Ehegattensplitting

  • Hallo RiSky , mein Verständnis zur ursprünglichen Frage ist wie folgt:


    Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. So steht es in §6 GG. Innerhalb der Ehe sollen die Ehepartner selbst über die Verteilung von Aufgaben und Pflichten entscheiden können.

    In der einen Ehe gehen beide gleichviel arbeiten und teilen sich (hoffentlich) Haushalt etc.

    In einer anderen Ehe geht ein Ehepartner arbeiten, der andere kümmert sich überwiegend um Haushalt etc.

    Besteuert werden sollen die Familien nach Leistungsfähigkeit. Wenn in beiden Familien in der Summe das Gleiche verdient wird, sollen beide die gleiche Steuer zahlen. Das wird nur durch Splitting erreicht.

    Zur Leistungsfähigkeit gehören natürlich auch die Kinder. Diese werden nicht im Splitting berücksichtigt, sondern durch Kindergeld, Kinderfreibeträge, Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten etc.


    Abgerechnet wird in der jährlichen Steuererklärung. Dort ist die vorherige Wahl der Steuerklassen irrelevant. Die Steuerklassenwahl soll nur helfen, dass die Lohnsteuerbelastung möglichst nah an die Jahressteuer heran kommt, also nur geringe Nach- und Rückzahlungen stattfinden. Wenn beide zu je etwa 50% zum Familieneinkommen beitragen ist Steuerklasse IV/IV sinnvoll, das entspricht Klasse I.

    Wenn sich das Einkommen etwa 60%/40% aufteilt, ist Steuerklasse III/V passend. Hier wird der Besserverdienende entlastet und der Wenigerverdienende belastet, in der Summe passt das zur erwarteten Steuer der Steuererklärung. Vor einigen Jahren wurde das Faktorverfahren eingeführt, um die Lohnsteuer noch genauer auf die Einkommensverteilung abzustimmen.


    Rechnerisch passt das bei der Betrachtung der Familie als Ganzes soweit gut.


    Kritikpunkt ist wohl insbesondere, dass das nur dadurch rechnerisch passt, dass der Besserverdienende (traditionell eher der Mann) entlastet wird und der/die Wenigerverdienende belastet wird. Wenn der Mann der "Ernährer" der Familie ist und die Frau nach der Babypause wieder etwas hinzu verdienen will, wird sie mit einem sehr hohen Steuersatz belastet ("Lohnt sich das überhaupt, bleibe doch bei KKK").

    Das ist systemisch richtig, denn jeder hinzuverdiente Euro muss zum Grenzsteuersatz der Familie besteuert werden, egal ob die Frau etwas hinzuverdient oder der Mann sein Gehalt steigern kann. Das Gerechtigkeitsgefühl zwischen den Eheleuten trifft es definitiv nicht.


    Dieses zu ändern würde aber vermutlich einen Systembruch erfordern. In dem Moment, in dem die Frau etwas hinzuverdient, müsste sich die Lohnsteuer beim Mann erhöhen, damit die Frau eine gerechte Steuer zahlt. Die Gehälter der Eheleute müssten also unterjährig in einer Datenbank zusammen fließen, um den richtigen Steuersatz des Familieneinkommens zu ermitteln und den Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es vermutlich derzeit keine vernünftige Lösung.

  • Er geht arbeiten und schafft das Geld ran, sie macht Haushalt und Kinder. Etwa gleich verdienende Partner, die Arbeiten und sich Erziehung / care work teilen, erhalten keine Förderung

    Genau das ist gerade nicht der Fall. Wenn beide Familien das Gleiche verdienen, zahlen beide Familien die gleiche Steuer.

  • Hornie,

    dem ist wenig bis nichts hinzuzufügen, schon gar nichts dran zu meckern. Respekt!


    RiSky steht eventuell aber vor dem Dilemma, dass sie/er - sollte es eine gute Bewertung werden - im Ergebnis nur einen weiteren Sargnagel für das Splitting abliefern dürfe.


    Wenn ja, war Dein Beitrag leider umsonst. Aber so oder so - vergeblich war er nicht.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich gehöre einer eher traditionellen/altmodischen Familie an, d.h. ich habe gut vom Splitting profitiert. Jetzt gehen meine Kinder aus dem Haus und die Rente ist in Sichtweite. Das Vermögen ist relativ gleichmäßig verteilt. Wenn jetzt das Splitting abgeschafft werden würde, würde mich das weniger treffen ;)


    Sehe ich aber nicht so schnell. Ich habe ja auch die Vorteile des derzeitigen Systems beleuchtet und es würden sich auch sofort Ausweichstrategien entwickeln. Dann stellt der Besserverdienende seine Frau als Haushaltshilfe und Kinderbetreuerin ein o.ä.


