 2022? -denn für ein Kleinunternehmer verdiene ich fürs Jahr 2022 zu viel. Man sagt mir, das wäre vom Gehalt her unabhängig. Es steht mir Gesetzlich zu. Das Finanzamt sagt mir" wir dürfen Sie nicht beraten"



    Ich Danke Euch allen sehr, vor allem den-diejenigen der/die das hier alles durchliest, versteht und mir darauf wohlmöglich antwortet.:)


    Grüße Euch<3 :thumbup:

  • Das hier habe ich bei https://verwaltungsportal.hess…g-von-tagespflegepersonen gefunden.


    "Die Leistungen von Betreuungspersonen in der Kindertagespflege sind nach § 4 Nr. 25 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Betreuungsperson eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorweisen kann. Besitzt die Betreuungsperson keine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII (weil sie z. B. im Haushalt der Erziehungsberechtigten tätig ist), sind die Umsätze ebenfalls steuerfrei, wenn ihre Eignung durch den Jugendhilfeträger festgestellt wurde. Die Befreiung greift auch, wenn eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten) besteht."

  • Hallo.


    Bitte versuchen, die Begriffe nicht zu vermischen:


    Kleinunternehmer: Wichtig für Umsatzsteuer


    Freiberufler: Wichtig für Gewerbesteuer



    Frage am Rande: Rentenversicherungspflicht beachtet?

  • Bin mir nicht sicher, aber vor 20 Jahren wäre dies so gewesen:


    22.000,- Euro ./. 12 = 1.833,33 x 4 Monate = 7.333,33 Euro.


    Für 2021 gilt somit ein Höchstbetrag von 7.333,33 Euro und nicht von 22.000,- Euro.