Hallo Forum,
zwecks Möglichkeit der Beleihung eines Mietshauses für anstehende Kredite von meiner Schwester und mir, würde unsere Mutter das Mietshaus uns als vorgezogenes Erbe bereits überschreiben.
Aufgrund der Reihenfolge der Grundschulden im Grundbuch und der daraus entstehenden Risiken (Zinsaufschlag oder sogar Kreditablehnung) für den zweiten Gläubiger, hätte entweder ich oder meine Schwester einen Nachteil.
Um das zu verhindern, steht aktuell die Umwandlung der Wohnungen des Mietshauses in Eigentumswohnungen im Raum. 6 / 2 = 3 Wohnungen / Person.
Desweiteren steht zur Debatte, das Mietshaus meiner Mutter abzukaufen, um eine hohe AfA Abschreibung steuerlich zu nutzen. Aktuell geht die restliche AfA gegen Null. Der Kauf würde durch ein Verkäuferdarlehen mit marktüblichem Zins abgewickelt werden. Die Höhe der Tilgungsrate ist noch nicht bestimmt worden.
1. Inwiefern, oder ab, wann lohnt sich der Vorteil aus der höheren AfA, wenn man die Kosten der notariellen Umwandlung gegen hält? Ist das überhaupt relevant?
2. Gibt es überhaupt einen Vorteil, das Mietshaus als Erbengemeinschaft zu führen?
3. DANKE
Verkehrswert des Mietshauses ca 600.000 €
Summe Kaltmieten/Monat 2500 €
Viele Grüsse,
Thomas