    Wichtiger für mich ist, dass RiSky Anregungen für eine gute Bachelorarbeit erhält, später gut verdient und dadurch für Rentensteigerungen sorgt ... :thumbup:

  • Genau das ist gerade nicht der Fall. Wenn beide Familien das Gleiche verdienen, zahlen beide Familien die gleiche Steuer.

    das stimmt in der sachlage! ich möchte die diskussion auch gar nicht ideologisch aufheizen. das soll jedes paar schön für sich selbst entscheiden, wie sie ihre aufgaben und güter veteilen. vom gesetzgeber erwarte ich aber, dass er sich eben anschaut, welche anreize damit geschaffen werden und wie realistisch es ist, dass z.b. beide partner in gleichen teilen teilzeit arbeiten und die kinder versorgen.

  • Wenn der Mann der "Ernährer" der Familie ist und die Frau nach der Babypause wieder etwas hinzu verdienen will, wird sie mit einem sehr hohen Steuersatz belastet ("Lohnt sich das überhaupt, bleibe doch bei KKK").

    Ja, und mit 50 tauscht dann der 'Ernährer' seine 'verbrauchte' Frau gegen eine Harley + jüngere Sozia aus und die Frau darf dann leidvoll erfahren, dass Altersvorsorge auch ein Thema ist, mit dem man sich einmal hätte beschäftigen müssen! :/

    Da können insbesondere westdeutsche Frauen viel von den ostdeutschen Frauen lernen.

    Meine Partnerin hat trotz Kind Ihr ganzes Leben gearbeitet. Wenn Sie heute mitbekommt, dass eine junge Frau nur 'Mutter und Hausfrau' sein will, kriegt Sie echt die Kriese.<X

  • Wie es bei Looman immer heißt "Männer sind keine Altersvorsorge".

    Wobei natürlich arbeiten und Kinder auch immer so eine Sache ist die in der Theorie besser funktioniert als in der Praxis. Mal will das Kind nicht so recht und muss früher abgeholt werden, mal bekommt man beim Frühstück einen Anruf dass die Tagesmutter krank ist. Heute zum Beispiel bin ich froh dass ich ohnehin von zu Hause arbeiten wollte und das mehr oder weniger vernünftig auffangen kann...

  • Was das Thema 'Kinderbetreuung' angeht, bin ich anders 'sozialisiert' worden. Meine Eltern mussten beide arbeiten um die Familie durchzubringen. Die Hausarbeit ist da genau so an meinem Vater hängen geblieben. Hausarbeit musste halt vom dem Elternteil gemacht werden, der gerade zu Hause war.

    Ich bin zeitweise als 'Schlüsselkind' aufgewachsen. Ob das gut oder schlecht war, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kannte es halt nicht anders.

    Immerhin hat es dazu beigetragen, dass ich meine Partnerin(en) nie als bequeme 'Haushaltshilfe+' betrachtet habe.:/


    Ach ja, wir sind jetzt schon wieder 'Off Topic' ;)


    Ich finde aber, dass das Thema 'Altersvorsorge' auch zum Thema des Ehegattensplittings dazugehört.

  • Ja, und mit 50 tauscht dann der 'Ernährer' seine 'verbrauchte' Frau gegen eine Harley + jüngere Sozia aus und die Frau darf dann leidvoll erfahren, dass Altersvorsorge auch ein Thema ist, mit dem man sich einmal hätte beschäftigen müssen! :/

    Auch da bin ich altmodisch: Bin merklich über 50 und immer noch mit meiner Erstfrau zusammen. Aber es kam auch noch keine Jüngere mit Harley vorbei ... ;)


    Wie oben beschrieben ist unser Vermögen einigermaßen gleichmäßig verteilt. Wir haben "mein" Einkommen immer als "unser" Familieneinkommen betrachtet. Meine GRV ist ausreichend, in die GRV meiner Frau zahlen wir ein. Über das Thema Gemeinschaftskonto/ getrennte Konten haben wir ja auch schon diskutiert. Wenn man die Leistung der Hausarbeit und Kindererziehung achtet, funktioniert das.


    Mir ist sehr wohl bewusst, dass das bei weitem nicht immer so ist. Da sind wir aber wieder bei einer generellen Frage: Darf der Staat auf die Eigenverantwortung der Familien setzen oder wie weit muss er steuernd eingreifen, damit es nicht ungerecht in Familien zugeht.


    Staatliche Fürsorge vs. staatliche Bevormundung. Das wird in der Bachelorarbeit kaum final gelöst werden können ...


  • Mir ist sehr wohl bewusst, dass das bei weitem nicht immer so ist. Da sind wir aber wieder bei einer generellen Frage: Darf der Staat auf die Eigenverantwortung der Familien setzen oder wie weit muss er steuernd eingreifen, damit es nicht ungerecht in Familien zugeht.


    Staatliche Fürsorge vs. staatliche Bevormundung. Das wird in der Bachelorarbeit kaum final gelöst werden können ...

    Inwiefern wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings eine staatliche Bevormundung?? Es werden lediglich andere Anreize gesetzt.


