Abwälzung der Pauschalsteuer

  • Der Arbeitgeber hat mir eine Checkliste gegeben, bei denen es darum ging, ob ich noch weitere Beschäftigungen nebenbei hätte. Die Fragen haben sich aber alle auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen und nicht auf Kapitaleinkünfte.

    Dabei ging es ja auch darum festzustellen ob ich in einem Monat über die 450 Euro Basis hinauskommen würde durch eine weitere Beschäftigung, was nicht der Fall gewesen ist.


    Soweit ich weis, bezeichnet man Selbstständigkeit nicht als Beschäftigung.

  • Wenn der Arbeitgeber sonst immer die Pauschsteuer übernimmt, hätte er bei der Aussage "AN hat sonst keine Einkünfte!" auf die Idee kommen können "Die bis zu 108 Euro spare ich mir!".


    Nachfragen kostet nichts.

    Wie gesagt, woher soll ich denn wissen, dass sich das auf die Weiterleitung zum Finanzamt auswirkt.
    Außerdem lautete die Frage nicht. Haben Sie noch weitere Einkünfte, sondern liegt eine weitere Beschäftigung vor und dessen war ich mir damals auch sehr bewusst, dass ich keine weitere nichtselbstständige Beschäftigung haben darf, damit der Minijob steuerfrei bleibt.


    Das es durch die Kategorie Kapitaleinkünfte zu so einem Unterschied kommt war mir halt nicht klar, weil ich nicht wusste, dass sich ein Steuersatz, über dessen Entscheidung ich selbst keine Kontrolle habe sondern eine andere Partei so auswirken würde. Jetzt habe ich halt draus gelernt. Mir wäre es trotzdem lieber wenn ich direkt danach darüber informiert werden würde und nicht erst 3 Jahre später. Glücklicherweise ist mir so etwas in den letzten 2 Jahren nicht nochmal ausversehen passiert.


    Und auch hier. Ich bin mir sehr sicher, dass mir die Sachbearbeiterin das nicht beantworten hätte können, vielleicht habe ich damals sogar die Kapitaleinkünfte erwähnt und sie hat mir einfach gesagt, dass das keine Rolle spielt weil es bei der Aufbereitung meines Arbeitsvertrages nicht eine Erwähnung findet.
    Es ist vor 3 Jahren gewesen.
    Es ist nett, dass du den Menschen so viel zumutest, aber die meisten tun eben nur so viel wie sie zu machen haben (und daran ist auch nichts falsch dran).


    Genauso könnte ich sagen, wenn es so offensichtlich ist, dass ich jung bin und wir keine Bildung im Bereich Steuern erfahren, sollte sich nicht jeder Erwachsene dann dazu berufen fühlen mir jede kleine Konsequenz meines Verhaltens erklären zu müssen (das ist nur ein Gedankenstoß, natürlich kein reeles Szenario).

    Und ich kann ja schwer nach etwas Fragen, wenn ich darin keinen Grund für ein entstehendes Problem sehen.

    Und wie gesagt. Ich habe nie behauptet ich hätte meine Kapitaleinkünfte nicht erwähnt...

  • Also, ich mache niemandem einen Vorwurf, maximal ziehe ich eine Augenbraue hoch, weil mich verwundert, was der Arbeitgeber da getrieben hat. Nicht umsonst ist die 2%-Pauschsteuer der absolute Regelfall. Alles andere macht nur Ärger, wie wir hier sehen.

    Dass der Arbeitgeber nach anderen Beschäftigungen fragt, ist schon richtig, das könnte abrechnungstechnisch relevant sein.

    Weitergehende Fragen (oder Gedanken) würde ich von einem Lohnbüro auch nicht erwarten. Aber eben auch nicht die vorliegende Konstruktion. :/

  • Ich danke erstmal für die sehr hilfreichen Beiträge!

    Ich wollte mit meiner "Rechtfertigung" auch nur sagen, dass es für jemanden der sich mit Steuern auskennt bzw. freizeitlich Interesse dafür aufbringt vermutlich etwas offensichtlicher ist und es generell im Nachhinein immer einfach wirkt, wenn man bereits auf der anderen Seite ist, als es am Anfang war.

    Obwohl ich diese Lage einfach nur Pech nennen würde.

    Weitergehender Gedankengang. Mein Arbeitgeber ist ein großer Konzern, bei dem viele Minijobber gesucht werden. Ich nehme an, es wird viele geben ohne weitere Einkünfte, z.B. weil besonders viele Studenten dort arbeiten. Mich dann abgesondert zu behandeln widerspräche der Aussage der Sacharbeiterin dann, wenn ich aufgrunddessen die Pauschalsteuer übernehmen sollte (die ich dann einfach nicht zahlen brauche und der Arbeitgeber auch nicht).


    Auf einer Seite wird die Pauschalsteuer für Minijobs in etwa so beschrieben:

    "Der Arbeitgeber entscheidet, ob er den Minijob pauschal oder über die Lohnsteuerkarte abrechnen will. Bei einem 450-Euro-Minijob beträgt die Pauschalsteuer 2 % des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber darf diesen Betrag vom Entgelt abziehen. Die Pauschalsteuer enthält neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auch Kirchensteuer, unabhängig davon ob überhaupt und wenn ja welcher Religionsgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört. Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die Pauschalversteuerung, so muss er das Entgelt nach der Lohnsteuerklasse entsprechend der Lohnsteuerkarte des Minijobbers versteuern. In den Steuerklassen V und VI fallen dabei Steuern auch schon bei niedrigem Einkommen an, während das Einkommen in den Steuerklassen I bis IV meist steuerfrei bleibt."


