Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Ich schreibe zur Zeit eine Bachelorarbeit zum Ehegattensplitting, bei dem ich untersuche, ob die Pläne der neuen Regierung aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassenkombination von III/V in das Faktorverfahren von IV zur Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe beitragen können.
Ich verstehe hierbei eine ganz grundlegende Prämisse nicht... und zwar die "Ersparnis" der Eheleute in der Steuerklassenkombination von III/V. Die gibt es doch eigentlich gar nicht, wenn diese Eheleute eine Steuererklärung machen (zu der sie ja theoretisch verpflichtet sind) da sie doch am Ende des Jahres, wenn man andere Faktoren außen vor nimmt, doch nachzahlen müssen, da der mit Steuerklasse III am Ende des Monats ja mehr Geld raus hat? Das Geld ist doch nicht geschenkt? Ich habe das Gefühl, ich übersehe irgendwas. Die Diskussion über das Ehegattensplitting gibt es ja schon zur Einführung dessen. Aber was genau ist das PROBLEM dabei, wenn man das Geld eigentlich eh wieder zurückgeben muss? Vielleicht versteht ja jemand worauf ich hinaus möchte, das wäre super
LG
Ricarda