    Zwei Punkte die ich gern noch anmerken möchte:

    - Es gibt zwar den Zugewinnausgleich, der kommt aber erst bei Scheidung zum tragen. Während einer Ehe gehört rechtlich nach wie vor jedem 'sein' Geld. D.h. wenn es mal nicht mehr so rosig läuft und der besser oder sogar alleinverdienende Partner nichts abgeben möchte bist du als Hausfrau/Kindererziehende erstmal schlicht von deinem Partner abhängig

    - Trotz Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich steht derjenige, der sich mehr um Haushalt und Kinder gekümmert hat danach meist schlechter da. Denn nach langer Abwesenheit oder nur Teilzeit hat msn einfach nicht mehr die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt. Dieser 'Verlust' im Wert der eigenen Arbeitskraft wird aber nicht ausgeglichen

  • Was mich viel mehr wundert, dass es m.W. bei Tot eines Partners keinen Zugewinnausgleich gibt. Ist doch auch ein Ende der Ehe. Für die Erbschaftssteuer zählt aber wieder das eigene Vermögen ohne Ausgleich.


    Fragwürdig ist auch, dass mein Gehalt im gemeinschaftlichen Konto ankommt. Ist das juristisch eine Schenkung? Schenkungen sind beim Finanzamt anzumelden. Müsste ich das jeden Monat machen? Für mich sind das typisch deutsche Probleme.

  • Was mich viel mehr wundert, dass es m.W. bei Tot eines Partners keinen Zugewinnausgleich gibt. Ist doch auch ein Ende der Ehe. Für die Erbschaftssteuer zählt aber wieder das eigene Vermögen ohne Ausgleich.

    Gibt es schon ;) Beim Erbe spiegelt sich das in Form des gesetzlichen Erbteils wieder, daher unterscheidet sich dieser auch je nach Güterstand. Bei Zugewinngeneinschaft und Kindern z.B. bekommt der Ehepartner die Hälfte, das setzt sich zusammen aus einem Viertel Erbanteil Ehepartner plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich. Glaub man könnte sogar beantragen statt dem pauschalen Zugewinnausgleich einen tatsächlichen zu machen, wenn man glaubt dann mit Erbschaftssteuern und so besser zu fahren.

    Bin aber kein Jurist.

  • Fragwürdig ist auch, dass mein Gehalt im gemeinschaftlichen Konto ankommt. Ist das juristisch eine Schenkung? Schenkungen sind beim Finanzamt anzumelden. Müsste ich das jeden Monat machen? Für mich sind das typisch deutsche Probleme.

    Ja, wobei Aufwendungen für den gemeinsamen Lebensunterhalt nicht zur Schenkung gerechnet werden, also nur was deine Partnerin letztendlich monatlich durch dein Gehalt an Vermögenszuwachs hat. Bei Freibeträgen von 500.000€ alle 10 Jahre ist das aber praktisch in den meisten Ehen kein Problem ;)

  • Was das Thema 'Kinderbetreuung' angeht, bin ich anders 'sozialisiert' worden. Meine Eltern mussten beide arbeiten um die Familie durchzubringen. Die Hausarbeit ist da genau so an meinem Vater hängen geblieben. Hausarbeit musste halt vom dem Elternteil gemacht werden, der gerade zu Hause war.

    Ich bin zeitweise als 'Schlüsselkind' aufgewachsen. Ob das gut oder schlecht war, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kannte es halt nicht anders.

    Ist halt alles auch eine Frage des Alters. Obwohl unsere für 16 Monate schon recht weit ist und auch mal eine Weile alleine mit Duplo spielt, bleibt es halt ein Kleinkind mit entsprechendem Betreuungsbedarf. Da arbeitet man dann halt nebenher wenn es gut geht. Zum Glück ist da meine Teamleiterin relativ entspannt. In einem Präsenzjob oder mit intoleranter Firma hätten wir jetzt heute ein Problem gehabt, denn meine Freundin kann als Lehrerin schlecht von zu Hause arbeiten ;)

  • Dieser Thread zeigt deutlich, dass an deutschen Schulen dringend ein Fach gehört, in dem die grundlegensten(!) Finanzfragen erläutert werden.

    Wenn selbst jemand, der seine Bachelorarbeit schreibt, sich also schon einige Semester mit diesem Thema auseinanander gesetzt hat, nicht weiß, dass die Wahl der Steuerklassen das zu versteuernde jährliche Einkommen nicht beeinflusst, wie sollen das dann Lieschen Müller und Max Mustermann verstehen?


    No offense an den Threadersteller, wirklich nicht. Das wissen soooo viele nicht.

  • Die Ersparnis beim Ehegattensplitting ist am höchsten, wenn ein Ehepartner sehr viel verdient und der andere kein Einkommen hat. Die Ersparnis hat nichts mit der Steuerklasse zu tun, sondern wird nach Abgabe der gemeinsam veranlagten Steuererklärung berechnet (doppelte Frei- und Pauschbeträge). In gewisser Weise eine "Herdprämie" für Steuersparfüchse.


    Ob Kinder da sind oder nicht, spielt für das Ehegattensplitting / die gemeinsame Veranlagung keine Rolle.


    Dies benachteiligt Alleinerziehende mit zu versteuerndem Einkommen. Der Entlastungsbertrag kompensiert diese Benachteiligung nicht.


    Dieselben Frei- und Pauschbeträge sollten auch für steuerpflichtige Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern einräumt werden. Diese müssen sich um beides kümmern: Kinderbetreuung und Arbeit kümmern.