    So wie das hier erläutert ist, verstehe ich, dass die Pauschalsteuer von meinem Arbeitsentgelt abgezogen werden würde im 1. Fall oder wäre der Arbeitgeber vollkommen dafür aufgekommen, ohne eine Minderung meines Lohns?

  • So wie das hier erläutert ist, verstehe ich, dass die Pauschalsteuer von meinem Arbeitsentgelt abgezogen werden würde im 1. Fall oder wäre der Arbeitgeber vollkommen dafür aufgekommen, ohne eine Minderung meines Lohns?

    Entweder man bekommt 441,00 Euro (450,00 Euro minus 9,00 Euro) ausgezahlt, wenn man einen "bösen" Arbeitgeber hat, oder es kommen 450,00 Euro bei einem an, wenn der Arbeitgeber ein "Lieber" ist. Beide Varianten sind möglich. Meiner Beobachtung nach, ist die zweite Variante häufiger, aber einige Arbeitgeber holen sich die Pauschsteuer vom Arbeitnehmer wieder.

  • Ich weiß nicht, ob hier der Begriff "Minijob" überhaupt zutreffend ist. Der Arbeitgeber hat den Job jedenfalls als normale steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgerechnet. Der volle Lohn ist als "Steuer-Brutto" ausgewiesen und entsprechend an das Finanzamt gemeldet. Die Lohnsteuer wurde mit 0,00 korrekt berechnet (und an das Finanzamt abgeführt), ebenso wurden die Sozialabgaben berechnet.


    Das ist eine sehr ungewöhnliche Vorgehensweise des AGs. Vielleicht kannst Du das hinterfragen, wenn im Arbeitsvertrag explizit "Minijob" steht. Mir ist aber nicht bekannt, ob eine nachträgliche Korrektur überhaupt noch möglich wäre.


    Gehen wir mal davon aus, dass das jetzt so hingenommen werden muss. Dann bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass eine Steuer fällig wird. Das ist erst dann der Fall, wenn Du nach Abzug der Freibeträge und Pauschalen oberhalb des Grundfreibetrages bist.


    Meine klare Empfehlung: Gehe kurzfristig zu einem Lohnsteuerhilfeverein und lasse dort die Steuererklärung erstellen. Die helfen Dir, welche Kosten Du noch geltend machen kannst und wie Dein Du zu versteuerndes Einkommen möglichst klein machen kannst. Ebenso helfen die, ob Du bei den Verspätungszuschlägen noch Einspruch einlegen kannst oder solltest.

    In vielen Städten gibt es mehrere Vereine mit unterschiedlichen Kosten, rechne mit 50-75€ Beitrag pro Jahr. Deine Einsparung durch diese Hilfe sollte deutlich höher sein.

  • Ich weiß nicht, ob hier der Begriff "Minijob" überhaupt zutreffend ist. Der Arbeitgeber hat den Job jedenfalls als normale steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgerechnet.

    Nein, das stimmt so nicht.


    Es sind nur Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge aufgeführt. Und zwar die pauschalen 13% bzw. 15%, die bei Minijobs vom Arbeitgeber zu tragen sind. Der sozialversicherungsrechtliche Teil der Abrechnung ist richtig gelaufen, nur bei der Steuer wurde es versemmelt.

  • Update:
    Habe mit meinem Arbeitgeber, Finanzamt und Minijobzentrale gesprochen.
    Grundsätzlich ist mein Arbeitgeber gewillt mir zu helfen, kann aber nichts mehr im System ändern.
    Finanzamt riet mir darauf mich an die Minijobzentral zu wenden. Die Dame sagte vielleicht könne es der Arbeitgeber nachzahlen, nur wüsste sie nicht wie viel die Minijobzentral verlangen würde (wegen späterem zahlen).

    Ich rief die Minijobzentrale an. Die Minijobzentral wies mich darauf hin, dass sie darüber keine Entscheidungen treffen können. Die ziehen das Geld einfach nur ein und übermitteln die Daten an das Finanzamt.

    Der Mitarbeiter verwies mich aber darauf hin:

    "Im Übrigen darf der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung nur nachholen, solange die Lohnsteuerbescheinigung für den nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuerten Arbeitslohn noch nicht erstellt bzw. ausgeschrieben oder elektronisch übermittelt wurde. Er darf die Pauschalbesteuerung nur nachholen, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung berichtigt werden kann und für die angemeldete Lohnsteuer noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist."

    Was der letzte Absatz bedeutet weiß ich nicht (Festsetzungsverjährung?)

    Er meinte, wenn der Arbeitgeber, dass an die Minijobzentrale übermittelt würde es schwer werden deutlich zu machen wofür der gezahlte Beitrag ist, dass es der Beitrag für einen Pauschalbeitrag 2019 ist, das war dann noch das einzige Problem.


    Mein Arbeitgeber könnte es nachzahlen und eine schriftliche Bestätigung dem Finanzamt geben. Die Minijobzentrale würde auch keine Verspätungszuschläge etc. verlangen können, weil das außerhalb ihres Tätigungsbereichs liegt..
    Natürlich weiß ich nicht ob das akzeptiert wird.

  • "Im Übrigen darf der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung nur nachholen, solange die Lohnsteuerbescheinigung für den nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuerten Arbeitslohn noch nicht erstellt bzw. ausgeschrieben oder elektronisch übermittelt wurde.

    Damit ist das Nachzahlen schon raus, weil der Arbeitgeber verpflichtet war, bis Februar des Folgejahres die Jahreslohnsteuerbescheinigung zu erstellen und elektronisch zu übermitteln. Das wird er auch gemacht haben. Da steht zwar die Lohnsteuer mit 0 Euro drin, aber eben der Lohn etc mit Steuerklasse 1.