Abwälzung der Pauschalsteuer

  • Hallo,

    das ist mein erster Eintrag hier.
    Kurzum.

    Ich habe 2019 ein Minijob 450 euro Basis gehabt. Jetzt bittet mich das Finanzamt (nach 3 Jahren) eine Steuererklärung zu machen.
    Dies ist nur der grobe Hintergrund.

    Im Grunde hat mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt wodurch es nun zu diesen Konsequenzen kommt.
    Normalerweise müsste er eine 2 % Pauschalsteuer zahlen.

    Ich habe im Internet recherchiert und konnte diese Punkte finden.
    Der Arbeitgeber kann lediglich im Innenverhältnis den Arbeitnehmer mit den pauschalen Steuerabzugsbeträgen belasten.

    Soll der Arbeitnehmer die Steuerabzugsbeträge tragen, muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen. Im Internet finde ich keine klare Aussage ob der Arbeitgeber das deutlich kommunizieren muss oder nicht und auf welche Weise.

    Auf Finanztip (https://www.finanztip.de/minijobs/) wird behauptet:

    "Im Normalfall übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben. Es ist jedoch erlaubt, dass der Arbeitgeber im Arbeits*vertrag festlegt, dass Du im Innenverhältnis die Pauschalsteuer tragen musst. Dann müsstest Du Deine Lohnsteuer selbst tragen

    Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer auf seine Mitarbeiter abwälzen, sollte dies aber im Arbeits*vertrag dementsprechend vereinbaren."


    Andere Seiten behaupten, dass schriftlich oder mündlich kommuniziert werden muss oder der Arbeitgeber gar einfach freie Wahl hat.

    Ich war zu dem Zeitpunkt noch recht jung, und mir wurde das nicht mitgeteilt, weder mündlich noch in einer anderen Form. Wäre ich mir dessen bewusst gewesen, hätte ich die folgenden Schwierigkeiten verhindern können.
    Denn das bringt mich unverzüglich in eine verzwickte Lage, da ich nun 1000 Euro steuern nachzahlen müsste, ohne mir dessen überhaupt bewusst gewesen zu sein,
    dass mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt hat.

    Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, wenn es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?


    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

  • Hallo.


    Disclaimer: Keine Steuerberatung, nur Gedankenaustausch!


    Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, was der Regelfall ist, fallen normalerweise 2% Pauschalsteuer an, die der Arbeitgeber direkt abführt. Will er die nicht selbst zahlen, dann behält er diese direkt vom Lohn ein. Im Normalfall wären also monatlich bis zu 9 Euro, also maximal 108 Euro auf das Jahr gesehen zu zahlen gewesen. Da dürfte als eigentlich gar nichts zu befürchten gewesen sein.


    Ein Minijob muss aber auch nicht zwingend pauschal versteuert werden, sondern kann auch mit den individuellen Steuermerkmalen versteuert werden. Macht aber auch kaum einer, weil häufig keinen Sinn ergibt. Wie das Verfahren dann ist und ober der Arbeitgeber Schuldner der Lohnsteuer ist, müsste man nachlesen.


    Liegt denn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor?

    Vielleicht kannst Du eine anonymisierte Abrechnung hochladen.

  • Hattest Du denn 2019 noch weitere Einkünfte oder warst Du sowieso unter dem Grundfreibetrag?


    In meinem Fall habe ich in dem Jahr weitere Einkünfte, einer anderen Kategorie.

    Ich glaube der Minijob fällt unter die Bezeichnung Lohneinkunft und ich habe noch Kapitaleinkünfte.

    Mit meinen Kapitaleinkünften bin ich nicht über den Grundfreibetrag gekommen.

    Der Minijob wird, wenn der Arbeitgeber das normal pauschal besteuert und es nicht auf mich abwälzt, erst gar nicht an das Finanzamt weitergeleitet. D.h. nur die Kapitaleinkünfte von mir würden dem Finanzamt vorliegen und daher wäre ich immer noch unter dem Grundfreibetrag. (Ist auch alles legal)


    Da der Arbeitgeber dies anscheinend mit individuellen Steuermerkmalen (wie du es nennst) versteuert hat, wurden die Informationen des Minijobs an das Finanzamt weitergeleitet und nun überschreitet die Summe von Minijob und Kapitaleinkünften den Grundfreibetrag, sodass ich diese Höhe an Steuern abgeben muss.


