Pflegegrad

  • Meine Frau hatte Mai 2021 einen Antrag auf Gewährung von Pflegeleistungen gestellt. Da gab es ein Gutachten mit dem meine Frau nicht einverstanden war. Sie bekam nur Pflegegrad 1 zuerkannt. Also hat sie Widerspruch eingelegt. Da gab es ein 2. und ein 3. Gutachten. Alle 3 Gutachten ergaben jeweils 23,75 Punkte. Da liegt doch der Verdacht nahe, gegenseitig abgeschrieben zu haben. Der Fall ging zum Widerspruchauschuß, der die Sache auch abgelehnt hat. Alle 3 Gutachterinnen und auch die Gutachter des Widerspruchausschußes, wurden von ihrer Krankenkasse bezahlt.

    Ich habe meiner Frau zur Klage beim Sozialgericht geraten. Das Sozialgericht hat einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Bei dem Gutacher hatten wir von Anfang an das Gefühl eine kompetente Person vor uns zu haben. Das Gutachten ergab 40 Punkte. Damit wurde meiner Frau Pflegegrad 2 zuerkannt. Den Pflegegrad 2 bekam meine Frau zwar erst ab März 2022 zuerkannt. Aber damit kann meine Frau leben. Das Ganze hat uns zwar viel Arbeit und Nerven gekostet, am Ende hat sich unsere Hartnäckigkeit bezahlt gemacht.

    Gruß


    Altsachse

  • Dran zu bleiben, kann sich durchaus lohnen. Das kann ich für den Fall meiner Schwierigmutter bestätigen; es ging 2021 um Höherstufung von Grad 2 nach Grad 3.


    Nach der ersten Begutachtung Anfang Mai kam zunächst die Ablehnung (46 Punkte). Allerdings war schon der erste Widerspruch erfolgreich; der Zweitgutachter hat einige Sachverhalte anders bewertet und kam auf 55 Punkte.


    Hätte die Gute aber nicht ihren Ehrgeiz darein gesetzt, der Erstguttachterin zu zeigen, wie gelenkig sie doch noch ist mit ihren > 90 Jahren, ich bin mir ziemlich sicher, dass es da schon gereicht hätte, um wenigstens auf 50 zu kommen.


    Die Höherstufung wurde im September bewilligt, rückwirkend ab Mai.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Es ist schon eine Frechheit, was die sich erlauben. Wir haben damals auch einen Pflegegrad für meine Oma beantragt, die in ihrer Bewegung sehr beeinträchtigt war. Wir wollten einen Treppenlift im Haus für sie einbauen lassen, somit wollten wir einen Zuschuss dafür natürlich erhalten. Den ersten Antrag haben sie auch mit unmöglichen Begründungen abgelehnt. Der Treppenlift musste trotzdem her, also haben wir einen Anbieter kontaktiert, vor Ort in Lübeck wurden wir persönlich beraten. Wir haben die Lage auch dem Berater erläutert, der uns dann mitgeteilt hat, dass die immer so sind und wir auf jeden Fall einen Widerspruch legen sollen. Mit seiner Hilfe haben wir am Ende einen KFW Zuschuss und den Pflegezuschuss erhalten.


    Man muss wirklich immer dran bleiben und nicht aufgeben.

  • Hallo zusammen,

    Respekt, so drangeblieben zu sein.


    Ein Widerspruch ist in diesen Bereichen „einfach normal“.


    Dranbleiben.


    Gut wenn die Menschen Angehörige haben, sonst … mau.


    Auch die kostenlose Pflegeberatung ist sehr wichtig.

    Auch da gibt es sehr unterschiedlich gute.


    Wer glaubt über die Pflegemöglichkeiten alles zu wissen, weiß noch lange nicht alles.


    M.E. ist ständige Weiterbildung erforderlich.


    Wer kennt schon die Ersatzpflegeperson.

    Die bekommt auch mal monatlich 200 Euro.


    LG

  • Hallo zusammen,

    gerade habe ich jemanden getroffen, der seit Jahren auf die ihm zustehenden Rentenpunkte „verzichtet“ hat, weil er es nicht wusste.


    Ein weites Feld.


    Kann mal 100 Euro monatlich ausmachen - schätze ich.

    (Monatlich).


    LG

  • Das ist dann doch wieder ein anderer Aspekt.


    Die Versicherungspflicht wegen Pflege kann zu Rentenzuwächsen führen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Da reden wir von zwischen 8 und 32 Euro an zusätzlicher Rente für jedes Jahr an geleisteter Pflege. (Pro gepflegter Person)

  • Es wissen auch sehr wenige Leute, dass man auch nach der Regelaltersgrenze die RV-Beiträge bekommen kann. Dazu muss man lediglich auf Teilrente umstellen. 99% oder auch 99,99% (strittig). Die DRV nimmt nur ganze Prozentzahlen, im Gesetz ist das jedoch (noch) nicht festgelegt.


    Man kann auch einen Überprüfungsantrag bei der Pflegekasse stellen, dann werden ggf. bis zu 4 Jahre nachentrichtet.

  • Eingeschränkt, führt hier aber zu weit.

    Versuchen sollte man es immer. Antrag, Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind kostenfrei.

  • Die Möglichkeit, dass bis zu vier Jahre Rückwirkend gezahlt wird, besteht für jeden Berechtigten?

    In der Regel schon, wenn man die Bedingungen erfüllt und das auch nachweisen kann. Die Person darf unter anderem nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

    Wenn die Teilrente benötigt wird, kann man es nicht rückwirkend hinbekommen. Da es ein Gestaltungsrecht ist.

  • Ich habe das bei mir auch mal nachgerechnet mit der Flexirente und den zusätzlichen Rentenanspruch.

    Fazit: Ich müsste auf 11€ Rente verzichten, um 8€ zusätzliche Rente zu bekommen. Das lohnt sich also bei mir nicht.

    Bei anderen pflegenden Angehörigen mag das anders aussehen.

    Gruß


    Altsachse

  • Das heißt, es dauert ein wenig, bis es sich lohnt. Der Verzicht wirkt ab Folgemonat, der Rentenzuwachs ab Juli nächsten Jahres. Der Zuwachs kumuliert sich. Ab Herst/Winter 2024 müsste die Gewinnzone erreicht sein.


    Ist aber immer eine Abwägungssache.

  • Das ist leider nicht ganz richtig gerechnet.


    Im 1. Jahr 11 Euro mtl. weniger

    Im 2. Jahr wird am 1.7 die Rente um 8 Euro erhöht, also 3 Euro weniger.

    Im 3. Jahr wird wieder am 1.7 die Rente um 8 erhöht, 5 Euro plus.

    etc.


    Außerdem:

    Einfach ganz frech eine 99,99% Teilrente beantragen und auf das Urteil verweisen. Gut möglich, dass sich die Rentenversicherung hier etwas wehren wird, weil sie eine falsche Verwaltungspraxis anwenden.