    Ich hab mir den Arbeitsvertrag angeschaut und nichts gibt eine Aussage über die Versteuerung. Ich kann gerne das nochmal hochladen, dann morgen. Morgen werde ich aber auch mit der Sachbearbeiterin sprechen, die sich genauso den Vertrag anschauen wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie mich einfach damit zufriedenstellen will, dass ich das hinnehmen muss, weil es dem Arbeitgeber sein gutes Recht ist, das willkürlich zu machen und genau darauf bezieht sich meine Frage. Muss ich das so hinnehmen ohne dass es mir jemals kommuniziert wurden ist und kann ich dagegen rechtlich vorgehen oder einen Einspruch beim Finanzamt einlegen. Ich bin in einem Dilemma von dem ich nichts wusste bis mich das Finanzamt vor Kurzem kontaktiert hat.

  • Kann es sein, dass die Kapitalerträge mit einer NV-Bescheinigung freigestellt waren, die jetzt vom Finanzamt rückwirkend kassiert wird? Sonst wären die Kapitalerträge ja ohnehin besteuert worden.


    Grundsätzlich bedeutet der Bezug des Minijobs auf Lohnsteuerklasse I, dass auch Werbungskosten (und ohnehin Sonderausgaben) geltend gemacht werden können. Wurden hier für die Berechnung der Steuerschuld bereits alle möglichen Angaben (Anfahrt, …, Krankenkassenbeiträge, … Ausgaben fürs parallele Studium?) berücksichtigt? 1000 liegt sehr nahe am Maximum für 12*450 Euro plus Kapitalertäge von knapp 10000 Euro für 2019


    Grundsätzlich ergibt sich die Tatsache, dass keine Pauschalversteuerung vorliegt, aus den Lohnzetteln, da steht Lohnsteuerklasse I. Das ist nicht wirklich deutlich, aber wenn man sich auskennt, dann ist es eindeutig. Daher wird man den Arbeitgeber auch nicht verpflichten können, das zu korrigieren oder einen Schaden zu ersetzen (vorausgesetzt es liegt keine schriftliche Abmachung vor, dass pauschal versteuert werden muss).

  • Kann es sein, dass die Kapitalerträge mit einer NV-Bescheinigung freigestellt waren, die jetzt vom Finanzamt rückwirkend kassiert wird? Sonst wären die Kapitalerträge ja ohnehin besteuert worden.


    Grundsätzlich bedeutet der Bezug des Minijobs auf Lohnsteuerklasse I, dass auch Werbungskosten (und ohnehin Sonderausgaben) geltend gemacht werden können. Wurden hier für die Berechnung der Steuerschuld bereits alle möglichen Angaben (Anfahrt, …, Krankenkassenbeiträge, … Ausgaben fürs parallele Studium?) berücksichtigt? 1000 liegt sehr nahe am Maximum für 12*450 Euro plus Kapitalertäge von knapp 10000 Euro für 2019


    Grundsätzlich ergibt sich die Tatsache, dass keine Pauschalversteuerung vorliegt, aus den Lohnzetteln, da steht Lohnsteuerklasse I. Das ist nicht wirklich deutlich, aber wenn man sich auskennt, dann ist es eindeutig. Daher wird man den Arbeitgeber auch nicht verpflichten können, das zu korrigieren oder einen Schaden zu ersetzen (vorausgesetzt es liegt keine schriftliche Abmachung vor, dass pauschal versteuert werden muss).

    Die waren mit einer NV-Bescheinigung freigestellt ja. Ich kenne mich nicht so sehr damit aus, aber ich würde nicht sagen, dass die "Bescheinigung" rückwirkend kassiert wird, sondern ja das meintest du wahrscheinlich nur die Kapitalbeträge..

    aber ich denke die Steuern ergeben sich aus der Summe von meinem Minijob + Kapitalbeträge.


    Am Ende geht es mir auch nicht darum, sondern ich hab ja bereits mit dem Finanzamt gesprochen. Die Ursache ist die Versteuerung durch meinen Arbeitgeber..


    In dem Lohnzettel wurde ich vom Finanzamt und der Sachbearbeiterin hingewiesen, dass ich auf dem Lohnzettel erkennen kann, dass wie du sagst es Steuerklasse 1 ist.
    Allerdings habe ich dazu einige Anmerkungen zu machen.

    Den Lohnzettel erhalte ich, nachdem ich bereits Arbeit geleistet habe und den Arbeitsvertrag abgeschlossen habe. Der Lohnzettel ist ja nur ein Zeugnis, von dem was bereits geschehen ist.

    Auf dem Lohnzettel ist die Steuerklasse so vermerkt:


    So sieht eine Zeile aus: ST-Klasse/Fakt. /Kinder 1/ / /Basistarif Priv. SV


    Beim besten Willen, ich wusste zu dem Zeitpunkt nichts über die Arten der Versteuerung eines Minijobs, aber selbst wenn ich es gewusst hätte könnte ich nicht bei dieser Darstellung die Steuerklassenr. ausfindig machen. Ich musste das Finanzamt bitten mir zu zeigen, wo die Steuerklasseneinstufung vermerkt ist, weil ich die 1 auf Kinder bezogen hatte und keine Ahnung hatte was ich damit anfangen soll.

    Hinter der ST-Klasse selbst steht ja nichts...

    Ich kann gerne ein Bild einfügen.

    Danke erstmal für die Weiterhilfe. Ich habe als keine Möglichkeit dagegen zu handeln. Hm.

  • Ich hoffe ich hab alles wichtige weggeschwärzt. Vielleicht kannst du mir deine Meinung dazugeben.

    Für mich als Laien ist die untere Darstellung ST-Klasse/... nicht gerade eindeutig zu erkennen.

  • Ich verstehe schon, dass das sehr doof gelaufen ist, aber im Zweifel hätte man da (gerade mit der Gestaltung der Kapitalerträge) nochmal nachfragen können.


    Aus meiner Sicht ist es eindeutig: Nicht nur wegen der Lohnsteuerklasse 1, sondern auch, weil der Lohn mit dem Kennzeichen L versehen ist, das wie auch dort erklärt Lohnsteuer-pflichtig bedeutet (P für pauschal wäre die 450Euro-Kennung).


    Abzüge bei der Steuererklärung zu maximieren scheint mir zur Schadensbegrenzung vielversprechender als juristischen Streit mit dem AG zu beginnen.

  • Hm, schaut mir ganz einem Versäumnis des Arbeitgebers aus. Der muss entweder an die Minijobzentrale oder das zuständige Finanzamt zahlen, wenn ich das richtig deute.


    https://www.minijob-zentrale.d…besteuerung_450/node.html


    Besteht das Arbeitsverhältnis noch?

    Naja, die Lohnsteuerschuld ist 0 Euro (bei Steuerklasse 1 und Jahresverdienst von 12*418.50 Euro < Grundfreibetrag). Insofern passen die 15% bzw 13% RV und KV -Abzug auf AG-Seite, den vermuteten Fehler sehe ich nicht.

  • Das ist halt die Frage. Im Internet steht alles mögliche. Der Arbeitgeber müsste dies schriftlich oder mündlich im Arbeitsvertrag festlegen, er könne das willkürlich entscheiden (sollte den Arbeitnehmer aber darüber informieren)...


    Nein, das war nur ein Minijob 2019, Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr.


    Ich bin noch sehr jung und die Kapitalerträge werden nicht von mir direkt verwaltet. Im Internet wird der Minijob immer nur als "steuerfrei" quasi beworben, was ihn ja auch so toll macht und damals hätte ich nie den Unterschied gekannt. Heutzutage würde ich das natürlich machen, aber das spielt auch jetzt keine Rolle mehr.


    Wo ist denn der Lohn mit dem Kennzeichen (L) versehen? Für mich ist das alles sehr uneindeutig und diese Kennzeichen scheinen für mich nur eine Hilfestellung zu sein, im Falle dass diese Abkürzung im der Lohnabrechnung auftreten sollte. Das trifft aber nicht zu, oder habe ich da etwas übersehen?


    Ansonsten wird nur die Steuerklasse genannt, aber hinter dem Begriff steht keine Nummer.

    da steht nur ST-Klasse/ (Schrägstrich). Als jemand, der ein einfacher Arbeiter ist und nicht ein Begutachter der Lohnabrechnungdarstellung... würde ich nie, die 1 nach Kinder auf die Steuerklasse beziehen. Für mich ist das überhaupt nicht eindeutig.

    Worauf bezieht sich denn dann Fakt. und Kinder ?

  • Ach, das ist was die Abkürzungen bedeuten.
    PV- AN heißt also Pauschalsteuer übernimmt der Arbeitnehmer oder wie?

    Woher soll ich das wissen, wenn diese Abkürzung nirgends aufgeführt sind?

  • Das L ist ein Kennzeichen (steht auch in der entsprechenden Spalte, als Teil von LSG). Erläuterung unten drunter. Und die mehreren Schrägstriche sind eine üblichen Methode, um mehrere Infos platzsparend unterzubringen. Faktor und Kinder: Google mal, wie die Lohnsteuer berechnet wird, dann wirst Du wissen, was das ist. PV steht für Pflegeversicherung.


    Ich weiß, dass das alles komplex wirkt - alle anderen Arbeitnehmer in D müssen da auch durch und fragen im Zweifel die Personalabteilung. Bei meiner Oma hieße es „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und hier geht es nicht um eine Strafe, sondern nur 1000 Euro Steuern (Du hattest ja auch ca 15k Einnahmen, da etwas für den Staat abzugeben, halte ich für angebracht). Mit „richtigem“ Verdienst wird es prozentual und absolut noch viel mehr werden…


    Und wenn Du noch etwas Konkretes tun willst: Schreib doch Deinem Bildungsminister, dass Dich die Schule nicht aufs Arbeitsleben vorbereitet hat, und Du nur Gedichte, aber keine Lohnzettel interpretieren kannst. Das meine ich ernst, denn dass es ein Problem ist, wenn man das am Anfang nicht versteht, da bin ich inhaltlich bei Dir.

  • Ach, das ist was die Abkürzungen bedeuten.
    PV- AN heißt also Pauschalsteuer übernimmt der Arbeitnehmer oder wie?

    Woher soll ich das wissen, wenn diese Abkürzung nirgends aufgeführt sind?

    Nee, PV AN steht für "Pflegeversicherung Arbeitnehmer", wäre die zu zahlen gewesen, würden da die Beitragsanteile (=Abzüge) des Arbeitnehmers stehen.

  • Naja, die Lohnsteuerschuld ist 0 Euro (bei Steuerklasse 1 und Jahresverdienst von 12*418.50 Euro < Grundfreibetrag). Insofern passen die 15% bzw 13% RV und KV -Abzug auf AG-Seite, den vermuteten Fehler sehe ich nicht.

    Wenn der Arbeitgeber darauf vertrauen durfte, dass nichts zu zahlen ist (z. B. Freibetrag nicht überschritten), dann hat er korrekt gehandelt.


    Wenn Haagen selbst nichts vom Glück der Kapitaleinkünfte wusste, dann konnte sie ihren Arbeitgeber auch nicht richtig informieren.

    Ansonsten hätte man auch überschlagen können, ob die Pauschalsteuer nicht doch besser gewesen wäre.


    Ist jetzt alles nicht wirklich erbaulich, aber da muss man jetzt durch.

  • Leider ist es im echten Leben so, dass wenn man um Erläuterungen bittet, die Sachbearbeiterinnen sehr genervt reagieren, sagen "mach es einfach so" oder selbst keine Ahnung haben. Eine hilfsbereite Auskunft (hier kann man auch das FA mit einbeziehen) gibt es sehr selten. Darum danke ich euch für eure Hilfe.

    Ich habe nicht über 15.000 Euro verdient. Die 1000 Euro sind inklusive Mahngebühren (ich habe am Anfang ja auch geschrieben, das sei der grobe Hintergrund und nicht worauf sich meine Frage bezieht)
    Ich will nicht politisch werden, dafür ist es auch nicht gedacht. Aber dem Staat grundlos Geld zu geben mache ich nur ungern, viel lieber würde ich das Geld für gute Zwecke einsetzen, die schon damit anfangen können jemand anderen eine Freude zu bereiten.

    In diesem Fall beläuft sich das auch einfach nur auf der Entscheidung meines Arbeitsgebers es anders zu besteuern, ansonsten hätte ich vollkommen richtig agiert und somit ändert meine Unwissenheit oder Handlungen gar nichts an der Sache. Ich hätte lediglich um mehr Arbeitsstunden bitten können, wenn es am Ende sowieso egal ist, ob ich einen Minijob ausübe oder nicht....die Folgen wären ja die gleichen gewesen.


    Und ich glaube in dem Fall hätte kaum einer mir über diese Lage Auskunft geben können, da die meisten sofort darauf hinweisen, dass Minijobs ja angeblich "nie" an das Finanzamt weitergeleitet wird.


    Als ich das letzte Mal mit der Sacharbeiterin von meiner Arbeit telefonierte gab sie mir die Auskunft, dass sie eigentlich immer die Minijobs mit der 2 %Pauschalsteuer versteuern und wollte dem nachgehen ob es bei mir nur zu einem Missverständnis gekommen ist oder wieso es anders gehandhabt wurde. Leider hat sie sich nie darum gekümmert.
    Könnte ich vielleicht so nochmal nachhaken, wenn mir bestätigt wird, dass mein Arbeitgeber normalerweise immer das gleiche Vorgehen hat und Minijobber ganz normal versteuert und bei mir das nicht erfolgt ist?


    Danke erstmal für all eure Antworten. Ich denke es läuft darauf hinaus, dass ich die Steuer nachzahlen muss, die Fragen sind jetzt nur aus Interesse.

  • Wenn der Arbeitgeber sonst immer die Pauschsteuer übernimmt, hätte er bei der Aussage "AN hat sonst keine Einkünfte!" auf die Idee kommen können "Die bis zu 108 Euro spare ich mir!".


    Nachfragen kostet nichts.